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Dreizehnter Monatslohn einfach erklärt

von Nicolas Haemmerli · 12.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Der dreizehnte Monatslohn ist ein zusätzlicher Monatslohn, der meist im Dezember ausbezahlt wird. Er ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern beruht auf Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder betrieblicher Übung.

  • Er entsteht als Anspruch, sobald er vereinbart ist. Anders als eine Gratifikation liegt er dann nicht mehr im Ermessen der Arbeitgeberin.

  • Verwendet wird er wie gewöhnlicher Lohn: Er ist voll AHV-pflichtig, fliesst in den Jahreslohn für die Pensionskasse ein und erscheint im Lohnausweis in derselben Ziffer wie der übrige Lohn.

  • Bei unterjährigem Ein- oder Austritt besteht in der Regel ein anteiliger AnspruchBei unterjährigem Ein- oder Austritt besteht in der Regel ein anteiliger Anspruch. Beim Stundenlohn wird er häufig als Zuschlag von 8.33 Prozent laufend mitbezahlt, gleich wie die Ferienentschädigung.

Der dreizehnte Monatslohn gehört in der Schweiz so selbstverständlich zum Arbeitsverhältnis, dass die meisten ihn für gesetzlich vorgeschrieben halten. Das ist er nicht.

Es gibt keinen Artikel im Obligationenrecht, der ihn verlangt. Er entsteht ausschliesslich daraus, dass ihr ihn vereinbart habt, dass ein Gesamtarbeitsvertrag ihn vorsieht oder dass er über Jahre vorbehaltlos ausbezahlt wurde.

Genau diese dritte Variante wird unterschätzt. Schauen wir uns an, wie der Anspruch entsteht, wie er von einem Bonus zu unterscheiden ist und was bei einem unterjährigen Austritt gilt.

Was ist der dreizehnte Monatslohn?

Der dreizehnte Monatslohn ist ein zusätzlicher Monatslohn, der über das Jahr verdient und meist im Dezember ausbezahlt wird. Rechnerisch entspricht er einem Zwölftel des Jahreslohns oder, anders gesagt, dem Jahreslohn geteilt durch dreizehn statt durch zwölf.

Er ist kein Geschenk und keine Prämie für gute Leistung. Er ist ein Teil des vereinbarten Lohns, der bloss anders verteilt ausbezahlt wird. Wer CHF 78’000 auf dreizehn Raten erhält, verdient gleich viel wie jemand mit CHF 78’000 auf zwölf Raten.

Vorgeschrieben ist er nicht. Das Obligationenrecht kennt keinen Anspruch auf einen dreizehnten Monatslohn, weder für Angestellte im Stundenlohn noch im Monatslohn.

Trotzdem ist er weit verbreitet, weil er in vielen Gesamtarbeitsverträgen steht und weil er im Arbeitsmarkt als Standard gilt. Ein Stelleninserat ohne dreizehnten Monatslohn fällt auf.

Verbreitet ist auch die Auszahlung in zwei Raten, etwa je zur Hälfte im Juli und im Dezember. Das ist zulässig, solange es vereinbart ist, und hilft den Mitarbeitenden über die Sommerferien.

Wie der Anspruch entsteht

Drei Wege führen dazu, dass du ihn schuldest, und nur zwei davon hast du bewusst gewählt.

  • Der Arbeitsvertrag. Steht er dort, ist er geschuldet. Das ist der klare und häufigste Fall.

  • Ein Gesamtarbeitsvertrag. Viele Branchen-GAV sehen ihn zwingend vor, unabhängig davon, was im Einzelvertrag steht.

  • Betriebliche Übung. Wer ihn mehrere Jahre in Folge vorbehaltlos ausbezahlt, begründet damit einen Anspruch, auch ohne schriftliche Vereinbarung.

Der dritte Weg ist der, der Betriebe überrascht. Wer drei Jahre in Folge im Dezember einen zusätzlichen Monatslohn überweist, ohne dies je als freiwillig zu bezeichnen, kann ihn im vierten Jahr nicht einfach weglassen.

Wer sich diese Möglichkeit offenhalten will, braucht einen echten Freiwilligkeitsvorbehalt, und zwar jedes Jahr schriftlich und ernst gemeint. Ein Vorbehalt, der jahrelang folgenlos bleibt, verliert seine Wirkung.

Eine Kürzung im laufenden Jahr ist ebenfalls heikel. Wer den dreizehnten Monatslohn einseitig streichen will, ändert damit den Lohn, und das geht nur mit Zustimmung oder über eine Änderungskündigung.

Abgrenzung zur Gratifikation

Die Unterscheidung wirkt akademisch, entscheidet im Streitfall aber alles. Ein dreizehnter Monatslohn ist Lohn, eine Gratifikation ist eine Sondervergütung nach Art. 322d OR.

Dreizehnter Monatslohn

Gratifikation

Rechtsanspruch

Ja, sobald vereinbart

Grundsätzlich im Ermessen der Arbeitgeberin

Höhe

Im Voraus bestimmt

Kann jedes Jahr anders ausfallen

Bei Austritt im Jahr

Anteiliger Anspruch

Oft kein Anspruch, je nach Abrede

Sozialversicherungen

Voll beitragspflichtig

Ebenfalls voll beitragspflichtig

Die letzte Zeile ist wichtig: Bei den Sozialversicherungen macht es keinen Unterschied. Beides ist massgebender Lohn, auf beidem sind AHV-Beiträge geschuldet.

Der Unterschied liegt allein im arbeitsrechtlichen Anspruch. Und auch eine Gratifikation kann durch jahrelange gleichbleibende Zahlung zum Lohnbestandteil werden.

In der Praxis bewährt sich deshalb eine klare Formulierung im Arbeitsvertrag. Wer schreibt, dass ein dreizehnter Monatslohn ausgerichtet wird, schuldet ihn. Wer eine freiwillige Gratifikation meint, sollte das auch so benennen.

Was bei Ein- und Austritt gilt

Wer nicht das ganze Jahr im Betrieb war, hat in der Regel Anspruch auf den anteiligen dreizehnten Monatslohn. Wer im April eintritt, erhält neun Zwölftel, wer Ende September austritt, ebenfalls neun Zwölftel.

Dreizehnter Monatslohn bei unterjährigem Austritt: Bei einem Austritt Ende September besteht Anspruch auf neun Zwölftel des dreizehnten Monatslohns

Ausbezahlt wird der Anteil mit der Schlussabrechnung, nicht erst im Dezember. Das ist der häufigste Fehler bei Austritten: Der Anteil wird schlicht vergessen, weil die Zahlung sonst im Dezember erfolgt.

Eine Klausel, die den Anspruch bei Austritt ganz ausschliesst, ist heikel. Beim dreizehnten Monatslohn als Lohnbestandteil geht es um bereits verdienten Lohn, und der lässt sich nicht rückwirkend entziehen.

Anders sieht es bei einer echten Gratifikation aus. Dort ist eine Klausel zulässig, die das Bestehen des Arbeitsverhältnisses im Auszahlungszeitpunkt voraussetzt.

Der dreizehnte Monatslohn im Stundenlohn

Im Stundenlohn gibt es keinen Monat, auf den sich ein dreizehnter beziehen könnte. Üblich ist deshalb ein Zuschlag von 8.33 Prozent auf den Stundenlohn, was genau einem Zwölftel entspricht.

Dieser Zuschlag wird laufend mitbezahlt statt am Jahresende. Rechnerisch kommt dasselbe heraus, für die Mitarbeitenden fehlt aber der sichtbare Betrag im Dezember.

Entscheidend ist der separate Ausweis auf der Lohnabrechnung. Wer den Zuschlag im Stundenlohn versteckt, kann im Streitfall nicht belegen, dass er ihn bezahlt hat, und schuldet ihn ein zweites Mal.

Bei der Quellensteuer wirkt sich die Auszahlung besonders aus. Weil der Tarif progressiv ist, steigt der Abzug im Dezember überproportional, was regelmässig zu Rückfragen führt, obwohl alles korrekt gerechnet ist.

Der dreizehnte Monatslohn in MILKEE

Buchhalterisch ist er gewöhnlicher Lohnaufwand. Es gibt kein eigenes Konto und keine Sonderbehandlung, er erhöht im Auszahlungsmonat schlicht den Personalaufwand.

Sinnvoll ist trotzdem eine Abgrenzung über das Jahr. Wer den Aufwand erst im Dezember erfasst, hat elf Monate mit zu tiefem Personalaufwand und einen mit einem Ausreisser. Für eine brauchbare Zwischenbilanz lohnt sich eine monatliche Rückstellung.

Wenn du deine Lohnbuchhaltung in MILKEE führst, erscheint er als eigene Position auf der Abrechnung und fliesst automatisch in die Beitragsgrundlagen ein.

Fazit

Der dreizehnte Monatslohn ist kein Gesetz, sondern eine Vereinbarung. Sobald er vereinbart ist oder sich eine Übung gebildet hat, ist er Lohn mit allem, was dazugehört: Anspruch, Sozialversicherungsbeiträge und anteilige Auszahlung bei Austritt.

Für mich ist die betriebliche Übung der Punkt, den man kennen sollte, bevor man zum dritten Mal im Dezember grosszügig ist. Nicht weil Grosszügigkeit falsch wäre, sondern weil sie ab einem gewissen Punkt verbindlich wird.

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