Einzelfirma einfach erklärt
Eine Einzelfirma wird von einer natürlichen Person geführt. Sie ist keine eigene juristische Person.
Es gibt kein Mindestkapital und keine Gründungsformalitäten. Sie entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit.
Die Haftung ist unbeschränkt und persönlich. Geschäfts- und Privatvermögen sind rechtlich dasselbe.
Ein Handelsregistereintrag wird ab CHF 100’000 Jahresumsatz zur Pflicht.
Die Einzelfirma ist die einfachste Art, in der Schweiz ein Unternehmen zu führen. Kein Mindestkapital, keine Statuten, kein Notar. Wer selbständig arbeitet, hat faktisch bereits eine.
Der Preis dafür ist die Haftung. Zwischen Betrieb und Privatvermögen gibt es keine Trennung, und das ist der Punkt, an dem sich die Frage nach der Rechtsform entscheidet.
Schauen wir uns an, wie eine Einzelfirma entsteht, wann ein Handelsregistereintrag Pflicht wird, was bei Sozialversicherungen und Steuern gilt und wann sich ein Wechsel zur GmbH lohnt.
Was eine Einzelfirma ist
Eine Einzelfirma, korrekt Einzelunternehmen, ist die Tätigkeit einer einzelnen natürlichen Person auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
Sie ist keine eigene juristische Person. Es gibt kein Unternehmen, das von dir getrennt existiert, sondern nur dich, der geschäftlich tätig ist.
Genau daraus folgt alles Weitere: die fehlende Trennung von Vermögen, die Besteuerung als Einkommen und die Tatsache, dass du dir keinen Lohn zahlen kannst.
Sie ist mit Abstand die häufigste Rechtsform in der Schweiz, und für die meisten, die allein starten, ist sie die richtige.
Die Gründung
Eine Einzelfirma wird nicht gegründet, sie entsteht. Mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist sie da.
Nötig ist trotzdem ein Schritt: die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse. Sie prüft, ob tatsächlich selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, und erhebt die Beiträge.
Diese Prüfung ist nicht formal. Wer nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, keine eigene Infrastruktur hat und kein unternehmerisches Risiko trägt, gilt als unselbständig.
Der zweite Schritt ist der Handelsregistereintrag, sobald der Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht. Darunter ist er freiwillig.
Der Firmenname
Bei der Namenswahl ist eine Regel zwingend: Der Familienname der Inhaberin oder des Inhabers muss im Firmennamen enthalten sein.
Zusätze sind erlaubt und üblich. Müller Malerarbeiten, Schreinerei Baumann oder Keller Consulting sind alle zulässig.
Nicht zulässig ist ein reiner Fantasiename ohne Familiennamen. Wer ausschliesslich unter einer Marke auftreten will, braucht dafür eine andere Rechtsform.
Der Eintrag im Handelsregister schützt den Namen zudem am Ort des Sitzes. Ohne Eintrag besteht dieser Schutz nicht.
Die Haftung
Das ist der entscheidende Unterschied zu allen Kapitalgesellschaften, und er wird beim Start regelmässig unterschätzt.
Du haftest unbeschränkt und persönlich mit deinem gesamten Vermögen. Eine Trennung zwischen Geschäft und Privat existiert rechtlich nicht.
Praktisch heisst das: Kann der Betrieb eine Forderung nicht bezahlen, wird auf dein privates Vermögen zugegriffen. Auf das Konto, das Auto, im Extremfall auf die Wohnung.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt einen Teil dieses Risikos ab, aber nicht alles. Schulden aus dem laufenden Geschäft, etwa unbezahlte Lieferantenrechnungen, sind nicht versicherbar.
Sozialversicherungen
Als Selbständigerwerbender bist du anders versichert als eine angestellte Person, und zwar durchwegs schlechter.
Versicherung | Für Selbständige |
AHV, IV, EO | Obligatorisch, Beitragssatz auf dem Erwerbseinkommen |
Arbeitslosenversicherung | Nicht möglich, auch nicht freiwillig |
Unfallversicherung | Nicht obligatorisch, freiwillig über die Krankenkasse |
Pensionskasse | Nicht obligatorisch, freiwilliger Anschluss möglich |
Die zweite Zeile ist die wichtigste. Wer selbständig ist, hat bei Auftragsmangel keinerlei Absicherung, und das lässt sich auch nicht nachträglich lösen.
Die vierte Zeile ist der grösste Hebel für die Vorsorge. Ohne Pensionskasse bleibt die Säule 3a, wo Selbständige einen deutlich höheren Betrag einzahlen dürfen.
Die Steuern
Steuerlich ist die Einzelfirma unkompliziert, weil es keine zweite Ebene gibt. Der Gewinn ist dein Einkommen.
Es gibt keine Gewinnsteuer und keine Kapitalsteuer. Der Geschäftsgewinn wird in der privaten Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert.
Daraus folgt die wichtigste praktische Konsequenz: Du kannst dir keinen Lohn zahlen. Alles, was du entnimmst, ist ein Privatbezug und steuerlich ohne Bedeutung.
Versteuert wird der Gewinn, unabhängig davon, ob du ihn entnommen oder im Betrieb belassen hast. Genau hier liegt der steuerliche Nachteil gegenüber einer Kapitalgesellschaft.
Die Buchhaltung
Die Anforderungen richten sich nach dem Umsatz und sind bei kleinen Betrieben bewusst tief gehalten.
Unter CHF 500’000 Jahresumsatz genügt eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Ab dieser Schwelle gilt die volle Rechnungslegungspflicht mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
Unabhängig davon gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung. Vollständigkeit, Belegnachweis und Nachvollziehbarkeit werden auch von der kleinsten Einzelfirma verlangt.
Die Mehrwertsteuerpflicht folgt einer eigenen Schwelle. Sie beginnt bei CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen und ist unabhängig von der Buchführungspflicht.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Die Frage stellt sich früher oder später bei jedem Betrieb, der wächst. Drei Gründe sprechen für einen Wechsel zur GmbH.
Haftungsrisiko: Grössere Aufträge, Angestellte oder Tätigkeiten mit Schadenspotenzial.
Steuerliche Optimierung: Wenn dauerhaft mehr Gewinn anfällt, als zum Leben nötig ist.
Aussenwirkung: Manche Auftraggeber arbeiten grundsätzlich nicht mit Einzelfirmen.
Gegen einen Wechsel sprechen der Aufwand, die Kosten und die doppelte Steuerebene. Eine GmbH zahlt Gewinnsteuer, und auf ausgeschütteten Dividenden fällt nochmals Einkommenssteuer an.
Eine allgemeingültige Umsatzschwelle gibt es nicht. Entscheidend ist das Risiko, nicht die Grösse, und viele gut verdienende Einzelfirmen bleiben bewusst, was sie sind.
Was bei der Aufgabe passiert
Auch das Ende einer Einzelfirma ist unkompliziert. Es braucht keine Liquidation im rechtlichen Sinn, weil es keine juristische Person gibt, die aufgelöst werden müsste.
Nötig sind eine Abmeldung bei der Ausgleichskasse, gegebenenfalls die Löschung im Handelsregister und die Abmeldung bei der Mehrwertsteuer mit einer Schlussabrechnung.
Steuerlich ist der Zeitpunkt allerdings heikel. Gehen Anlagegüter ins Privatvermögen über oder werden verkauft, werden die stillen Reserven darauf realisiert und versteuert.
Bei einer Geschäftsaufgabe nach dem 55. Altersjahr oder wegen Invalidität gilt eine mildere Besteuerung dieser Liquidationsgewinne. Wer eine Aufgabe plant, sollte den Zeitpunkt deshalb bewusst wählen.
Fazit
Die Einzelfirma braucht kein Kapital und keine Gründung, dafür haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Ab CHF 100’000 Umsatz wird der Handelsregistereintrag zur Pflicht.
Für mich ist sie der richtige Start für fast jeden, der allein beginnt. Die Frage nach der GmbH stellt sich erst, wenn das Risiko wächst, nicht wenn der Umsatz wächst.