UVG-Unfallversicherung einfach erklärt
Die UVG-Unfallversicherung ist die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende. Sie deckt Heilbehandlung, Taggeld, Renten und Integritätsentschädigung nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit.
Sie besteht aus zwei Teilen: der Berufsunfallversicherung, die die Arbeitgeberin zahlt, und der Nichtberufsunfallversicherung, die von den Mitarbeitenden getragen und vom Lohn abgezogen wird.
Gegen Nichtberufsunfälle ist nur versichert, wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Darunter greift ausschliesslich der Berufsunfall, und die Freizeit muss über die Krankenkasse gedeckt werden.
Versichert ist der Verdienst nur bis CHF 148’200 im Jahr. Selbständige sind nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig anschliessen.
Die Unfallversicherung ist die Sozialversicherung mit der grössten Lücke zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit. Fast alle wissen, dass es sie gibt. Viel weniger wissen, dass sie aus zwei getrennten Teilen besteht und dass einer davon je nach Pensum gar nicht greift.
Besonders unangenehm wird das für Selbständige. Sie sind nämlich, anders als alle ihre Angestellten, gar nicht obligatorisch versichert.
Schauen wir uns an, was die UVG-Versicherung abdeckt, wo die Grenze zwischen Berufs- und Nichtberufsunfall verläuft, wer welche Prämie zahlt und was für dich als Selbständige gilt.
Was ist die UVG-Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung nach UVG ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch. Sie greift bei Unfällen und bei Berufskrankheiten und übernimmt dann deutlich mehr als die Krankenkasse.
Gedeckt sind die Heilbehandlung ohne Franchise und Selbstbehalt, ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit, eine Invalidenrente bei bleibender Beeinträchtigung sowie eine Integritätsentschädigung. Bei Todesfall kommen Hinterlassenenrenten dazu.
Der Unterschied zur Krankenkasse ist gerade beim Taggeld erheblich. Wer nach einem Unfall längere Zeit ausfällt, erhält über das UVG 80 Prozent des Lohns, während eine Krankentaggeldversicherung freiwillig ist und oft ganz fehlt.
Abzuschliessen ist die Versicherung von der Arbeitgeberin, und zwar bevor die erste Person zu arbeiten beginnt. Je nach Branche ist zwingend die Suva zuständig, sonst kannst du den Versicherer frei wählen. Welche Betriebe der Suva unterstellt sind, ist im Gesetz abschliessend aufgezählt, dazu gehören unter anderem Bau, Holzverarbeitung und Transport.
Berufsunfall und Nichtberufsunfall
Die UVG-Versicherung besteht aus zwei Teilen, die getrennt geregelt und getrennt bezahlt werden.
Die Berufsunfallversicherung deckt Unfälle bei der Arbeit, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem Arbeitsweg. Sie gilt für jede angestellte Person, unabhängig vom Pensum, und wird von der Arbeitgeberin allein bezahlt.
Die Nichtberufsunfallversicherung deckt alles andere, also Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt. Sie wird von den Mitarbeitenden getragen und erscheint als Abzug auf der Lohnabrechnung.
In der Abwicklung zahlst du als Arbeitgeberin beide Prämien an den Versicherer und holst dir den Anteil für den Nichtberufsunfall über den monatlichen Lohnabzug zurück. Für den Versicherer bist immer du die Ansprechpartnerin.

Die Acht-Stunden-Regel
Hier steckt die Regel, die am häufigsten übersehen wird: Gegen Nichtberufsunfälle ist nur versichert, wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet.
Wer weniger arbeitet, ist ausschliesslich gegen Berufsunfälle versichert. Ein Sturz auf dem Arbeitsweg ist gedeckt, ein Sturz beim Skifahren nicht. Für die Freizeit muss die Unfalldeckung dann über die Krankenkasse eingeschlossen sein, und darauf hinzuweisen gehört zu deinen Pflichten als Arbeitgeberin.
Entscheidend ist «beim selben Arbeitgeber». Wer bei drei Firmen je fünf Stunden arbeitet, kommt zwar auf fünfzehn Stunden, ist aber nirgends gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Berufsunfall | Nichtberufsunfall | |
Was gedeckt ist | Arbeit, Arbeitsweg, Berufskrankheit | Freizeit, Sport, Haushalt |
Wer zahlt | Arbeitgeberin | Mitarbeitende, per Lohnabzug |
Ab welchem Pensum | Ab der ersten Stunde | Ab 8 Stunden pro Woche |
Auf der Lohnabrechnung | Erscheint nicht | Erscheint als Abzug |
Diese Zeile in der Tabelle erklärt auch, warum die Berufsunfallversicherung zu den Lohnnebenkosten zählt und der Nichtberufsunfall nicht.
Was versichert ist und was nicht
Versichert ist der Verdienst nur bis zu einem Höchstbetrag von CHF 148’200 im Jahr. Wer mehr verdient, ist für den überschiessenden Teil nicht gedeckt, weder beim Taggeld noch bei der Rente.
Das ist für gut bezahlte Kaderleute eine relevante Lücke, die üblicherweise über eine UVG-Zusatzversicherung geschlossen wird. Diese ist freiwillig und wird von der Arbeitgeberin abgeschlossen.
Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes, beginnt aber erst am dritten Tag nach dem Unfall. Für die ersten beiden Tage greift die Lohnfortzahlungspflicht, du zahlst also weiter.
Nicht gedeckt sind Krankheiten, die keine Berufskrankheiten sind. Das ist die häufigste Enttäuschung: Ein Bandscheibenvorfall ohne Unfallereignis ist Sache der Krankenkasse, nicht der Unfallversicherung.
Eine Zwischenkategorie bilden die unfallähnlichen Körperschädigungen, etwa ein Meniskusriss oder eine ausgerenkte Schulter. Sie gelten auch ohne eigentlichen Unfall als Fall für die Unfallversicherung, sofern kein Verschleiss die Ursache ist.
Was für Selbständige gilt
Das Obligatorium gilt für Arbeitnehmende. Als Selbständigerwerbende bist du deshalb nicht automatisch UVG-versichert, auch dann nicht, wenn du Mitarbeitende beschäftigst und für diese eine Police hast.
Du kannst dich aber freiwillig nach UVG versichern, und das ist in aller Regel die bessere Lösung. Die Leistungen sind umfassender als bei der Unfalldeckung der Krankenkasse, insbesondere weil ein Taggeld enthalten ist.
Wer darauf verzichtet, sollte wenigstens prüfen, ob die Unfalldeckung in der Krankenversicherung eingeschlossen ist. Sie wird beim Start in die Selbständigkeit gern ausgeschlossen, weil sie zuvor über den Arbeitgeber lief.
Bei einer GmbH liegt der Fall anders: Wer als Geschäftsführerin angestellt ist und Lohn bezieht, gilt sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmende und ist damit obligatorisch versichert. Dasselbe gilt für den Anschluss an die berufliche Vorsorge.
Die Unfallversicherung in MILKEE
Buchhalterisch laufen die beiden Teile unterschiedlich. Die Prämie für den Berufsunfall ist Aufwand und gehört in den Sozialversicherungsaufwand. Der Abzug für den Nichtberufsunfall ist kein Aufwand, sondern eine durchlaufende Position.
Wenn du deine Lohnbuchhaltung in MILKEE führst, entsteht diese Trennung automatisch aus der Abrechnung, und die noch nicht überwiesene Prämie steht als Verbindlichkeit in der Bilanz.
Was dir keine Software abnimmt, ist die Meldung der Lohnsumme. Die Prämie wird provisorisch erhoben und am Jahresende auf der effektiven Lohnsumme abgerechnet, weshalb eine Nachzahlung folgt, wenn du im Lauf des Jahres gewachsen bist.
Fazit
Die UVG-Versicherung deckt Arbeitnehmende bei Unfällen. Der Berufsunfall geht zulasten der Arbeitgeberin, der Nichtberufsunfall zulasten der Mitarbeitenden, und Letzterer greift erst ab acht Wochenstunden.
Für mich ist die wichtigste Zeile die über die Selbständigen. Wer gerade den Schritt in die Selbständigkeit gemacht hat, verliert einen Schutz, den er jahrelang automatisch hatte, und merkt es meist erst, wenn es zu spät ist.