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Aktivierbare Eigenleistungen

von Nicolas Haemmerli · 21.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Aktivierbare Eigenleistungen sind Leistungen, die dein Betrieb selbst erbringt und die einen langfristig nutzbaren Vermögenswert schaffen, etwa eine selbst gebaute Anlage oder eine selbst entwickelte Software.

  • Sie entstehen aus eigenem Aufwand: Löhne, Material und Maschinenstunden, die zuerst ganz normal als Aufwand in der Erfolgsrechnung landen.

  • Aktiviert wird, damit dieser Aufwand nicht das Ergebnis eines einzigen Jahres verzerrt. Der Wert steht danach in der Bilanz und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

  • Erlaubt ist das nur, wenn die Voraussetzungen von Art. 959 Abs. 2 OR erfüllt sind. Bewertet wird höchstens zu den Herstellungskosten nach Art. 960a OR, ein Gewinnzuschlag ist nicht zulässig.

Du baust dir das Lagerregal für die Werkstatt gleich selber, statt es fertig zu kaufen. Material und Stunden sind trotzdem angefallen, nur eben im eigenen Betrieb. Genau hier kommen aktivierbare Eigenleistungen ins Spiel. Schauen wir uns an, wann du solche Leistungen in die Bilanz nehmen darfst, wie du sie bewertest und wie die Buchung aussieht.

Aktivierbare Eigenleistungen sind Leistungen, die dein eigener Betrieb erbringt und die einen Vermögenswert schaffen, den du über Jahre nutzt. Statt den Aufwand komplett im Jahr der Herstellung stehen zu lassen, nimmst du den Wert in die Bilanz auf und schreibst ihn danach ab.

Was sind aktivierbare Eigenleistungen?

Kaufst du eine Maschine, ist die Sache einfach: Du hast eine Rechnung, buchst den Betrag auf ein Anlagekonto und schreibst ihn über die Nutzungsdauer ab. Baust du dieselbe Maschine selbst, gibt es keine Rechnung. Trotzdem steckt genau so viel Wert darin, nur setzt er sich aus deinem Material und deinen Stunden zusammen.

Genau das ist eine Eigenleistung: eine Leistung, die im eigenen Betrieb erbracht wird und nicht an Kundinnen verkauft, sondern selbst genutzt wird. Aktivierbar ist sie dann, wenn daraus ein dauerhafter Vermögenswert entsteht, der in der Bilanz auf der Aktivseite Platz hat.

Kurz gesagt: Ohne Aktivierung würdest du das Jahr, in dem du baust, künstlich schlecht aussehen lassen, und alle folgenden Jahre künstlich gut. Die Aktivierung sorgt dafür, dass der Aufwand dort landet, wo der Nutzen anfällt. Das ist derselbe Gedanke wie bei der Periodengerechtigkeit.

Wann du Eigenleistungen aktivieren darfst

Nicht jede Stunde, die du im eigenen Betrieb arbeitest, darf in die Bilanz. Art. 959 Abs. 2 OR nennt drei Bedingungen, die ein Aktivum erfüllen muss:

  • Du kannst aufgrund eines vergangenen Ereignisses über den Wert verfügen, das Regal steht also fertig in deiner Werkstatt.

  • Ein Mittelzufluss oder wirtschaftlicher Nutzen ist wahrscheinlich, du brauchst den Gegenstand also tatsächlich für den Betrieb.

  • Der Wert lässt sich verlässlich schätzen, du kannst Material und Stunden also belegen.

Dazu kommt die Bedingung, die in der Praxis am häufigsten kippt: Es muss ein dauerhafter Wert entstehen. Laufender Unterhalt, Reparaturen, Reinigung oder die normale Arbeit am Tagesgeschäft schaffen keinen neuen Vermögenswert und bleiben deshalb Aufwand. Wer den eigenen Bürostuhl neu polstert, aktiviert nicht.

Und noch ein Haken für Einzelunternehmerinnen: Wer keinen Lohn bucht, hat für die eigenen Stunden auch keinen Aufwand in der Erfolgsrechnung. Aktivierst du diese Stunden trotzdem, erhöhst du schlicht den Gewinn, ohne dass je Geld geflossen ist. Für die eigene Arbeitszeit ohne gebuchten Lohn ist die Aktivierung deshalb heikel und in der Regel zu unterlassen.

Wie du Eigenleistungen bewertest

Die Bewertung regelt Art. 960a OR: Aktiven werden bei der Ersterfassung höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei Eigenleistungen sind das die Herstellungskosten, also das eingesetzte Material, die geleisteten Arbeitsstunden zu Kostensätzen und direkt zurechenbare Gemeinkosten wie Maschinenstunden.

Was nicht dazugehört, ist genauso wichtig: kein Gewinnzuschlag und nicht der Preis, den du einer Kundin verrechnen würdest. Sonst würdest du dir selbst einen Gewinn ausweisen, den nie jemand bezahlt hat. Ebenfalls draussen bleiben allgemeine Verwaltungskosten, die auch ohne das Projekt angefallen wären.

Damit die Schätzung verlässlich ist, brauchst du Belege. Am einfachsten geht das, wenn die Stunden auf das Projekt gebucht sind, zum Beispiel über eine saubere Zeiterfassung. Kommt die Steuerverwaltung später mit Fragen, hast du die Herleitung schwarz auf weiss.

Ablauf bei aktivierbaren Eigenleistungen: Lohn und Material sind zuerst Aufwand, die Aktivierung über Konto 3700 bringt den Wert in die Bilanz, danach folgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer

So buchst du Eigenleistungen

Während der Herstellung buchst du ganz normal weiter. Das Holz für das Regal landet im Materialaufwand, die Stunden im Personalaufwand. Erst am Schluss holst du diesen Aufwand mit einer einzigen Buchung wieder heraus.

Im Schweizer KMU-Kontenplan gibt es dafür das Konto 3700 Eigenleistungen. Der Buchungssatz lautet Anlagekonto an 3700 Eigenleistungen, zum Beispiel 1510 Mobiliar und Einrichtungen an 3700 Eigenleistungen. Das Anlagekonto wächst um den Wert, und das Konto 3700 gleicht den bereits gebuchten Aufwand aus.

Das Konto 3700 ist ein Ertragskonto der Kontenklasse 3. In der Erfolgsrechnung erscheinen die Eigenleistungen also auf der Ertragsseite, bei Produktionsbetrieben zusammen mit den Produktionserlösen. Ein Verkauf ist es trotzdem nicht: Der Betrag gleicht den Aufwand aus, den du vorher für dasselbe Objekt gebucht hast, und niemand bezahlt dir dafür etwas.

Mehrwertsteuerlich sind Eigenleistungen kein steuerbarer Umsatz, es fällt darauf also keine MWST an. Die Vorsteuer auf dem eingesetzten Material bleibt abziehbar, solange du die fertige Anlage für deine steuerbare Geschäftstätigkeit nutzt.

Beispiel aus der Praxis

Eine Schreinerin baut in einer ruhigen Phase ein Lagerregal für die eigene Werkstatt. Sie verbraucht Material für CHF 3’800, die Mitarbeitenden erfassen 120 Stunden auf das Projekt, der interne Kostensatz beträgt CHF 85 pro Stunde. Das ergibt Herstellungskosten von CHF 14’000.

Die Buchung am Jahresende lautet: 1510 Mobiliar und Einrichtungen an 3700 Eigenleistungen, CHF 14’000. Der Gewinn des laufenden Jahres steigt dadurch um CHF 14’000, weil der Aufwand neutralisiert wird. Dafür steht in der Bilanz ein Regal, das über acht Jahre linear abgeschrieben wird, also CHF 1’750 pro Jahr.

Zahlenbeispiel für aktivierbare Eigenleistungen: 120 Stunden zu CHF 85 plus CHF 3’800 Material ergeben CHF 14’000 Herstellungskosten, gebucht als 1510 an 3700 und über acht Jahre abgeschrieben

Ohne Aktivierung hätte das Baujahr CHF 14’000 mehr Aufwand getragen und die acht Folgejahre gar keinen. Mit Aktivierung verteilt sich die Belastung dorthin, wo das Regal auch genutzt wird.

Was nach der Aktivierung passiert

Mit der Aktivierung ist die Arbeit nicht erledigt, sie fängt eigentlich erst an. Der Wert steht jetzt im Anlagevermögen und muss laufend abgeschrieben werden, so verlangt es Art. 960a Abs. 3 OR. Nutzungsdauer und Abschreibungssatz wählst du gleich wie bei einem gekauften Gegenstand derselben Art.

Du musst übrigens nicht aktivieren, wenn du nicht willst. Verzichtest du darauf, bleibt der Aufwand im Baujahr stehen und in der Bilanz steht ein Gegenstand mit Buchwert null, obwohl er real etwas wert ist. Damit entstehen stille Reserven. Das ist in der Schweiz zulässig und aus Steuersicht oft sogar willkommen, verzerrt aber das Bild deines Vermögens.

Aktivierbare Eigenleistungen in MILKEE

In MILKEE erfasst du die Aktivierung als normale Buchung vom Anlagekonto auf das Konto 3700 Eigenleistungen. Weil deine Buchhaltungssoftware für die Schweiz mit dem KMU-Kontenrahmen arbeitet, sind die passenden Konten bereits angelegt und der Betrag erscheint automatisch an der richtigen Stelle in Bilanz und Erfolgsrechnung.

Die Grundlage für den Betrag lieferst du selbst: Materialbelege aus der laufenden Buchhaltung und die auf das Projekt erfassten Stunden. So hast du die Herleitung deiner Herstellungskosten jederzeit griffbereit, ohne am Jahresende Zettel zusammenzusuchen.

🖼️ Bild-Platzhalter: MILKEE-Screenshot einer Buchung Anlagekonto 1510 an Konto 3700 Eigenleistungen über CHF 14’000, im MILKEE-Interface, violette Akzente #6556EB, Alt-Text mit Keyword «aktivierbare Eigenleistungen».

Fazit

Aktivierbare Eigenleistungen bringen Werte in die Bilanz, die dein Betrieb selbst geschaffen hat. Voraussetzung sind ein dauerhafter Vermögenswert nach Art. 959 Abs. 2 OR und eine Bewertung, die nicht über die Herstellungskosten hinausgeht.

Wer sauber Stunden und Material erfasst, kann die Aktivierung jederzeit belegen und verteilt den Aufwand auf die Jahre, in denen er auch Nutzen bringt. Wer darauf verzichtet, lebt mit stillen Reserven. Beides ist zulässig, entscheiden solltest du es aber bewusst.

Häufige Fragen