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IV und EO einfach erklärt

von Nicolas Haemmerli · 13.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • IV und EO sind zwei eigenständige Sozialversicherungen, die zusammen mit der AHV abgerechnet werden. Auf der Lohnabrechnung erscheinen alle drei in einer einzigen Zeile.

  • Die Beiträge betragen 1.4 Prozent für die IV und 0.5 Prozent für die EO, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden getragen. Zusammen mit 8.7 Prozent AHV ergibt das die bekannten 10.6 Prozent.

  • Die IV finanziert Eingliederungsmassnahmen und Renten bei Invalidität. Der Grundsatz lautet Eingliederung vor Rente.

  • Die EO ersetzt Erwerbsausfall bei Dienstleistungen sowie bei Mutterschaft, Vaterschaft und Angehörigenbetreuung. Sie ist damit die Versicherung, die Selbständige am häufigsten tatsächlich beanspruchen.

IV und EO sind die beiden Sozialversicherungen, die auf der Lohnabrechnung gar nie einzeln auftauchen. Sie verstecken sich in der Zeile mit der AHV, weil sie zusammen abgerechnet werden.

Das führt dazu, dass die meisten zwar 5.3 Prozent abgezogen bekommen, aber nicht wissen, dass davon nur ein Teil in die AHV fliesst. Der Rest finanziert die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung.

Beide sind erstaunlich relevant für Selbständige, weil sie Situationen abdecken, in denen kein Einkommen fliesst. Schauen wir uns an, wie hoch die Beiträge sind, was sie finanzieren und wer wann Anspruch hat.

Was sind IV und EO?

Die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung sind zwei eigenständige Sozialversicherungen mit eigenen Gesetzen, eigenen Leistungen und eigenen Finanzen. Im Alltag erscheinen sie trotzdem nie einzeln.

Der Grund ist die gemeinsame Abrechnung. Beitragspflicht, Beitragsgrundlage und Einzugsstelle sind bei AHV, IV und EO identisch, weshalb die Ausgleichskasse alle drei in einem Zug erhebt.

Auf der Lohnabrechnung steht deshalb eine Zeile mit 5.3 Prozent, obwohl sich dahinter drei Versicherungen verbergen. Dieselbe Logik gilt für die Beiträge der Selbständigen.

Für die Praxis heisst das: Du musst dich nicht separat anmelden und nicht separat abrechnen. Wichtig ist nur zu wissen, was du für diesen Abzug eigentlich bekommst, denn die beiden Versicherungen decken Situationen ab, die mit dem Alter nichts zu tun haben.

Wie sich die 10.6 Prozent aufteilen

Der Gesamtsatz auf Löhnen beträgt 10.6 Prozent. Er verteilt sich auf die drei Versicherungen in sehr unterschiedlichen Anteilen.

Versicherung

Satz total

Je Seite

Was sie finanziert

AHV

8.7 %

4.35 %

Alters- und Hinterlassenenrenten

IV

1.4 %

0.7 %

Eingliederung und Invalidenrenten

EO

0.5 %

0.25 %

Erwerbsersatz bei Dienst, Mutterschaft, Vaterschaft

Total

10.6 %

5.3 %

Erscheint als eine Zeile auf der Abrechnung

Die EO ist mit einem halben Prozent die mit Abstand günstigste der drei. Gemessen daran, was sie abdeckt, ist sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im ganzen System.

Bei Selbständigen sieht die Aufteilung leicht anders aus. Der Höchstsatz beträgt 10.0 statt 10.6 Prozent, weil der AHV-Anteil tiefer angesetzt ist. IV und EO bleiben gleich.

Was die IV leistet

Die Invalidenversicherung greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr voll erwerbsfähig ist. Ihr Grundsatz lautet Eingliederung vor Rente.

Das bedeutet, dass zuerst alles versucht wird, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten: Frühintervention, Umschulung, Arbeitsvermittlung, technische Hilfsmittel und Anpassungen am Arbeitsplatz.

Erst wenn diese Massnahmen nicht genügen, kommt eine Rente in Frage. Sie wird abgestuft nach dem Invaliditätsgrad ausgerichtet und ist bewusst knapp bemessen, weil sie zusammen mit der beruflichen Vorsorge wirken soll.

Für dich als Arbeitgeberin ist die Früherfassung wichtig. Fällt jemand länger aus, lohnt sich eine frühe Meldung bei der IV-Stelle, weil Eingliederung mit zunehmender Dauer schwieriger wird.

Was die EO leistet

Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Einkommen in Situationen, in denen jemand aus gesetzlich anerkannten Gründen nicht arbeiten kann. Ursprünglich war das der Militärdienst.

Aufteilung der 10.6 Prozent auf AHV mit 8.7 Prozent, IV mit 1.4 Prozent und EO mit 0.5 Prozent, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden getragen

Heute deckt sie deutlich mehr ab: Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst, die Mutterschaftsentschädigung von vierzehn Wochen, die Vaterschaftsentschädigung von zwei Wochen und die Betreuungsentschädigung für die Pflege eines schwer erkrankten Kindes.

Genau deshalb ist die EO für Selbständige die relevanteste der drei Versicherungen. Wer sich selbständig macht, verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld, behält aber den vollen Schutz bei Mutterschaft.

Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und bemisst sich am durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor dem Ereignis. Nach oben ist sie gedeckelt, was bei hohen Einkommen zu einer spürbaren Lücke führt.

Wer die Beiträge wann zahlt

Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und dauert bis zur Pensionierung. Wer danach weiterarbeitet, zahlt auf dem Einkommen über einem Freibetrag weiterhin Beiträge, allerdings ohne dass die Rente dadurch noch steigt.

Nichterwerbstätige ab 21 sind ebenfalls beitragspflichtig, und zwar an alle drei Versicherungen. Der Beitrag bemisst sich am Vermögen und am Renteneinkommen, der Mindestbeitrag ist derselbe wie bei Selbständigen.

Eine Ausnahme gilt für nichterwerbstätige Ehepartner: Sie gelten als beitragspflichtig erfüllt, wenn der erwerbstätige Teil mindestens den doppelten Mindestbeitrag leistet. Das betrifft in der Praxis viele Familien mit einem Haupteinkommen.

Was das für Selbständige bedeutet

Anders als bei der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung gibt es bei IV und EO keine Lücke: Du bist als Selbständige gleich versichert wie Angestellte, weil beide Volksversicherungen sind.

Der Unterschied liegt in der Höhe der Leistungen. Eine IV-Rente allein reicht selten zum Leben, und bei Angestellten kommt die berufliche Vorsorge dazu. Wer keine Pensionskasse hat, steht im Ernstfall deutlich schlechter da.

Das ist das stärkste Argument für eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder für einen freiwilligen Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung. Beides kostet, deckt aber eine Lücke, die sonst niemand füllt. Wer jung und gesund startet, unterschätzt sie regelmässig, weil sie im Alltag nie sichtbar wird.

IV und EO in MILKEE

Buchhalterisch gibt es nichts Eigenes zu tun. IV und EO laufen in derselben Buchung wie die AHV, weil die Ausgleichskasse alles zusammen erhebt.

Wenn du deine Lohnbuchhaltung in MILKEE führst, wird der Arbeitgeberanteil als Sozialversicherungsaufwand gebucht und der Arbeitnehmeranteil als durchlaufende Schuld gegenüber der Kasse.

Relevant wird die Unterscheidung nur bei einem EO-Fall. Die Entschädigung wird der Arbeitgeberin ausgerichtet, wenn sie den Lohn weiterzahlt, und ist dann als Ertrag zu erfassen, nicht als Lohnminderung.

Ein praktischer Hinweis zum Schluss: Meldungen an die EO laufen über die Ausgleichskasse, nicht über die Versicherung. Wer Militärdienst leistet oder ein Kind bekommt, reicht das Formular dort ein, und die Kasse rechnet mit dir als Arbeitgeberin ab.

Fazit

IV und EO kosten zusammen 1.9 Prozent des Lohns und stecken in derselben Abrechnungszeile wie die AHV. Die IV sichert gegen dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, die EO gegen vorübergehenden Ausfall.

Für mich ist die EO die unterschätzteste Versicherung im System. Ein halbes Prozent für vierzehn Wochen Mutterschaftsentschädigung ist ein Verhältnis, das man sonst nirgends bekommt.

Häufige Fragen