Reingewinn einfach erklärt
Der Reingewinn ist das Jahresergebnis nach allen Aufwänden, einschliesslich Abschreibungen, Zinsen und direkten Steuern.
Bei einer Einzelfirma ist darin weder ein Unternehmerlohn noch die Einkommenssteuer enthalten. Der Betrag ist deshalb nicht mit einem Lohn vergleichbar.
Bei AG und GmbH sind die Gewinnsteuern bereits abgezogen, und Löhne der Inhaberschaft sind Aufwand.
Er erhöht das Eigenkapital und ist nicht dasselbe wie verfügbares Geld.
Der Reingewinn ist die letzte Zeile der Erfolgsrechnung. Was danach kommt, ist nur noch die Frage, was damit geschieht.
Er wirkt eindeutiger, als er ist. Bei einer Einzelfirma bedeutet er etwas völlig anderes als bei einer GmbH, und wer beide vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge.
Schauen wir uns an, wie er entsteht, warum er bei Einzelfirmen und juristischen Personen unterschiedlich zu lesen ist, was mit ihm geschieht und warum er nicht dasselbe ist wie verfügbares Geld.
Was der Reingewinn ist
Der Reingewinn, auch Jahresgewinn genannt, ist das Ergebnis der Erfolgsrechnung nach Abzug sämtlicher Aufwände.
Abgezogen sind darin Material, Löhne, Miete, Abschreibungen, Zinsen und, bei juristischen Personen, die direkten Steuern. Es bleibt danach nichts mehr offen, was noch abgezogen werden müsste.
In der Bilanz landet dieser Betrag im Eigenkapital. Ein Gewinn erhöht es, ein Verlust vermindert es, und zwar um exakt denselben Betrag.
Damit schliesst sich der Kreis zwischen den beiden Rechnungen. Die Erfolgsrechnung erklärt, warum sich das Eigenkapital verändert hat.
Einzelfirma und juristische Person
Hier liegt die grösste Fehlerquelle beim Vergleich zweier Betriebe. Dieselbe Zahl bedeutet je nach Rechtsform etwas völlig anderes.

Einzelfirma | GmbH oder AG | |
Unternehmerlohn | Nicht abgezogen | Als Personalaufwand abgezogen |
Steuern | Nicht abgezogen, fallen privat an | Gewinnsteuer ist abgezogen |
Bedeutung | Arbeitsentgelt und Gewinn zusammen | Gewinn nach Entschädigung der Arbeit |
Eine Einzelfirma mit CHF 90’000 Reingewinn ist also nicht profitabler als eine GmbH mit CHF 20’000 Gewinn, deren Inhaber sich CHF 80’000 Lohn ausbezahlt hat.
Für einen sinnvollen Vergleich muss bei der Einzelfirma ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen werden. Erst danach sind die beiden Zahlen dasselbe.
Der Weg dorthin
Der Reingewinn entsteht über mehrere Stufen, und jede davon sagt etwas anderes aus. Wer nur die letzte Zeile liest, verschenkt Information.
Zuerst der Bruttogewinn: Umsatz minus Material- und Warenaufwand. Er zeigt die Marge auf dem Kerngeschäft.
Dann das Betriebsergebnis: Bruttogewinn minus Personalaufwand, übriger Betriebsaufwand und Abschreibungen. Es zeigt, ob der Betrieb selbst rentiert.
Zuletzt kommen Finanzaufwand, betriebsfremde und ausserordentliche Positionen sowie die Steuern. Was danach steht, ist der Reingewinn.
Was mit ihm geschieht
Bei einer Einzelfirma ist die Sache einfach. Der Gewinn wird dem Kapitalkonto der Inhaberschaft zugeschrieben, vermindert um die Privatbezüge des Jahres.
Bei AG und GmbH entscheidet die Versammlung über die Verwendung. Drei Wege stehen offen, und sie lassen sich kombinieren.
Gesetzliche Gewinnreserve: Fünf Prozent des Jahresgewinns werden zugewiesen, bis die gesetzlichen Reserven die Hälfte des Kapitals erreichen.
Gewinnvortrag: Der Gewinn bleibt im Unternehmen und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Dividende: Der Gewinn wird an die Beteiligten ausgeschüttet.
Die Reihenfolge ist vorgegeben. Zuerst wird die gesetzliche Reserve bedient, danach kann über den Rest frei entschieden werden.
Eine Ausschüttung ist zudem nur aus dem Bilanzgewinn und aus frei verfügbaren Reserven möglich. Wer Verluste vorträgt, muss diese zuerst decken.
Gewinn ist nicht Geld
Das ist die wichtigste Einschränkung und die Ursache der meisten unangenehmen Überraschungen bei jungen Betrieben.
Ein Reingewinn von CHF 80’000 heisst nicht, dass CHF 80’000 auf dem Konto liegen. Er heisst, dass im Jahr Werte in dieser Höhe geschaffen wurden.
Ein Teil davon steckt in unbezahlten Kundenrechnungen, ein Teil im Warenlager, ein Teil in einer neuen Maschine. Nichts davon lässt sich im Januar für etwas anderes ausgeben.
Bei juristischen Personen kommt dazu, dass eine Dividende erst im Folgejahr beschlossen und ausbezahlt wird. Der Gewinn ist dann längst im Betrieb gebunden.
Die Steuern
Bei juristischen Personen ist die Gewinnsteuer Teil der Erfolgsrechnung. Sie wird als Aufwand erfasst, bevor der Reingewinn feststeht.
Das führt zu einer Besonderheit: Die Steuer bemisst sich am Gewinn, und der Gewinn hängt von der Steuer ab. Gerechnet wird deshalb mit einer Rückstellung, die auf einer Schätzung beruht.
Bei Einzelfirmen ist es umgekehrt. Der Reingewinn ist die Grundlage für die private Einkommenssteuer, und diese erscheint nirgends in der Erfolgsrechnung.
Wer eine Einzelfirma führt, sollte deshalb einen Teil des Gewinns zurücklegen. Die Steuerrechnung kommt zuverlässig, meist im Folgejahr und oft höher als erwartet.
Was ein guter Reingewinn ist
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht, aber zwei sinnvolle Bezugsgrössen.
Die erste ist die Umsatzrendite, also der Reingewinn in Prozent des Umsatzes. Sie liegt je nach Branche zwischen zwei und zwanzig Prozent und ist über die Jahre vergleichbar.
Die zweite ist die Verzinsung des Eigenkapitals. Sie beantwortet die Frage, ob sich das im Betrieb gebundene Kapital besser verzinst als eine alternative Anlage.
Bei einer Einzelfirma kommt eine dritte Frage dazu: Bleibt nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns überhaupt etwas übrig? Wenn nicht, ist der Betrieb ein Arbeitsplatz, aber kein Unternehmen.
Wenn ein Verlust entsteht
Bleibt am Ende ein Minus, spricht man vom Jahresverlust. Er vermindert das Eigenkapital um denselben Betrag, um den ein Gewinn es erhöht hätte.
Bei einer Einzelfirma ist das buchhalterisch unproblematisch. Der Verlust wird dem Kapitalkonto belastet, und steuerlich lässt er sich über mehrere Jahre mit künftigen Gewinnen verrechnen.
Bei juristischen Personen wird es heikler. Wiederholte Verluste zehren das Eigenkapital auf, und bei Unterschreiten bestimmter Schwellen entstehen Handlungspflichten für die Geschäftsführung.
Ein einzelnes Verlustjahr ist deshalb kein Drama, besonders in der Aufbauphase. Drei Verlustjahre in Folge sind dagegen eine Aussage über das Geschäftsmodell, nicht über die Konjunktur.
Fazit
Der Reingewinn ist das Jahresergebnis nach allen Aufwänden. Bei Einzelfirmen enthält er das Arbeitsentgelt der Inhaberschaft, bei juristischen Personen nicht.
Für mich ist der wichtigste Satz, dass Gewinn nicht Geld ist. Wer diese beiden verwechselt, plant Investitionen aus einer Zahl, die als Geld gar nicht verfügbar ist.