Überschuldung einfach erklärt
Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten deiner Firma nicht mehr durch ihre Aktiven gedeckt sind. Das Eigenkapital ist dann rechnerisch negativ. Es geht um die Bilanz, nicht um den Kontostand.
Sie entsteht, wenn Verluste über die Jahre das Eigenkapital aufzehren, oder wenn Aktiven plötzlich weniger wert sind, als in den Büchern steht.
Als Begriff dient sie als Alarmschwelle: Ab hier hat die Geschäftsführung einer GmbH oder AG keine freie Wahl mehr, sondern die Pflicht zu handeln, damit die Gläubiger nicht zu Schaden kommen.
Geregelt ist das in Art. 725b OR. Nicht zu verwechseln mit der Zahlungsunfähigkeit, das ist eine Frage der Liquidität. Für die Einzelfirma gelten die Vorschriften nicht, weil die Inhaberin ohnehin mit ihrem Privatvermögen haftet.
Als ich in der Ausbildung zum Sachbearbeiter Rechnungswesen zum ersten Mal von Überschuldung gehört habe, dachte ich an ein leeres Konto. Firma pleite, kein Geld mehr, fertig.
Das ist falsch, und zwar gründlich. Überschuldung ist eine reine Bilanzfrage. Eine überschuldete Firma kann noch monatelang jede Rechnung pünktlich zahlen, und eine kerngesunde Firma kann trotzdem an einem Mittwoch zahlungsunfähig sein.
Klingt komplizierter, als es ist. Schauen wir uns an, wann eine Firma überschuldet ist, was dann passieren muss und welche Wege es aus der Situation gibt.
Was ist Überschuldung?
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten einer Firma nicht mehr durch ihre Aktiven gedeckt sind. In der Bilanz heisst das: Das Fremdkapital ist grösser als die Bilanzsumme, und das Eigenkapital rutscht ins Minus.
Dahinter steckt nichts als eine Subtraktion: Aktiven minus Fremdkapital ergibt das Eigenkapital. Ist das Ergebnis positiv, gehört ein Teil der Firma dir. Ist es negativ, gehört sie rechnerisch bereits den Gläubigern.
Eins vorab, weil es so oft verwechselt wird: Überschuldung bedeutet nicht, dass das Konto leer ist. Solange genug Geld hereinkommt, zahlt eine überschuldete Firma jede Rechnung. Und ein volles Konto sagt umgekehrt nichts darüber aus, ob die Bilanz noch trägt.
Der Fall ist im Aktienrecht geregelt und gilt für die GmbH sinngemäss. Bei der Einzelfirma greifen diese Vorschriften nicht, weil dort kein geschütztes Kapital existiert und die Inhaberin mit ihrem Privatvermögen geradesteht.
Der Unterschied zur Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähig bist du, wenn du eine fällige Rechnung nicht bezahlen kannst. Überschuldet bist du, wenn deine Schulden grösser sind als dein Vermögen. Das eine ist eine Frage der Liquidität, das andere eine Frage der Bilanz.
Das klingt nach Haarspalterei, ist aber im Alltag der entscheidende Unterschied. Ich kenne Firmen mit negativem Eigenkapital, die seit Jahren stabil laufen, weil ein Darlehensgeber stillhält und der Umsatz stimmt. Und ich kenne profitable Betriebe mit vollen Auftragsbüchern, die an einer einzigen Zahlungslücke fast gescheitert wären.
Für dich heisst das: Die Liquiditätsplanung sagt dir, ob du nächsten Monat zahlen kannst. Die Bilanz sagt dir, wie viel schiefgehen darf, bis es strukturell kritisch wird. Beide Fragen musst du getrennt beantworten.
Wie es zu einer Überschuldung kommt
Über Nacht passiert das praktisch nie. Eine Überschuldung ist fast immer das Ergebnis von etwas, das sich über Monate oder Jahre aufgebaut hat, und genau deshalb merkt man sie so spät.
Der klassische Weg dorthin sind Verluste. Jedes Verlustjahr wird mit dem Eigenkapital verrechnet und wächst als Verlustvortrag weiter, und wenn eine GmbH mit CHF 20’000 Stammkapital gestartet ist, sind zwei magere Jahre schnell mehr, als das Polster hergibt. Wer knapp kapitalisiert gründet, hat von Anfang an wenig Luft.
Daneben gibt es ein paar Muster, die ich immer wieder sehe:
Ein Ausfall auf der Kundenseite: Ein Grosskunde geht Konkurs und nimmt eine offene Forderung mit. Je stärker dein Umsatz auf wenigen Kunden liegt, desto härter trifft das die Bilanz.
Aktiven, die weniger wert sind als in den Büchern: Vorräte, die niemand mehr kauft, eine Maschine, die zu langsam abgeschrieben wurde, oder Forderungen, die längst uneinbringlich sind. Auf dem Papier ist das Vermögen dann grösser als in der Realität.
Verpflichtungen, die zu spät in der Bilanz landen: Ein laufender Prozess, ein Garantiefall, eine Nachzahlung bei den Sozialversicherungen. Solange nichts gebucht ist, sieht die Bilanz besser aus, als sie ist.
Zu hohe Bezüge: Bei der GmbH zehren Lohn und Dividende am Gewinn. Wer sich in guten Jahren zu viel auszahlt, baut kein Polster für die schlechten auf.
Auffällig ist, dass drei dieser vier Punkte nichts mit dem Geschäftsgang zu tun haben, sondern mit der Bewertung. Eine Firma kann operativ längst überschuldet sein, während die Buchhaltung noch ein solides Eigenkapital zeigt. Umgekehrt gilt aber auch: Wer vorsichtig bewertet, sieht das Problem früher als alle anderen.
Die drei Warnstufen bei GmbH und AG
Seit der Revision des Aktienrechts sind die Warnstufen sauber gestaffelt. Sie bauen inhaltlich aufeinander auf, treten aber nicht zwingend in dieser Reihenfolge auf:
Stufe | Was gemessen wird | Wann sie erreicht ist | Was zu tun ist |
Drohende Zahlungsunfähigkeit | Liquidität | Die Firma kann ihre Verpflichtungen absehbar nicht mehr fristgerecht erfüllen | Massnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ergreifen, nötigenfalls sanieren |
Kapitalverlust | Bilanz | Aktiven abzüglich Verbindlichkeiten decken die Hälfte von Kapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr | Massnahmen ergreifen und die Jahresrechnung eingeschränkt prüfen lassen |
Überschuldung | Bilanz | Die Verbindlichkeiten sind weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt | Zwischenabschlüsse erstellen, prüfen lassen, gegebenenfalls das Gericht benachrichtigen |
Der Kapitalverlust ist dabei die eigentlich nützliche Stufe. Er greift, während noch Eigenkapital vorhanden ist, und gibt dir damit Zeit, die du bei einer Überschuldung nicht mehr hast.
Was du bei einer Überschuldung tun musst
Besteht die begründete Besorgnis einer Überschuldung, verlangt Art. 725b OR unverzüglich einen Zwischenabschluss, und zwar in zwei Varianten:
Zu Fortführungswerten: Die Firma macht weiter. Bewertet wird wie im normalen Jahresabschluss, das Anlagevermögen also zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen.
Zu Veräusserungswerten: Die Firma stellt die Tätigkeit ein. Bewertet wird zu dem, was die Aktiven bei einer Liquidation noch einbringen, und zusätzlich musst du die Liquidationskosten als Rückstellung erfassen.
Die zweite Sicht ist meist die unangenehmere. Eine Spezialmaschine mit einem Buchwert von CHF 40’000 bringt auf dem Occasionsmarkt vielleicht noch CHF 8’000, und selbst entwickelte Software ist im Liquidationsfall schlicht nichts wert.
Beide Zwischenabschlüsse müssen geprüft werden, durch die Revisionsstelle oder bei einem Opting-out durch einen zugelassenen Revisor. Nur wenn beide eine Überschuldung zeigen, ist die Firma im Sinne des Gesetzes überschuldet. Dann muss die Geschäftsführung das Gericht benachrichtigen, das den Konkurs eröffnet oder auf Antrag eine Nachlassstundung gewährt.
Ein Nebeneffekt, den viele unterschätzen: In diesem Zwischenabschluss kommen stille Reserven ans Licht. Wer über Jahre vorsichtig bewertet hat, steht plötzlich besser da, als die Buchwerte vermuten liessen.
Wege aus der Überschuldung
Zum Gericht musst du nicht, wenn Gläubiger im Ausmass der Überschuldung einen Rangrücktritt erklären oder wenn begründete Aussicht besteht, die Sache innert angemessener Frist zu beheben, spätestens aber 90 Tage nach Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse. Dafür gibt es im Wesentlichen vier Hebel:
Rangrücktritt: Ein Gläubiger tritt mit seiner Forderung samt Zinsen hinter alle anderen zurück. Das nimmt den Druck weg, die Schuld bleibt aber in der Bilanz stehen.
Forderungsverzicht: Ein Gläubiger verzichtet endgültig. Das Fremdkapital sinkt, der Verzicht wird als Ertrag gebucht und beseitigt die Überschuldung tatsächlich.
Kapitaleinlage oder Kapitalerhöhung: Frisches Geld von aussen oder von dir selbst. Der sauberste, aber auch teuerste Weg.
Aufwertung: Grundstücke und Beteiligungen dürfen ausnahmsweise bis höchstens auf den Verkehrswert aufgewertet werden. Der Betrag muss gesondert als Aufwertungsreserve ausgewiesen und von einem zugelassenen Revisor bestätigt werden.
Zu lange zuwarten ist die schlechteste aller Optionen. Wer die Benachrichtigung hinauszögert und dabei die Gläubiger zusätzlich schädigt, haftet als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer persönlich.
Beispiel: die Schreinerei GmbH
Nehmen wir dieselbe Schreinerei GmbH wie in den Einträgen zu Eigen- und Fremdkapital. Sie hatte eine Bilanzsumme von CHF 200’000, davon CHF 110’000 Fremdkapital und CHF 90’000 Eigenkapital.
Jetzt kommen zwei schlechte Jahre. Ein Grossauftrag platzt, zwei Kunden zahlen nicht, die Maschine muss trotzdem abbezahlt werden. Danach stehen noch CHF 150’000 Aktiven in den Büchern, das Fremdkapital ist auf CHF 190’000 gestiegen.

Das Eigenkapital beträgt damit CHF −40’000, die Schreinerei ist zu Fortführungswerten um genau diesen Betrag überschuldet. Zu Veräusserungswerten fällt das Bild noch schlechter aus, weil die Maschinen bei einem Verkauf nur einen Bruchteil ihres Buchwerts einbringen.
Die Rettung steckt hier in der Bilanz selbst: CHF 60’000 des Fremdkapitals sind ein Darlehen der Inhaberin. Erklärt sie dafür einen Rangrücktritt über CHF 50’000, ist die Überschuldung gedeckt und die Benachrichtigung des Gerichts entfällt. Die Firma bekommt Zeit, um wirklich zu sanieren.
Überschuldung in MILKEE
Der praktische Teil ist banal, aber entscheidend: Du musst deine Zahlen sehen, bevor sie ein Problem sind. Wenn du deine Buchhaltung führst, steht dein Eigenkapital jederzeit in der Bilanz und nicht erst im März des Folgejahres.
Zwei Dinge lohnt es sich regelmässig anzuschauen: das Eigenkapital im Verhältnis zu Stammkapital und gesetzlichen Reserven, denn dort liegt bereits die Schwelle zum Kapitalverlust. Und die Entwicklung über die letzten Monate, weil die Richtung mehr aussagt als der Stand.
Was dir die Buchhaltung nicht abnimmt, ist die Bewertung. Ob eine Forderung noch werthaltig ist, ob eine Rückstellung gebildet werden muss und was deine Maschinen im Ernstfall noch bringen, bleibt eine Einschätzung.
Fazit
Überschuldung heisst: Die Schulden sind grösser als das Vermögen, das Eigenkapital ist negativ. Es ist ein Zustand der Bilanz und hat mit dem Kontostand nichts zu tun. Bei GmbH und AG löst er harte Pflichten aus, bei der Einzelfirma haftet ohnehin das Privatvermögen.
Für mich ist das der Grund, warum sich eine aufgeräumte Buchhaltung auch dann lohnt, wenn es gut läuft. Die Warnschwellen stehen alle in der Bilanz, und wer sie kennt, sieht das Problem ein Jahr früher als jemand, der einmal jährlich einen Ordner abgibt.
Häufige Fragen
Quellen
Art. 725 OR: Drohende Zahlungsunfähigkeit und die Pflicht zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit
Art. 725a OR: Kapitalverlust, Massnahmen und eingeschränkte Prüfung der Jahresrechnung
Art. 725c OR: Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen zur Beseitigung einer Überschuldung
Art. 820 OR: Sinngemässe Anwendung dieser Vorschriften auf die GmbH
Art. 192 SchKG: Konkurseröffnung von Amtes wegen nach der Benachrichtigung des Gerichts