Krankentaggeldversicherung einfach erklärt
Die Krankentaggeldversicherung, oft KTG abgekürzt, ersetzt den Lohn bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in vielen Gesamtarbeitsverträgen aber verlangt.
Ohne sie gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Diese ist zeitlich stark begrenzt und richtet sich nach Dienstjahren, berechnet nach kantonalen Skalen.
Eine übliche Police zahlt 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, nach einer vereinbarten Wartefrist von meist 30 bis 90 Tagen.
Die Prämie wird häufig hälftig geteilt, zwingend ist das aber nicht. Selbständige können sich freiwillig versichern, was angesichts der fehlenden Lohnfortzahlung besonders sinnvoll ist.
Die Krankentaggeldversicherung ist die grosse Ausnahme im Schweizer Sozialversicherungssystem: Sie ist nicht obligatorisch. Wer krank wird, ist deshalb nicht automatisch abgesichert, und zwar weder als Angestellte noch als Selbständige.
Was stattdessen greift, ist die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Die klingt beruhigend, ist aber erstaunlich kurz: Im ersten Dienstjahr sind es je nach Kanton rund drei Wochen, und danach steigt sie nur langsam an.
Genau diese Lücke schliesst eine Krankentaggeldversicherung. Schauen wir uns an, was das Gesetz verlangt, was eine Versicherung leistet, wer die Prämie zahlt und warum sie für Selbständige noch wichtiger ist als für Angestellte.
Was ist eine Krankentaggeldversicherung?
Die Krankentaggeldversicherung ersetzt den Lohn, wenn jemand wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Sie tut für Krankheit das, was die Unfallversicherung für Unfälle tut, mit einem entscheidenden Unterschied: Sie ist freiwillig.
Das überrascht viele, weil sämtliche anderen Sozialversicherungen obligatorisch sind. Bei Krankheit gibt es aber kein gesetzliches Taggeldobligatorium, sondern nur die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin, und die ist zeitlich eng begrenzt.
Zur Pflicht wird eine Versicherung erst, wenn ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag sie verlangt. In mehreren Branchen ist das der Fall, und dort sind auch Mindestleistungen und die Prämienaufteilung vorgegeben.
Abgeschlossen wird sie entweder nach Krankenversicherungsgesetz oder, häufiger, als privatrechtliche Versicherung nach Versicherungsvertragsgesetz. Die zweite Variante ist flexibler, kennt aber Gesundheitsprüfungen und Vorbehalte.
Was das Gesetz ohne Versicherung verlangt
Ohne Krankentaggeldversicherung greift die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Sie verlangt, dass du den Lohn während einer beschränkten Zeit weiterzahlst, wenn jemand unverschuldet an der Arbeit verhindert ist.
Wie lange diese beschränkte Zeit dauert, sagt das Gesetz nicht genau. Die Gerichte haben dafür kantonale Skalen entwickelt, die nach Dienstjahren abgestuft sind und in Bern, Zürich und Basel leicht unterschiedlich ausfallen.
Dienstjahr | Lohnfortzahlung nach Berner Skala | Bemerkung |
1. Jahr | 3 Wochen | Erst ab drei Monaten Anstellung |
2. Jahr | 1 Monat | Danach steigend |
3. und 4. Jahr | 2 Monate | |
5. bis 9. Jahr | 3 Monate | Danach weiter ansteigend |
Diese Dauer gilt pro Dienstjahr, nicht pro Krankheitsfall. Wer im selben Jahr mehrmals ausfällt, zehrt denselben Anspruch auf, und danach entfällt die Lohnfortzahlung vollständig.
Für einen kleinen Betrieb ist das ein erhebliches Risiko. Ein längerer Ausfall im vierten Dienstjahr bedeutet zwei Monate vollen Lohn ohne Gegenleistung, und danach steht die betroffene Person ohne Einkommen da.
Was eine Police typischerweise leistet
Eine verbreitete Krankentaggeldversicherung zahlt 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Damit ist die Zeit bis zu einem allfälligen IV-Entscheid abgedeckt.

Vor dem ersten Taggeld liegt eine Wartefrist, die du beim Abschluss wählst. Üblich sind 30, 60 oder 90 Tage. Während dieser Zeit zahlst du den Lohn selbst weiter, danach übernimmt die Versicherung.
Die Wartefrist ist der wichtigste Hebel bei der Prämie. Eine lange Wartefrist senkt die Kosten deutlich, verlagert aber das Risiko kurzer Ausfälle zurück auf dich. Für Betriebe mit wenig Reserven ist eine kurze Frist oft die bessere Wahl.
Besteht eine solche Versicherung mit mindestens gleichwertigen Leistungen, entfällt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Das ist der eigentliche betriebswirtschaftliche Grund für den Abschluss.
Wo die Fallstricke liegen
Der häufigste ist die Gesundheitsprüfung. Bei einer Versicherung nach Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer Vorbehalte anbringen oder einzelne Personen ablehnen, gerade bei Vorerkrankungen.
Der zweite betrifft den Austritt. Verlässt jemand den Betrieb, endet die Deckung, und ein Übertritt in die Einzelversicherung ist nur befristet möglich. Auf dieses Recht musst du aktiv hinweisen, sonst haftest du für den entgangenen Schutz.
Der dritte ist die Differenz zwischen Taggeld und Lohn. Achtzig Prozent klingen nach viel, sind über zwei Jahre hinweg aber eine spürbare Einbusse, besonders wenn Fixkosten wie Miete und Prämien unverändert weiterlaufen.
Wer die Prämie zahlt
Die Aufteilung ist frei vereinbar. Verbreitet ist eine hälftige Teilung, bei der der Arbeitnehmeranteil auf der Lohnabrechnung als eigener Abzug erscheint.
Damit die gesetzliche Lohnfortzahlung tatsächlich entfällt, muss die Arbeitgeberin mindestens die Hälfte der Prämie tragen. Wer die Mitarbeitenden vollständig zahlen lässt, bleibt zusätzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
In Gesamtarbeitsverträgen ist die Aufteilung meist vorgegeben, häufig ebenfalls hälftig. Dort sind auch die Mindestleistungen definiert, sodass du beim Abschluss weniger Spielraum hast.
Der Arbeitgeberanteil gehört zu den Lohnnebenkosten und erhöht damit die effektiven Personalkosten, auch wenn er in keiner gesetzlichen Beitragstabelle auftaucht.
Warum Selbständige sie besonders brauchen
Als Selbständige gibt es keine Lohnfortzahlung, weil es keine Arbeitgeberin gibt. Fällst du aus, fällt dein Einkommen sofort und vollständig weg, und zwar ab dem ersten Tag.
Gleichzeitig fehlt die Arbeitslosenversicherung als Auffangnetz, und die IV greift erst bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach einer langen Abklärungsphase. Dazwischen liegt eine Lücke von vielen Monaten.
Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung ist der einzige Weg, diese Lücke zu schliessen. Sie ist für Selbständige deshalb weniger ein Komfort als eine Grundabsicherung, vergleichbar mit der freiwilligen Unfallversicherung.
Bei der Wahl der Wartefrist gilt eine einfache Regel: Sie sollte höchstens so lang sein, wie du aus eigenen Reserven überbrücken kannst. Alles darüber ist ein Risiko, das du nur auf dem Papier abgedeckt hast.
Die Krankentaggeldversicherung in MILKEE
Buchhalterisch ist der Arbeitgeberanteil an der Prämie Sozialversicherungsaufwand, der Arbeitnehmeranteil eine durchlaufende Position, die du abziehst und weiterleitest.
Im Leistungsfall kommt eine zweite Buchung dazu. Zahlt die Versicherung das Taggeld an dich, während du den Lohn weiter ausrichtest, ist die Zahlung Ertrag und nicht etwa eine Minderung des Lohnaufwands.
Wenn du deine Lohnbuchhaltung in MILKEE führst, lässt sich der Prämienanteil als eigene Position auf der Abrechnung ausweisen, und die Taggelder erfasst du getrennt vom Personalaufwand.
Fazit
Die Krankentaggeldversicherung ist freiwillig und ersetzt üblicherweise 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen. Ohne sie gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung, die im ersten Dienstjahr nach rund drei Wochen endet.
Für mich ist sie die Versicherung mit dem grössten Unterschied zwischen gefühlter und tatsächlicher Absicherung. Fast alle nehmen an, bei Krankheit laufe der Lohn einfach weiter, und fast niemand kennt die kantonale Skala, nach der das endet.