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Belegprinzip

von Nicolas Haemmerli · 29.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Belegprinzip lautet kurz: keine Buchung ohne Beleg. Jeder Eintrag in deiner Buchhaltung muss sich auf ein Dokument stützen, das den Geschäftsvorfall nachvollziehbar macht.

  • Rechtlich steht es in Art. 957a Abs. 2 Ziff. 2 OR als Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge. Was als Beleg gilt, definiert Abs. 3 bewusst breit: alles auf Papier oder in elektronischer Form, das den Vorfall nachvollziehbar macht.

  • Fehlt ein Fremdbeleg, hilft ein Eigenbeleg: ein selbst erstelltes Dokument mit Datum, Betrag, Zweck und Unterschrift. Für den Vorsteuerabzug ersetzt er die Rechnung aber nur begrenzt.

  • Belege musst du zehn Jahre aufbewahren (Art. 958f OR). Digital ist das erlaubt, solange Integrität und Nachvollziehbarkeit gemäss GeBüV sichergestellt sind.

Am Jahresende sitzt du vor einer Zahlung über CHF 340 und weisst beim besten Willen nicht mehr, wofür sie war. Kein Beleg, keine Erinnerung, nur eine Zeile im Kontoauszug. Genau davor schützt dich das Belegprinzip. Schauen wir uns an, was dahintersteckt, was ein Beleg können muss und was du tust, wenn wirklich keiner mehr auftaucht.

Das Belegprinzip verlangt, dass jede Buchung durch einen Beleg dokumentiert ist. Es steht als Belegnachweis in Art. 957a Abs. 2 Ziff. 2 OR und ist die Grundlage dafür, dass deine Buchhaltung überhaupt überprüfbar ist.

Keine Buchung ohne Beleg

Der Merksatz ist so alt wie die doppelte Buchhaltung: keine Buchung ohne Beleg. Und damit ist wirklich jede Buchung gemeint. Ich mach grad die Ausbildung zum Sachbearbeiter Rechnungswesen und fragte da mal, ob man auch für eigenen Kontoüberträge usw. einen Beleg braucht. Die Antwort ist ganz klar ja!

Dahinter steckt ein einfacher Gedanke. Eine Buchung ist nur eine Zeile mit Zahlen. Erst der Beleg macht daraus einen nachvollziehbaren Vorgang: Wer, wann, wie viel, wofür.

Und auch auf einen Kontoübertrag hast du eventuell irgendwann keinen Zugriff mehr, wenn du die Bank wechselst. Dann zu beweisen und nachzuvollziehen, was damals wirklich geschah, sehr schwer.

Das Belegprinzip ist damit kein Formalismus, sondern die Brücke zwischen der Wirklichkeit und deinen Zahlen. Es sorgt dafür, dass jeder Buchungssatz auch wirklich nachvollziehbar ist.

Umgekehrt gilt die Regel genauso: Jeder Beleg gehört verbucht. Eine Quittung, die du in der Schublade liegen lässt, weil du sie vergessen hast, reisst genauso ein Loch in die Vollständigkeit deiner Buchhaltung wie eine Buchung ohne Beleg.

Was das Gesetz verlangt

Art. 957a Abs. 2 OR listet die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung auf. Ziffer 2 nennt ausdrücklich den Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge. Damit steht das Belegprinzip gleichberechtigt neben der vollständigen Erfassung, der Klarheit, der Zeitnähe und der Nachprüfbarkeit.

Besonders hilfreich ist Absatz 3. Er definiert den Buchungsbeleg als jede schriftliche Aufzeichnung auf Papier oder in elektronischer oder vergleichbarer Form, die notwendig ist, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall nachvollziehen zu können. Das Gesetz schreibt also kein bestimmtes Formular vor. Entscheidend ist allein, ob das Dokument den Vorgang nachvollziehbar macht.

Wen das alles betrifft, regelt die Buchführungspflicht. Auch wer nur eine vereinfachte Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage führt, kommt um die Belegpflicht nicht herum: Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gelten nämlich auch hier.

Fremdbeleg und Eigenbeleg

In der Praxis unterscheidet man zwei Arten von Belegen. Und der Unterschied der beiden Belegarten ist sehr wichtig:

  • Fremdbelege stammen von aussen: Lieferantenrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Zollabrechnungen, Mietverträge. Sie sind die stärksten Beweise, weil sie nicht von dir erstellt wurden.

  • Eigenbelege erstellst du selbst: deine ausgehenden Rechnungen, Lohnabrechnungen, Kassenzettel deiner eigenen Kasse, aber auch Ersatzbelege für verlorene Quittungen und Buchungen ohne Geldfluss wie Abschreibungen oder Privatanteile.

  • Interne Belege ohne Zahlungsfluss brauchen besonders sorgfältige Begründungen, weil ihnen kein Kontoauszug gegenübersteht. Halte fest, wie du auf den Betrag gekommen bist.

Deine eigenen Ausgangsrechnungen fallen ebenfalls unter das Belegprinzip. Wie sie aussehen müssen, findest du zum Beispiel in unserer Rechnungsvorlage. Und wenn eine davon falsch war, korrigierst du sie nicht mit der Löschtaste, sondern mit einer Stornorechnung. Auch das gehört zum Belegprinzip.

Was auf einen brauchbaren Beleg gehört

Das OR nennt keine abschliessende Liste, aber die Praxis ist sich einig. Ein Beleg sollte diese Angaben enthalten:

  • Datum des Geschäftsvorfalls.

  • Beteiligte, also wer geliefert oder geleistet hat und wer bezahlt.

  • Beschreibung der Leistung oder Ware, konkret genug, dass sie sich einordnen lässt.

  • Betrag und Währung, bei Mehrwertsteuer zusätzlich Satz und Steuerbetrag.

  • Eine eindeutige Referenz, damit sich Beleg und Buchung gegenseitig finden.

Der letzte Punkt ist der, den die meisten unterschätzen. Ein Beleg nützt wenig, wenn niemand weiss, zu welcher Buchung er gehört. Klassisch löst das der Kontierungsstempel, digital übernimmt das die Belegnummer, die Software und Beleg miteinander verknüpft.

Belegprinzip und Vorsteuerabzug

Bei der Mehrwertsteuer wird das Belegprinzip direkt zu Geld. Den Vorsteuerabzug kannst du nur geltend machen, wenn du nachweisen kannst, dass dir die Steuer tatsächlich in Rechnung gestellt wurde. Ein Eigenbeleg bringt hier nichts und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

Etwas Luft lässt Art. 81 Abs. 3 MWSTG: Die Behörde würdigt die Beweise frei, ein starrer Formzwang besteht nicht. Eine Rechnung, auf der eine Kleinigkeit fehlt, kippt den Abzug also nicht automatisch, wenn der Sachverhalt sonst belegt ist. Verlass dich aber nicht darauf. Eine Rechnung mit allen Angaben nach Art. 26 MWSTG erspart dir die Diskussion an der Kontrolle.

Wenn der Beleg fehlt

Es passiert: Der Kassenzettel ist verblasst, die Quittung verschwunden, das Bestätigungsmail gelöscht. Die Buchung deswegen wegzulassen wäre der falsche Reflex, denn dann fehlt sie in der Vollständigkeit. Geh stattdessen der Reihe nach vor.

  • Duplikat anfordern. Bei Lieferanten, Onlineshops und Abos ist eine Kopie meist in zwei Minuten da. Das ist immer die beste Lösung.

  • Ersatznachweise sammeln. Bestellbestätigung, Lieferschein, Vertrag oder E-Mail-Verkehr stützen den Vorgang zusätzlich.

  • Eigenbeleg erstellen. Darauf gehören Datum, Betrag, Zahlungsempfänger, Zweck der Ausgabe, der Grund für den fehlenden Beleg und deine Unterschrift.

Ein Eigenbeleg rettet die handelsrechtliche Buchung, ist aber kein Freipass. Beim Vorsteuerabzug ist die ESTV wie erwähnt strenger, und wenn sich Eigenbelege häufen, wird eine Steuerkontrolle unangenehm der Revisor sicherlich neugierig. Behandle den Eigenbeleg unbedingt als Ausnahme.

Digitale Belege und Aufbewahrung

Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahrs (Art. 958f OR). Elektronisch ist das ausdrücklich erlaubt, solange sich die Belege jederzeit wieder lesbar machen lassen.

Die Details regelt die Geschäftsbücherverordnung, kurz GeBüV. Sie verlangt vor allem, dass die Integrität der Daten sichergestellt ist: Ein archivierter Beleg darf sich nicht unbemerkt ändern lassen, und Änderungen am Bestand müssen nachvollziehbar protokolliert sein. Dazu kommt eine Dokumentation der eingesetzten Verfahren, damit auch Dritte das Archiv später lesen können.

Ein Ordner voller loser PDFs auf dem Desktop erfüllt das definitiv nicht. Nicht, weil PDFs verboten wären, sondern weil niemand nachvollziehen kann, ob und wann jemand etwas ausgetauscht hat.

Belegprinzip in MILKEE

In MILKEE hängt der Beleg direkt an der Buchung. Du lädst die Rechnung oder das Foto der Quittung hoch, ordnest sie der Zahlung zu, und die Verknüpfung bleibt bestehen. Die Suche nach dem passenden Papier im Bundesordner entfällt, weil du den Beleg dort öffnest, wo die Zahl steht.

In MILKEE kannst du deine Belege direkt bei jeder Buchung hochladen und alle Buchungen herausfiltern, bei denen der Beleg noch fehlt.

Fazit

Das Belegprinzip ist der einfachste Grundsatz der Buchhaltung und gleichzeitig der, an dem am meisten vergessen geht. Keine Buchung ohne Beleg und kein Beleg ohne Buchung. Es macht deine Zahlen überprüfbar, sichert dir den Vorsteuerabzug und erspart dir die Sucherei, wenn Jahre später jemand nachfragt.

Merk dir zwei Dinge: Sammle Belege sofort statt am Jahresende, und verknüpfe sie unmittelbar mit der Buchung. Der Eigenbeleg bleibt die Notlösung für den Ausnahmefall, nicht dein Ablagesystem.

Häufige Fragen