Koordinationsabzug einfach erklärt
Der Koordinationsabzug ist der Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, bevor die Pensionskasse rechnet. Er beträgt aktuell CHF 26’460 pro Jahr.
Was danach übrig bleibt, ist der koordinierte Lohn. Nur dieser Teil ist in der zweiten Säule versichert, und nur auf ihm werden die Beiträge berechnet.
Sein Zweck ist die Koordination mit der ersten Säule: Der untere Teil des Lohns ist bereits über die AHV gedeckt und soll nicht doppelt versichert werden.
Der Haken trifft Teilzeit und kleine Löhne. Weil der Abzug ein fixer Franken-Betrag ist und nicht ein Prozentsatz, bleibt bei tiefen Löhnen kaum etwas übrig. Viele Vorsorgepläne senken ihn deshalb freiwillig.
Der Koordinationsabzug ist eine dieser Zahlen, die niemand freiwillig nachschlägt und die trotzdem über mehrere hundert Franken im Monat entscheidet. Er bestimmt, welcher Teil deines Lohns überhaupt in der Pensionskasse versichert ist.
Sein Name klingt nach Bürokratie, seine Wirkung ist aber leicht erklärt: Er soll verhindern, dass derselbe Teil des Lohns zweimal versichert wird, einmal von der AHV und einmal von der Pensionskasse.
Das Problem dabei ist, dass er ein fixer Betrag ist. Bei einem guten Vollzeitlohn fällt er kaum ins Gewicht, bei kleinen Pensen frisst er fast die ganze Versicherung weg. Schauen wir uns an, wie er rechnet und wo er weh tut.
Was ist der Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, bevor die Pensionskasse überhaupt zu rechnen beginnt. Aktuell sind das CHF 26’460.
Was nach diesem Abzug übrig bleibt, heisst koordinierter Lohn. Nur dieser Teil ist im Obligatorium der zweiten Säule versichert, und nur auf ihm werden Altersgutschriften und Risikobeiträge berechnet.
Der Name kommt von der Koordination zwischen erster und zweiter Säule. Die AHV deckt den unteren Teil des Einkommens bereits ab. Würde die Pensionskasse denselben Teil nochmals versichern, entstünde eine Doppelversicherung, für die beide Seiten bezahlen müssten.
Wichtig ist, dass es sich um ein gesetzliches Minimum handelt. Das BVG schreibt vor, was mindestens versichert sein muss. Ein Vorsorgeplan darf jederzeit grosszügiger sein, und in der Praxis sind viele es auch.
Historisch entspricht der Abzug ungefähr der maximalen einfachen AHV-Rente. Das erklärt auch, warum er sich ändert: Steigen die AHV-Renten, werden die Grenzbeträge der zweiten Säule periodisch nachgeführt.
Die drei Grenzbeträge
Der Koordinationsabzug steht nie allein. Er gehört zu einem Set von drei Werten, die zusammen bestimmen, wer wie viel versichert ist.
Grenzbetrag | Höhe | Was er bewirkt |
Eintrittsschwelle | CHF 22’680 | Darunter besteht keine Versicherungspflicht |
Koordinationsabzug | CHF 26’460 | Wird vom Jahreslohn abgezogen |
Obere Limite | CHF 90’720 | Darüber hinaus wird nichts mehr versichert |
Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3’780 | Untergrenze für Versicherte knapp über der Schwelle |
Auffällig ist, dass die Eintrittsschwelle tiefer liegt als der Koordinationsabzug. Wer CHF 24’000 verdient, ist also versicherungspflichtig, hätte nach der reinen Rechnung aber einen negativen koordinierten Lohn.
Genau für diesen Fall gibt es den minimalen koordinierten Lohn von CHF 3’780. Er stellt sicher, dass auch knapp über der Schwelle etwas versichert bleibt.
Die Rechnung an einem Beispiel
Lea verdient in der Schreinerei GmbH CHF 72’000 im Jahr. Ihr koordinierter Lohn beträgt CHF 72’000 minus CHF 26’460, also CHF 45’540.

Von ihrem Lohn sind also rund 63 Prozent in der zweiten Säule versichert. Der Rest gilt als durch die AHV gedeckt.
Bei einem Jahreslohn von CHF 30’000 sieht dieselbe Rechnung völlig anders aus: CHF 30’000 minus CHF 26’460 ergibt CHF 3’540 koordinierten Lohn. Versichert sind damit noch 12 Prozent des Lohns, und weil das unter dem Minimum liegt, greift die Untergrenze von CHF 3’780.
Nach oben wirkt die obere Limite. Wer CHF 150’000 verdient, hat einen koordinierten Lohn von CHF 64’260, weil bei CHF 90’720 abgeschnitten wird. Der Rest muss über die dritte Säule oder einen überobligatorischen Plan abgedeckt werden.
Diese Kappung nach oben ist der Grund, warum gut verdienende Angestellte oft einen überobligatorischen Plan haben. Alles über CHF 90’720 ist im Obligatorium schlicht nicht vorgesehen.
Warum Teilzeit benachteiligt wird
Das Problem steckt in der Konstruktion: Der Abzug ist ein Frankenbetrag, kein Prozentsatz. Er trifft alle gleich stark, wirkt bei kleinen Löhnen aber ungleich härter.
Das Beispiel oben zeigt es deutlich. Bei CHF 72’000 sind 63 Prozent des Lohns versichert, bei CHF 30’000 noch gut ein Zehntel. Wer Teilzeit arbeitet, spart in der zweiten Säule also nicht proportional weniger, sondern überproportional weniger.
Betroffen sind vor allem Personen mit kleinen Pensen und Menschen mit mehreren Arbeitgebern. Letztere erreichen bei keinem einzelnen Arbeitgeber die Eintrittsschwelle und sind deshalb oft gar nicht versichert.
Politisch ist das seit Jahren ein Thema, und mehrere Reformvorlagen wollten den Abzug pensumsabhängig gestalten oder ganz streichen. Gesetzlich gilt bis auf Weiteres der fixe Betrag.
Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später, dafür dann deutlich. Wer über Jahre Teilzeit gearbeitet hat, hat nicht nur weniger AHV-Beiträge geleistet, sondern überproportional wenig Altersguthaben angespart.
Was du als Arbeitgeberin tun kannst
Weil das Gesetz nur ein Minimum vorschreibt, hast du Spielraum. Drei Varianten sind verbreitet:
Reduzierter Koordinationsabzug: Ein tieferer fixer Betrag für alle, etwa die Hälfte des gesetzlichen. Der versicherte Lohn steigt, die Vorsorge wird besser, die Beiträge ebenfalls.
Pensumsabhängiger Abzug: Der Abzug wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad gekürzt. Bei 50 Prozent Pensum also die Hälfte. Das behebt die Teilzeitbenachteiligung am gezieltesten.
Kein Koordinationsabzug: Der gesamte Lohn ab dem ersten Franken wird versichert. Die grosszügigste und teuerste Variante.
Jede dieser Varianten erhöht die Lohnnebenkosten. Umgekehrt ist ein guter Vorsorgeplan ein Argument im Bewerbungsgespräch, das bei Fachkräften über vierzig durchaus zieht.
Der Koordinationsabzug in MILKEE
In der Buchhaltung taucht der Koordinationsabzug nicht als eigene Position auf. Er ist ein Rechenschritt innerhalb der Pensionskassenabrechnung und beeinflusst nur die Höhe der Beiträge.
Wenn du deine Lohnbuchhaltung in MILKEE führst, erscheinen die Beiträge fertig berechnet auf der Abrechnung und werden getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gebucht.
Prüfen solltest du die Werte trotzdem einmal pro Jahr. Die Grenzbeträge werden periodisch angepasst, und ein Vorsorgeplan mit abweichendem Koordinationsabzug rechnet ohnehin nach eigenen Regeln.
Fazit
Der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wird vom Jahreslohn abgezogen und bestimmt damit, welcher Teil in der Pensionskasse versichert ist. Nach oben wird bei CHF 90’720 abgeschnitten.
Für mich ist er das beste Beispiel dafür, wie eine gut gemeinte Regel ungleich wirkt. Ein fixer Betrag ist für alle derselbe, trifft aber bei einem kleinen Pensum fast den ganzen Lohn und bei einem grossen kaum ein Drittel.