Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen – die Zahl, die im Arbeitsvertrag steht. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich auf deinem Konto landet. Die Differenz zwischen beiden nennt man Abzugsquote, die dieser Rechner ebenfalls ausweist. Bei mittleren Löhnen liegt sie meist zwischen 10 und 15 Prozent.
Wie berechnet sich der Nettolohn aus dem Bruttolohn?
Der Nettolohn ist dein Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, die dein Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Dazu gehören AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sowie – sofern versichert – die Pensionskasse (BVG) und ein allfälliges Krankentaggeld (KTG). Was nach diesen Abzügen übrig bleibt, wird dir ausbezahlt.
Welche Abzüge sind obligatorisch?
AHV/IV/EO und die ALV sind für alle Angestellten obligatorisch. Die NBU ist Pflicht, sobald du mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitest. Die Pensionskasse (BVG) ist ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 obligatorisch. Das Krankentaggeld (KTG) hingegen ist freiwillig und hängt davon ab, ob dein Arbeitgeber eine solche Versicherung abgeschlossen hat.
Warum ist die Einkommenssteuer nicht enthalten?
In der Schweiz wird die Einkommenssteuer bei Personen mit Niederlassungsbewilligung normalerweise nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern jährlich separat veranlagt und über die Steuererklärung bezahlt. Deshalb zeigt dieser Rechner – wie eine klassische Lohnabrechnung – den Nettolohn vor Steuern. Eine Ausnahme ist die Quellensteuer für bestimmte ausländische Arbeitnehmende; sie ist hier nicht berücksichtigt.
Wie hoch sind die AHV- und ALV-Beiträge 2026?
Der AHV/IV/EO-Beitrag beträgt 5.3 % des Bruttolohns (AHV 4.35 %, IV 0.7 %, EO 0.25 %) und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen – die 5.3 % sind dein Anteil. Die ALV beträgt 1.1 % und wird nur bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 erhoben; auf den darüberliegenden Teil fallen keine ALV-Beiträge mehr an.
Wie wird der BVG-Abzug berechnet?
Die Pensionskasse wird nicht auf dem ganzen Lohn berechnet, sondern auf dem koordinierten Lohn. Dafür wird 2026 vom Jahreslohn der Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen, versichert wird höchstens bis CHF 90’720. Der Beitragssatz ist altersabhängig: Der Arbeitnehmeranteil liegt je nach Alter bei rund 3.5 % (25–34), 5 % (35–44), 7.5 % (45–54) und 9 % (ab 55). Weil jede Pensionskasse einen eigenen Plan hat, ist der BVG-Abzug ein Richtwert.
Was bedeuten NBU und KTG?
NBU steht für die Nichtberufsunfallversicherung: Sie deckt Unfälle in der Freizeit und ist für Angestellte mit mindestens acht Wochenstunden obligatorisch. Der Prämiensatz unterscheidet sich je nach Betrieb, liegt aber häufig um 1.4 %. KTG steht für Krankentaggeld und sichert deinen Lohn bei längerer Krankheit ab. Es ist freiwillig; bietet dein Arbeitgeber eine solche Versicherung an, liegt dein Anteil typischerweise zwischen 0.5 % und 1.5 %.
Sind die berechneten Werte verbindlich?
AHV, IV, EO und ALV berechnet das Tool mit den gesetzlich fixierten Sätzen 2026 – diese sind exakt. BVG, NBU und KTG sind Richtwerte, weil sie je nach Arbeitgeber, Vorsorgeplan und Versicherung variieren. Für die genauen Beträge ist immer deine persönliche Lohnabrechnung massgebend.