Lohn als Inhaber:in einer Einzelfirma – so funktioniert’s

Als Inhaber:in einer Einzelfirma benötigst du auch einen Lohn. Schliesslich musst du auch von etwas leben. Besonders bei Neugründer:innen tauchen hier oft Unklarheiten auf. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie du an deinen Lohn kommst, ob du das in deiner Buchhaltung erfassen musst und wie das mit der AHV abläuft.

Wie bezahle ich mir als Inhaber:in einer Einzelfirma einen Lohn?

Als Inhaber:in einer Einzelfirma bezahlst du dir grundsätzlich keinen regelmässigen Lohn. Dein Lohn besteht aus dem steuerbaren Gewinn, der deine Einzelfirma erzielt.

Wenn du also im Jahr 2024 einen Gewinn von 25’000 CHF machst, dann ist das dein Lohn.

Es liegt also nicht in der Natur einer Einzelfirma, dass du dir monatlich deinen fixen Lohn auszahlst. Und solange du kein separates Konto für deine Einzelfirma hast, ist das auch nicht wirklich ein Problem.

Denn wenn die Zahlungen deiner Kund:innen auf deinem Privatkonto eintreffen, steht dir dein Geld sofort zur Verfügung. Du kannst ab diesem Zeitpunkt selber entscheiden, wie viel für deine Einzelfirma draufgeht und wie viel du privat verwenden willst.

Wie erfasse ich meinen Lohn in der Buchhaltung?

Da du dir als Inhaber:in eigentlich gar keinen Lohn auszahlst, darfst du auch keine Lohnzahlungen in deiner Buchhaltung erfassen.

Empfehlung zum Thema Buchhaltung: So führst du deine Buchhaltung als Einzelfirma

Lohnzahlungen mit separatem Konto

Sobald du deine persönlichen und geschäftlichen Finanzen trennen willst, wird’s ein bisschen komplizierter.

Wenn deine Kund:innen ihre Zahlungen auf dein Geschäftskonto machen, dann musst du dir regelmässig einen Betrag von deinem Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweisen. Sonst hast du für deine privaten Ausgaben irgendwann kein Geld mehr.

Ein grosser Vorteil von einem separaten Konto ist nämlich, dass du immer überprüfen kannst, ob du deine Buchhaltung korrekt geführt hast.

Buchhaltung mit separatem Konto überprüfen – so geht’s auch ohne MILKEE

Wenn du dir jetzt monatlich einen Lohn ausbezahlt hättest, sagen wir mal 100 Franken, dann stimmt diese Rechnung nicht mehr, da du deine eigenen «Lohnzahlungen» nicht in deiner Buchhaltung erfassen darfst. Dadurch kannst du deine Buchhaltung nicht mehr so einfach validieren.

Wenn du deine Buchhaltung mit MILKEE machst, kannst du ganz einfach ein zweites Konto mit dem Namen «Privat» einrichten und dann einen Kontoübertrag auf dieses Konto machen. Deine Ausgaben auf diesem privaten Konto musst du dann natürlich nicht in der Buchhaltung erfassen. Der Kontoübertrag führt letztendlich nur dazu, dass der Kontostand deines Geschäftskontos wieder stimmt und du den Kontostand wieder checken kannst.

Wie kann ich meine Buchhaltung ohne MILKEE trotzdem validieren?

Selbstverständlich brauchst du MILKEE nicht unbedingt, um deinen Kontostand trotzdem zu prüfen.

Wenn du dir jeden Monat den gleiche Lohnsumme auszahlst, kannst du einfach diesen Betrag mal den aktuellen Monat rechnen und das zu deinem aktuellen Kontostand hinzufügen.

Beispiel
Du bezahlst dir monatlich 100 Franken Lohn und bist am 01.01.24 mit 1000 Franken auf dem Konto gestartet. Am 30.06.24 siehst du dann, dass du 1000 Franken Profit gemacht hast. Dein Firmenkonto hat aber nur 1400 Franken statt 2000 Franken Guthaben. Die 600 Franken (100 Franken mal 6 Monate) sind nun genau die Differenz, die wir suchen.

Wie bezahle ich AHV als Inhaber:in einer Einzelfirma?

All die Sozialabgaben, also AHV, EO, IV usw. berechnest du anhand von deinem Jahresgewinn. Diese Abgaben beziehen sich nämlich immer auf deinen Lohn. Wenn du also im Jahr 2024 30’000 Franken Gewinn erzielst, musst du auch für 30’000 Franken AHV Beiträge bezahlen.

Diese AHV Zahlungen kannst du vollumfänglich als Geschäftsausgabe in deiner Buchhaltung erfassen.

Sie können als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender die Beiträge, die Sie für sich selber an die AHV/IV/EO entrichten, vollumfänglich vom Betriebsergebnis als geschäftsmässig begründete Kosten abziehen.

Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung, AHV, Stand 1.1.22

Auch wenn jemanden anstellst mit deiner Einzelfirma, kannst du deren AHV Beiträge von deinem Gewinn absetzen.

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