Anlagevermögen einfach erklärt
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögenswerte, die deinem Unternehmen langfristig dienen, also in der Regel länger als ein Jahr im Betrieb bleiben. Es steht auf der Aktivseite der Bilanz.
Entscheidend ist die Absicht, nicht die Verkäuflichkeit. Ein Firmenauto liesse sich innert eines Jahres verkaufen, du kaufst es aber, damit es dir über Jahre dient. Beim Autohändler hingegen ist dasselbe Fahrzeug Ware und zählt deshalb meist nicht zum Anlagevermögen.
Zum Anlagevermögen gehören fünf Positionen: Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen, immaterielle Werte und nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital. Im Schweizer KMU-Kontenrahmen ist das die Klasse 14 (Art. 959a im OR)
Bewertet wird das Anlagevermögen höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Wertverlust läuft über Abschreibungen (Art. 959 Abs. 3 OR)
Ich mache gerade die Ausbildung zum Sachbearbeiter Rechnungswesen, und den Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen kannte ich vorher schlicht nicht. Für mich war die Aktivseite einfach «alles, was die Firma besitzt».
Inzwischen finde ich die Trennung einleuchtend, weil sie viel über eine Firma verrät: wie viel Geld langfristig gebunden ist, wie beweglich ein Unternehmen bleibt und wie es finanziert sein sollte. Lass uns anschauen, was zum Anlagevermögen gehört, ab wann du etwas aktivieren musst und was die Zahl über deinen Betrieb aussagt.
Was ist das Anlagevermögen?
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögenswerte, die deinem Unternehmen langfristig dienen. Maschinen, Fahrzeuge, Mobiliar, Immobilien, Software-Lizenzen oder Beteiligungen: Alles, was du anschaffst, damit es über Jahre im Betrieb arbeitet und im Betrieb bleibt, gehört hierhin.
Interessant ist, wie das Gesetz vorgeht. Nämlich wird zuerst das Umlaufvermögen definiert, also flüssige Mittel und Aktiven, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu Geld werden (ab Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus).
Und dann folgt der Satz: «Als Anlagevermögen müssen alle übrigen Aktiven bilanziert werden.» Das Anlagevermögen ist also die Restmenge.
In der Bilanz steht es auf der Aktivseite zuunterst, weil die Aktiven nach Liquidität geordnet werden. Sprich liquide Vermögenswerte wie Bargeld sind zuoberst, illiquide Werte wie z.B. Fahrzeuge sind weiter unten.
Warum die Absicht entscheidet
Beim Anlagevermögen geht's nicht darum, ob eine Anlage grundsätzlich innerhalb eines Jahres verkauft werden könnte. Es geht viel mehr darum, wie lange eine Anlage im Betrieb bleiben sollte.
Das lässt sich an einem Auto gut zeigen. Eine Schreinerin kauft einen Lieferwagen, um damit Material und Möbel zu transportieren. Sie könnte ihn morgen verkaufen, ist einfach nicht der Sinn der Sache. Das Auto soll ihr ja jahrelang dienen. Deshalb gehört er ins Anlagevermögen.
Beim Autohändler nebenan steht ein baugleiches Fahrzeug im Ausstellungsraum. Für ihn ist es Ware, die er genau dafür eingekauft hat, damit sie möglichst schnell wieder rausgeht. Bei ihm landet dasselbe Auto deshalb im Konto 1200 Handelswaren und damit im Umlaufvermögen. Gleiches Objekt, andere Einordnung, weil der Zweck ein anderer ist.

Ein Detail, das oft untergeht: Das Gesetz (Art. 959 Abs. 3 OR) nennt neben dem Jahr auch «den normalen Geschäftszyklus». Wenn dein Zyklus länger dauert als ein Jahr, etwa im Bau oder im Weinbau, bleiben die zugehörigen Werte trotzdem Umlaufvermögen. Die Jahresgrenze ist also die Regel, nicht das einzige Kriterium.
Was zum Anlagevermögen gehört
Das Gesetz (Art. 959a Abs. 1 Ziff. 2 OR) schreibt fünf Positionen vor, die einzeln und in dieser Reihenfolge auszuweisen sind. Der Schweizer KMU-Kontenrahmen bildet sie eins zu eins ab:
Position nach Art. 959a OR | Was dahintersteckt | Konten |
Finanzanlagen | Wertschriften, die du langfristig hältst, sowie gewährte Darlehen und Hypotheken | 140 (1400, 1440, 1441) |
Beteiligungen | Anteile an anderen Unternehmen, die du dauerhaft hältst | 148 (1480) |
Sachanlagen | Mobile Sachanlagen wie Maschinen, Mobiliar, Informatik und Fahrzeuge sowie immobile Sachanlagen | 150 (1500, 1510, 1520, 1530, 1590) und 160 (1600) |
Immaterielle Werte | Patente, Know-how, Lizenzen, Rechte, Entwicklungen sowie Goodwill | 170 (1700, 1770) |
Nicht einbezahltes Kapital | Der Teil des Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapitals, der noch aussteht | 180 (1850) |
Auffällig ist die Systematik der Kontonummern: Zu jedem Anlagekonto gibt es ein Gegenkonto auf 9, etwa 1500 Maschinen und Apparate und 1509 Abschreibungen und Wertberichtigungen Maschinen und Apparate. Damit kannst du indirekt abschreiben und siehst weiterhin, was die Maschine ursprünglich gekostet hat.
Anlagevermögen oder Aufwand?
Nicht jede Anschaffung landet im Anlagevermögen. Die Alternative heisst Sofortaufwand: Der Betrag belastet die Erfolgsrechnung im Jahr des Kaufs und taucht in der Bilanz gar nicht auf. Zwei Fragen entscheiden.
Dient dir die Anschaffung länger als ein Jahr? Ein Bürostuhl ja, Druckerpapier nein.
Ist der Betrag wesentlich? Ein Kabel für CHF 20 aktiviert niemand, auch wenn es fünf Jahre hält.
Bei Selbständigen und kleinen Firmen wird hier oft die Grenze von 1000.- Franken genommen, wobei gewisse Firmen solche Käufe auch schon ab 500 Franken ins Anlagevermögen aufnehmen. Eine fixe Grenze vom Gesetz gibts hier aber nicht.

Aktivieren kannst du übrigens nicht nur Gekauftes. Baust du z.B. eine Anlage selbst, sind das aktivierbare Eigenleistungen, die ebenfalls im Anlagevermögen landen.
Bewertung vom Anlagevermögen
Bei der Ersterfassung darfst du Aktiven höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerten, und auch später nie höher. Das Schweizer Recht ist hier bewusst vorsichtig: Wertsteigerungen darfst du in der Regel nicht abbilden, Wertverluste musst du abbilden. Mehr dazu im Art. 960a OR.
Der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust läuft über Abschreibungen, andere Wertverluste über sogenannte Wertberichtigungen. Wie du die Abschreibung berechnest, linear oder degressiv, direkt oder indirekt, und was steuerlich akzeptiert wird, haben wir im Beitrag zu den Abschreibungen im Detail beschrieben.
Ein Schweizer Sonderfall steckt in Art. 960a Abs. 4 OR: Zu Wiederbeschaffungszwecken und zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens sind zusätzliche Abschreibungen erlaubt. Damit steht das Anlagevermögen oft unter seinem tatsächlichen Wert in den Büchern, und es entstehen stille Reserven.
Beispiel: das Anlagevermögen einer Schreinerei
Eine Schreinerei GmbH hat vor drei Jahren eine Kantenanleimmaschine für CHF 48’000 gekauft und schreibt sie linear über acht Jahre ab, also mit CHF 6’000 pro Jahr. Nach drei Jahren steht sie noch mit CHF 30’000 in den Büchern. Zusammen mit dem Rest sieht ihr Anlagevermögen so aus:
Maschinen und Apparate (1500): CHF 30’000
Fahrzeuge (1530): CHF 24’000
Mobiliar und Einrichtungen (1510): CHF 6’000
Büromaschinen und Informatik (1520): CHF 4’000
Patente, Lizenzen und Rechte (1700), hier eine gekaufte CAD-Lizenz: CHF 8’000
Darlehen an eine Partnerfirma (1440): CHF 8’000
In der Summe sind das CHF 80’000 Anlagevermögen. Bei einer Bilanzsumme von CHF 200’000 heisst das: 40 Prozent des Vermögens sind langfristig gebunden.
Was das Anlagevermögen über eine Firma verrät
Genau diese 40 Prozent sind die Kennzahl, die man Anlageintensität nennt, also Anlagevermögen geteilt durch Bilanzsumme. Sie sagt einiges aus, das hat mich in der Ausbildung sehr überrascht.
Eine hohe Anlageintensität bedeutet, dass viel Kapital in Maschinen, Fahrzeugen oder Immobilien steckt. Das schafft Substanz, macht dich aber schwerfällig: Fixkosten und Abschreibungen laufen weiter, auch wenn die Aufträge ausbleiben. Dafür hat deine Firma einen intrinsischen Wert.
Eine tiefe Anlageintensität, typisch für Beraterinnen oder Agenturen, bedeutet umgekehrt wenig gebundenes Kapital und viel Beweglichkeit.
Dazu kommt eine Faustregel, die goldene Bilanzregel: Was langfristig im Unternehmen bleibt, sollte auch langfristig finanziert sein, also mit Eigenkapital oder langfristigem Fremdkapital. Wer eine Maschine mit dem Kontokorrent bezahlt, hat ein Fälligkeitsproblem eingebaut. Deshalb lohnt sich der Blick auf das Anlagevermögen nicht nur beim Abschluss, sondern vor jeder grösseren Anschaffung. Genau diese Regel löste 2008 eine globale Finanzkrise aus.
Die Gegenseite dieser Regel ist das Fremdkapital: Erst wenn du weisst, wie viel davon langfristig zur Verfügung steht, kannst du beurteilen, ob dein Anlagevermögen sauber finanziert ist.
Anlagevermögen in MILKEE
In MILKEE ist der Kontenplan von Anfang an nach dem Schweizer KMU-Standard aufgebaut. Wenn du deine Buchhaltung führst, buchst du eine Anschaffung direkt auf das passende Konto der Klasse 14 statt in den Aufwand, und sie erscheint an der richtigen Stelle der Bilanz.
Zwei Dinge helfen dir im Alltag: Entscheide beim Verbuchen bewusst zwischen Aufwand und Anlagevermögen, statt das auf den Jahresabschluss zu schieben. Und halte fest, wann du was gekauft hast und über wie viele Jahre du abschreibst. Dann ist die Abschreibung am Jahresende eine Minutensache statt eine Rekonstruktion.
Fazit
Das Anlagevermögen ist der Teil deiner Aktiven, der langfristig im Betrieb bleibt: Sachanlagen, immaterielle Werte, Finanzanlagen und Beteiligungen. Ob etwas dazugehört, entscheidet nicht der mögliche Verkauf, sondern die Absicht dahinter.
Für mich war genau das der hilfreiche Teil. Die Zahl beantwortet nämlich eine Frage, die eine Bilanzsumme allein nicht beantwortet: Wie viel von dem, was deine Firma besitzt, ist fest gebunden, und wie beweglich bist du damit noch?
Häufige Fragen
Quellen
Art. 959 OR: Bilanz, Abs. 3 zur Abgrenzung von Umlauf- und Anlagevermögen
Art. 959a OR: Mindestgliederung der Bilanz, Abs. 1 Ziff. 2 zum Anlagevermögen
Art. 960a OR: Bewertung von Aktiven, Anschaffungskosten, Abschreibungen und Wertberichtigungen
KMU-Portal des Bundes: Kontenrahmen KMU, offizielle Schulversion mit der Klasse 14