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AHV-Rechner für Selbstständige

Berechne deine AHV/IV/EO-Beiträge als Selbstständigerwerbende – nach der sinkenden Beitragsskala 2026, inklusive Verwaltungskosten und Akontobeiträgen pro Quartal. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Das von der Steuerbehörde gemeldete Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, aufgerechnet um die bereits bezahlten AHV-Beiträge. Massgebend ist der Gewinn, nicht der Umsatz.
CHF

Wähle deine kantonale Ausgleichskasse, dann wird der Verwaltungskostensatz unten vorausgefüllt. Rechnest du über eine Verbandsausgleichskasse ab, lass die Auswahl leer und trage den Satz deiner Beitragsverfügung ein.
Jede Ausgleichskasse erhebt zusätzlich einen Verwaltungskostenbeitrag auf den Beiträgen – je nach Kasse zwischen 0.1 % und 5 %. Hier ist der gesetzliche Höchstsatz von 5 % voreingestellt; den genauen Satz findest du auf deiner Beitragsverfügung.
% der Beiträge
Trage oben dein Erwerbseinkommen ein, um deine AHV-Beiträge zu berechnen.
Sinkende Beitragsskala 2026
Erwerbseinkommen in CHF Beitragssatz
10’100 – 17’599 5.371 %
17’600 – 22’999 5.494 %
23’000 – 25’499 5.617 %
25’500 – 27’999 5.741 %
28’000 – 30’499 5.864 %
30’500 – 32’999 5.987 %
33’000 – 35’499 6.235 %
35’500 – 37’999 6.481 %
38’000 – 40’499 6.728 %
40’500 – 42’999 6.976 %
43’000 – 45’499 7.222 %
45’500 – 47’999 7.469 %
48’000 – 50’499 7.84 %
50’500 – 52’999 8.209 %
53’000 – 55’499 8.58 %
55’500 – 57’999 8.951 %
58’000 – 60’499 9.321 %
ab 60’500 10.0 %

Unter CHF 10’100 ist der Mindestbeitrag von CHF 530 geschuldet. Der Satz der Stufe gilt jeweils für das ganze Erwerbseinkommen.

Verwaltungskosten der kantonalen Ausgleichskassen

Den Verwaltungskostenbeitrag legt jede Ausgleichskasse selbst fest; der Bund schreibt nur den Höchstsatz von 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge vor. Die meisten Kassen staffeln ihn – die einen nach der Beitragssumme, die anderen nach dem Erwerbseinkommen. Sobald du oben gerechnet hast, steht rechts der Satz, der für dein Einkommen gilt; mit «übernehmen» rechnest du damit weiter.

Ausgleichskasse Verwaltungskostenbeitrag für dein Einkommen
AG SVA Aargau 3 % –
AR SOVAR Appenzell Ausserrhoden kein Satz veröffentlicht –
AI Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden kein Satz veröffentlicht –
BL SVA Basel-Landschaft 5 – 1 % (gestaffelt nach Einkommen) –
BS Ausgleichskasse Basel-Stadt 5 – 3 % (gestaffelt nach Einkommen) –
BE Ausgleichskasse des Kantons Bern Im Tarifblatt zum Mindestbeitrag mit 5 % ausgewiesen (CHF 530 + CHF 26.50). bis 5 % –
FR ECAS Freiburg kein Satz veröffentlicht –
GE OCAS Genf Im Tarifblatt 2026 kein Satz für Selbstständige ausgewiesen. kein Satz veröffentlicht –
GL Sozialversicherungen Glarus 3 – 2 % (gestaffelt nach Einkommen) –
GR SVA Graubünden 5 – 1 % (gestaffelt nach Beitragssumme) –
JU ECAS Jura 2.5 % –
LU Ausgleichskasse Luzern (WAS) Für Selbstständige kein Satz veröffentlicht; publiziert sind nur die Ansätze der Arbeitgebenden. kein Satz veröffentlicht –
NE Caisse cantonale neuchâteloise de compensation Kein Satz veröffentlicht; das Reglement überlässt ihn der Kassenleitung. kein Satz veröffentlicht –
NW Ausgleichskasse Nidwalden Die Kasse nennt die Spanne, nicht die einzelnen Stufen. 1.05 – 3 % –
OW Ausgleichskasse Obwalden 3 – 2 % (gestaffelt nach Einkommen) –
SH SVA Schaffhausen bis 3 % –
SZ SVA Schwyz Mit AHVeasy und fristgerechter Zahlung bis 30 % Ermässigung. 4 – 0.6 % (gestaffelt nach Einkommen) –
SO Ausgleichskasse Solothurn bis 5 % –
SG SVA St. Gallen 5 – 1.5 % (gestaffelt nach Beitragssumme) –
TI IAS Ticino 2 % –
TG Sozialversicherungszentrum Thurgau Reduzierte Ansätze nur bei erfüllten Abrechnungs- und Zahlungspflichten. 3 – 1.5 % (gestaffelt nach Einkommen) –
UR Sozialversicherungsstelle Uri Die Kasse nennt die Spanne, nicht die einzelnen Stufen. 2 – 3 % –
VD Caisse cantonale vaudoise de compensation 5 – 1.5 % (gestaffelt nach Beitragssumme) –
VS Ausgleichskasse Wallis bis 5 % –
ZG Ausgleichskasse Zug Wer nur den Mindestbeitrag zahlt: 4 %. 3 – 0.5 % (gestaffelt nach Beitragssumme) –
ZH SVA Zürich Reduzierte Tarife nur bei termingerechter Zahlung. 5 – 0.5 % (gestaffelt nach Beitragssumme) –

Massgebend ist die Kasse, der du angeschlossen bist: Wer einem Berufs- oder Branchenverband angehört, rechnet oft über dessen Verbandsausgleichskasse ab, die eigene Ansätze kennt. Mehrere Kassen gewähren eine Ermässigung, wenn du online abrechnest und fristgerecht zahlst, und erhöhen den Satz bei Mahnungen auf das Maximum. Die Angaben stammen von den Kassen selbst (Stand in der jeweiligen Quelle); verbindlich ist deine Beitragsverfügung.

Wie die AHV-Beiträge für Selbstständige berechnet werden

Wer selbstständig erwerbend ist, zahlt die Sozialversicherungsbeiträge allein – es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Dafür ist der Satz tiefer: Auf dem Erwerbseinkommen werden 10 Prozent für AHV, IV und EO erhoben (AHV 8.1 %, IV 1.4 %, EO 0.5 %), während Arbeitnehmende und Arbeitgeber zusammen 10.6 Prozent tragen.

Auf kleineren Einkommen gilt ein reduzierter Satz, die sogenannte sinkende Beitragsskala. Sie beginnt 2026 bei 5.371 Prozent für ein Erwerbseinkommen von CHF 10'100 und steigt in 18 Stufen bis auf die vollen 10 Prozent ab CHF 60'500. Wichtig dabei: Der Satz einer Stufe gilt für das ganze Erwerbseinkommen, nicht nur für den Teil über der Stufengrenze – anders als bei einem Steuertarif gibt es hier keinen Grenzsatz.

Liegt das Erwerbseinkommen unter CHF 10'100, ist der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr geschuldet. Er fällt auch an, wenn die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb nur wenig einbringt – ausser die Beiträge sind bereits über ein Arbeitsverhältnis gedeckt. Zu allen Beiträgen kommt der Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse, gesetzlich höchstens 5 Prozent der Beiträge.

Abgerechnet wird in zwei Schritten: Während des Jahres stellt die Ausgleichskasse Akontobeiträge auf Basis des voraussichtlichen Einkommens, üblicherweise vierteljährlich. Sobald die Steuerbehörde das tatsächliche Einkommen meldet, folgt die definitive Verfügung mit Nachzahlung oder Rückerstattung. Wer seine Buchhaltung laufend führt, kennt seinen Gewinn früh genug, um die Akontobeiträge anzupassen – und vermeidet so eine unangenehme Nachzahlung.

Häufige Fragen zu den AHV-Beiträgen