Verlustvortrag einfach erklärt
Ein Verlustvortrag ist der Verlust aus früheren Geschäftsjahren, der noch nicht mit Gewinn verrechnet worden ist. In der Bilanz steht er als Minusposten im Eigenkapital, im Kontenrahmen KMU auf dem Konto 2970.
Er entsteht, wenn ein Jahresverlust nicht mit Reserven verrechnet, sondern auf die neue Jahresrechnung vorgetragen wird. Mehrere Verlustjahre summieren sich auf.
Verwendet wird er, um Steuern zu sparen: Sobald deine Firma wieder Gewinn schreibt, wird dieser zuerst mit dem Verlustvortrag verrechnet. Bis der Vortrag aufgebraucht ist, bleibt der steuerbare Gewinn bei null.
Verrechnen kannst du Verluste aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren (Art. 67 DBG für die GmbH, Art. 31 DBG für die Einzelfirma). Danach verfallen sie. Einen Verlustrücktrag auf frühere Gewinnjahre kennt die Schweiz nicht.
Mein erstes Jahr als Selbständiger endete mit einem Verlust. Nicht dramatisch, aber die Zahl stand da, rot und unmissverständlich, und ich habe sie damals als das abgehakt, was sie zu sein schien: verlorenes Geld.
Ein paar Monate später erklärte mir der Treuhänder, dass dieser Verlust nicht weg ist. Er wandert ins nächste Jahr und mindert dort meine Steuern, sobald ich wieder Gewinn mache. Aus einer roten Zahl wurde damit eine Art Gutschein.
Genau das ist der Verlustvortrag. Schauen wir uns an, wie er entsteht, wo er in der Bilanz steht, wie lange du ihn nutzen kannst und was der Unterschied zwischen Einzelfirma und GmbH ist.
Was ist ein Verlustvortrag?
Der Verlustvortrag ist der Verlust aus früheren Geschäftsjahren, der noch nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnte. Er ist damit kein Ereignis, sondern ein Bestand: die Summe dessen, was aus den Vorjahren an Minus stehen geblieben ist.
In der Bilanz findest du ihn im Eigenkapital, als Minusposten zwischen den Reserven und dem Jahresergebnis. Im Kontenrahmen KMU ist das Konto 2970, und es heisst genau genommen «Gewinnvortrag oder Verlustvortrag». Dieselbe Zeile also, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Ein Punkt, an dem sich viele täuschen: Der Verlustvortrag ist kein Guthaben. Er steht nicht auf der Aktivseite, du kannst ihn nicht verkaufen und die Steuerersparnis, die einmal daraus wird, taucht handelsrechtlich nirgends auf. Er ist schlicht der Nachweis, dass in der Vergangenheit Substanz verloren gegangen ist.
Nicht zu verwechseln ist er mit dem Jahresverlust. Der Jahresverlust ist das Ergebnis eines einzelnen Geschäftsjahres und steht auf dem Konto 2979. Der Verlustvortrag ist das, was sich über mehrere Jahre angesammelt hat. Ein gutes Jahr kann den Jahresverlust beenden, den Verlustvortrag aber nur verkleinern.
Wie ein Verlustvortrag entsteht
Am Ende des Jahres steht in der Erfolgsrechnung ein Jahresverlust. Dieser wandert zuerst auf das Konto 2979 und muss danach verwendet werden, genauso wie ein Gewinn verwendet werden muss. Dafür gibt es eine gesetzliche Reihenfolge:
Zuerst wird der Verlust mit einem allfälligen Gewinnvortrag aus den Vorjahren verrechnet.
Danach mit den freiwilligen Gewinnreserven, also dem, was die Firma in guten Jahren zurückgelegt hat.
Erst zuletzt kämen die gesetzlichen Reserven an die Reihe. Statt sie anzugreifen, darf die Generalversammlung den Verlust aber auch stehen lassen und auf die neue Jahresrechnung vortragen.
Genau dieser letzte Schritt erzeugt den Verlustvortrag. Und er ist in der Praxis der Normalfall, weil die meisten kleinen Gesellschaften gar keine nennenswerten freiwilligen Reserven haben, aus denen sie den Verlust decken könnten.
Folgen mehrere schlechte Jahre aufeinander, summieren sich die Beträge. Der Verlustvortrag wächst dann von Jahr zu Jahr, unterschreitet das Eigenkapital irgendwann die gesetzliche Schwelle, liegt ein Kapitalverlust vor. Übersteigt der Vortrag schliesslich Kapital und Reserven, ist das Eigenkapital negativ und die Firma überschuldet.
Verlustvortrag und Steuern: sieben Jahre Zeit
Der eigentliche Wert des Verlustvortrags liegt in der Steuererklärung. Schreibt deine Firma wieder Gewinn, wird dieser zuerst mit den offenen Verlusten aus den Vorjahren verrechnet. Erst was danach übrig bleibt, ist steuerbarer Gewinn.
Der Rahmen dafür ist eng gesteckt und für die ganze Schweiz gleich: Verrechnet werden dürfen Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren, soweit sie nicht schon früher berücksichtigt wurden. Bei der direkten Bundessteuer wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Was nach diesen sieben Jahren noch offen ist, verfällt. Deshalb verrechnest du in der Praxis immer den ältesten Verlust zuerst, sonst verlierst du ihn, während ein jüngerer stehen bleibt.
Die Frist läuft dabei pro Verlustjahr, nicht für den Vortrag als Ganzes. Ein Verlust aus 2024 ist letztmals in der Steuerperiode 2031 verrechenbar, einer aus 2025 noch ein Jahr länger. Der Vortrag ist also kein einzelner Topf, sondern ein Stapel mit unterschiedlichen Verfalldaten.
Und eine Richtung gibt es nicht: Einen Verlustrücktrag, also die Verrechnung mit dem Gewinn eines früheren Jahres samt Rückerstattung bereits bezahlter Steuern, kennt das Schweizer Steuerrecht nicht. Wer letztes Jahr gut verdient und dieses Jahr Verlust gemacht hat, muss auf das nächste Gewinnjahr warten.
Beispiel: die Schreinerei GmbH
Nehmen wir die Schreinerei GmbH aus den Einträgen zu Eigenkapital und Überschuldung. Sie hatte zwei schlechte Jahre und schreibt danach wieder Gewinn:

2024 fällt ein Verlust von CHF 80’000 an, 2025 nochmals einer von CHF 50’000. Der Verlustvortrag beträgt Ende 2025 damit CHF 130’000, und weil es in beiden Jahren keinen Gewinn gab, ist auch nichts zu versteuern.
2026 läuft es wieder: CHF 60’000 Gewinn. Dieser wird vollständig mit dem Verlustvortrag verrechnet, der steuerbare Gewinn bleibt bei null und der Vortrag sinkt auf CHF 70’000. 2027 folgen CHF 90’000 Gewinn. Davon werden die restlichen CHF 70’000 verrechnet, versteuern muss die Schreinerei nur noch CHF 20’000.
Über die vier Jahre hat sie also CHF 20’000 versteuert, obwohl sie in zwei Jahren zusammen CHF 150’000 Gewinn gemacht hat. Genau dafür ist der Verlustvortrag da: Er glättet die Steuerlast über gute und schlechte Jahre hinweg.
Einzelfirma oder GmbH: wo der Unterschied liegt
Die Siebenjahresfrist gilt für beide Rechtsformen. Unterschiedlich ist, wen der Verlust trifft und was im gleichen Jahr damit passiert:
Einzelfirma | GmbH oder AG | |
Wen der Verlust trifft | Dich persönlich, er mindert dein steuerbares Einkommen | Die Gesellschaft, er mindert ihren steuerbaren Gewinn |
Im gleichen Jahr | Zuerst mit deinem übrigen Einkommen verrechnet, etwa einem Lohn aus einer Teilzeitanstellung | Nur innerhalb der Gesellschaft, ein Ausgleich mit deinem Privateinkommen ist nicht möglich |
Was danach passiert | Der Rest wird vorgetragen und mindert dein Einkommen der Folgejahre | Der Rest steht als Verlustvortrag im Eigenkapital und mindert den Gewinn der Folgejahre |
Für Selbständige ist das oft der angenehmere Weg. Wer neben der Selbständigkeit noch angestellt ist, spürt den Verlust sofort in der Steuerrechnung, statt jahrelang darauf zu warten. Voraussetzung ist allerdings, dass du eine ordentliche Buchhaltung führst. Ohne Buchführung akzeptiert die Steuerbehörde keinen Verlustvortrag.
Was du beim Verlustvortrag beachten musst
Die Frist läuft. Sieben Jahre klingen lang, sind es aber nicht, wenn eine Firma mehrere Jahre braucht, um in die Gewinnzone zu kommen. Behalte im Blick, welcher Verlust aus welchem Jahr stammt.
Vollständigkeit zählt. Ein Verlust, den du in der Steuererklärung nie deklariert hast, verschwindet. Die Steuerbehörde führt keine Liste für dich.
Bei einer Sanierung gelten Ausnahmen. Werden Leistungen zum Ausgleich einer Unterbilanz erbracht, dürfen auch ältere Verluste verrechnet werden, die sonst verfallen wären.
Handelsrecht und Steuerrecht sind zwei Rechnungen. Der Betrag im Konto 2970 und der steuerlich verrechenbare Verlust können auseinanderlaufen, etwa wenn die Steuerbehörde eine Aufrechnung vornimmt.
Verlustvortrag in MILKEE
Beim Jahresabschluss wird das Jahresergebnis vom Konto 2979 auf das Konto 2970 umgebucht. Damit trägst du den Verlust ins neue Jahr, und die Bilanz zeigt anschliessend den kumulierten Stand.
Wenn du deine Buchhaltung führst, siehst du diesen Stand jederzeit in der Bilanz, statt ihn aus alten Abschlüssen zusammensuchen zu müssen. Das ist vor allem dann Gold wert, wenn du drei Jahre später wissen musst, wie viel Verlust noch offen ist.
Was MILKEE dir nicht abnimmt, ist die Zuordnung nach Jahrgängen. Für die Steuererklärung musst du wissen, aus welchem Jahr welcher Teil des Vortrags stammt. Eine kurze Notiz pro Abschluss reicht dafür völlig.
Ebenfalls hilfreich ist ein Blick zurück, bevor du eine grössere Investition planst. Wenn ohnehin ein Verlustvortrag offen ist, bleibt der Gewinn der nächsten Jahre steuerfrei, und eine zusätzliche Abschreibung bringt dir in diesem Moment steuerlich gar nichts. Sie verpufft, statt zu wirken.
Fazit
Ein Verlustvortrag ist der aufgelaufene Verlust aus den Vorjahren. Handelsrechtlich ist er ein Minusposten im Eigenkapital, steuerlich ein Abzug, den du sieben Jahre lang mit künftigen Gewinnen verrechnen kannst.
Für mich war das damals die eigentliche Lektion: Ein Verlustjahr ist unangenehm, aber es ist nicht einfach weg. Es ist ein Betrag, den du dir in besseren Jahren zurückholst, sofern du ihn sauber verbuchst und rechtzeitig nutzt.