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Bruttolohn und Nettolohn einfach erklärt

von Nicolas Haemmerli · 11.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Der Nettolohn ist das, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich ausbezahlt wird.

  • Die Differenz entsteht durch die Arbeitnehmeranteile an AHV, IV und EO, an der Arbeitslosenversicherung, an der Nichtberufsunfallversicherung und an der Pensionskasse.

  • Gerechnet wird in der Schweiz immer brutto: Arbeitsverträge, Stelleninserate und Lohnvergleiche nennen den Bruttolohn, weil der Nettolohn von persönlichen Faktoren wie Alter und Vorsorgeplan abhängt.

  • Der Haken: Der Nettolohn ist nicht das steuerbare Einkommen. Für die Steuererklärung zählt eine dritte Zahl, die auf dem Lohnausweis steht.

«Was verdienst du?» ist in der Schweiz eine erstaunlich unpräzise Frage. Je nachdem, wen du fragst, meint die Antwort den Betrag im Arbeitsvertrag, den Betrag auf dem Konto oder das, was die Stelle die Firma kostet. Das sind drei verschiedene Zahlen.

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist dabei der bekannteste, aber nicht der grösste. Zwischen dem, was ein Mitarbeitender bekommt, und dem, was er kostet, liegen in der Schweiz schnell zwanzig Prozent.

Schauen wir uns an, was die beiden Begriffe genau bezeichnen, was dazwischen passiert und warum im Vertrag immer der Bruttolohn steht.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist der Betrag, den ihr im Arbeitsvertrag vereinbart habt. Er ist die Grundlage für alles Weitere: für die Sozialversicherungsbeiträge, für die Ferienentschädigung, für den dreizehnten Monatslohn.

Der Nettolohn ist das, was davon übrig bleibt, nachdem die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungen abgezogen sind. Er ist der Betrag, den du überweist und der auf dem Konto erscheint.

Dazwischen liegen keine Abzüge zu Gunsten der Firma. Jeder einzelne Franken, der vom Bruttolohn abgeht, wandert an eine Ausgleichskasse, eine Versicherung oder eine Pensionskasse. Die Arbeitgeberin ist dabei nur Inkassostelle.

Wichtig ist die Richtung: Gerechnet wird immer von brutto nach netto, nie umgekehrt. Wer vom gewünschten Nettolohn rückwärts rechnet, landet bei krummen Bruttobeträgen und muss die Rechnung bei jeder Lohnerhöhung neu aufrollen.

Was vom Bruttolohn abgeht

Es sind vier Positionen, und nur zwei davon sind für alle gleich:

  • AHV, IV und EO: 5.3 Prozent des Bruttolohns als Arbeitnehmeranteil, ohne Obergrenze. Dieser Satz gilt schweizweit identisch.

  • Arbeitslosenversicherung: 1.1 Prozent als Arbeitnehmeranteil, auf Lohnteile bis CHF 148’200 im Jahr. Was darüber liegt, ist beitragsfrei.

  • Nichtberufsunfall: Prämie je nach Branche und Versicherer. Sie fällt nur an, wenn jemand mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet.

  • Pensionskasse: Der Arbeitnehmeranteil an der beruflichen Vorsorge, abhängig von Alter, Lohnhöhe und Vorsorgeplan. Meist der grösste der vier Abzüge.

Bei Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung kommt die Quellensteuer als fünfter Abzug dazu. Sie ist keine Sozialversicherung, sondern eine vorgezogene Einkommenssteuer, wird aber gleich behandelt und direkt abgezogen.

Die drei Zahlen im Vergleich

Nehmen wir Lea in der Schreinerei GmbH mit CHF 6’000 Bruttolohn pro Monat. Aus dieser einen Vereinbarung ergeben sich drei verschiedene Beträge:

Bruttolohn und Nettolohn im Vergleich: CHF 6’711.75 Lohnkosten für die Firma, CHF 6’000 Bruttolohn im Vertrag und CHF 5’366.25 Nettolohn auf dem Konto

Bei Lea gehen CHF 633.75 ab, sie erhält also CHF 5’366.25. Das sind gut 10 Prozent Abzug. Bei einer 55-jährigen Mitarbeitenden mit demselben Bruttolohn wären es spürbar mehr, weil die Altersgutschriften der Pensionskasse mit dem Alter steigen.

Genau deshalb lässt sich die Frage «wie viel bleibt netto» nicht allgemein beantworten. Zwei Personen mit identischem Vertrag können unterschiedlich viel auf dem Konto haben, ohne dass jemand einen Fehler gemacht hat.

Die dritte Zahl ist die für dich als Arbeitgeberin relevante: CHF 6’711.75 kostet die Stelle tatsächlich. Aufgeschlüsselt ist sie im Eintrag zu den Lohnnebenkosten.

Welche Zahl wofür gilt

Weil im Alltag ständig aneinander vorbeigeredet wird, hier die vier Beträge und ihr jeweiliger Zweck:

Zahl

Bei Lea

Wofür sie gilt

Lohnkosten

CHF 6’711.75

Deine Kalkulation, Offerten, Budget

Bruttolohn

CHF 6’000.00

Arbeitsvertrag, Lohnvergleiche, Basis aller Abzüge

Steuerbarer Lohn

rund CHF 5’426

Steuererklärung, steht im Lohnausweis

Nettolohn

CHF 5’366.25

Die Überweisung aufs Konto

Der steuerbare Lohn liegt hier zwischen Netto und Brutto, weil die Prämie für den Nichtberufsunfall steuerlich nicht abziehbar ist. Genau diese Lücke von rund CHF 60 sorgt jedes Jahr für Rückfragen.

Warum im Vertrag immer brutto steht

Ein Arbeitsvertrag soll über Jahre gelten. Der Bruttolohn tut das, der Nettolohn nicht: Er ändert sich, sobald jemand eine Altersstufe in der Pensionskasse erreicht, sobald der Vorsorgeplan angepasst wird oder sobald der Unfallversicherer die Prämie ändert.

Dazu kommt die Vergleichbarkeit. Lohnvergleiche, Gesamtarbeitsverträge und Stelleninserate sprechen alle von Bruttolöhnen. Wer netto verhandelt, kann sein Angebot mit nichts vergleichen.

Es gibt die Nettolohnvereinbarung als Ausnahme, bei der ein fixer Auszahlungsbetrag zugesichert wird. Sie ist erlaubt, aber sie verlagert das gesamte Risiko auf dich: Steigen die Prämien, steigen deine Kosten, ohne dass sich am Lohn etwas ändert.

Wer trotzdem netto zusichern will, sollte es auf Ausnahmen beschränken, etwa auf kurze Einsätze mit klarem Enddatum. Bei einer unbefristeten Anstellung wird die Vereinbarung über die Jahre zur Wundertüte.

Netto ist nicht gleich steuerbar

Die hartnäckigste Verwechslung betrifft die Steuern. Viele nehmen an, dass der Nettolohn der Betrag ist, den sie versteuern müssen. Das stimmt nicht.

Steuerbar ist der Bruttolohn abzüglich der Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Pensionskasse. Die Prämie für den Nichtberufsunfall gehört nicht dazu, sie ist steuerlich kein Abzug vom Lohn. Das steuerbare Einkommen liegt deshalb regelmässig über dem Nettolohn.

Massgebend ist am Ende immer der Lohnausweis. Wer seine zwölf Kontogutschriften zusammenzählt und diese Summe in die Steuererklärung schreibt, deklariert zu wenig.

Praktisch heisst das: Wenn jemand fragt, wie viel er netto bekommt, ist die ehrliche Antwort eine Schätzung mit Begründung. Alles andere verspricht eine Genauigkeit, die es nicht gibt.

Brutto und netto in MILKEE

Buchhalterisch ist der Bruttolohn der Aufwand, nicht der Nettolohn. Die Differenz wird zu einer Verbindlichkeit gegenüber den Ausgleichskassen und Versicherungen, die du später überweist.

Wenn du deine Lohnbuchhaltung in MILKEE führst, entsteht diese Aufteilung automatisch aus der Abrechnung. Der Aufwand landet vollständig im Personalaufwand, und die noch nicht bezahlten Beiträge stehen als Schuld in der Bilanz, bis die Ausgleichskasse abrechnet.

Für Einzelfirmen gilt das alles übrigens nicht für dich selbst. Als Inhaberin beziehst du keinen Lohn, sondern entnimmst Privatbezüge. Was das für deine AHV bedeutet, steht im Beitrag zum Lohn als Inhaberin einer Einzelfirma.

Fazit

Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn, der Nettolohn der ausbezahlte. Zwischen beiden liegen vier Sozialabzüge, von denen nur zwei für alle gleich hoch sind.

Was ich mir dabei gemerkt habe: Es sind nicht zwei Zahlen, sondern drei. Die dritte, die Lohnkosten, steht auf keiner Abrechnung und ist trotzdem die einzige, mit der du kalkulieren kannst.

Häufige Fragen