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Verrechnungssteuer

von Nicolas Haemmerli · 18.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie auf Lotteriegewinne.

  • Sie wird direkt an der Quelle abgezogen: Deine Bank oder die ausschüttende Firma behält sie ein und liefert sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab.

  • Es ist eine Sicherungssteuer: Wer seine Erträge korrekt deklariert, bekommt die Verrechnungssteuer vollständig zurück. Wer sie verschweigt, verliert sie.

  • In der Buchhaltung ist die Rückforderung ein Guthaben im Umlaufvermögen. Grundlage ist das Verrechnungssteuergesetz (VStG).

Du bekommst Zins auf dein Geschäftskonto gutgeschrieben, und plötzlich sind 35 Prozent davon weg. Kein Fehler der Bank, sondern die Verrechnungssteuer. Das Gute: Du bekommst sie in der Regel zurück. Schauen wir uns an, was dahintersteckt und wie du das Geld wieder holst.

Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer des Bundes auf bestimmte Kapitalerträge. Sie wird direkt an der Quelle abgezogen, also bevor das Geld bei dir ankommt. Klingt erst mal ärgerlich, ist aber im Grunde nur geparktes Geld: Wer seine Erträge ordentlich deklariert, bekommt die Verrechnungssteuer wieder zurück.

Was ist die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer: Nicht du überweist sie, sondern die Stelle, die dir den Ertrag auszahlt. Deine Bank behält den Zins-Anteil ein, eine Aktiengesellschaft den Dividenden-Anteil, und liefert ihn direkt der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab. Bei dir kommen nur 65 Prozent an, die restlichen 35 Prozent sind vorerst beim Bund.

Der Zweck dahinter ist clever. Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, sie soll sicherstellen, dass Kapitalerträge auch wirklich versteuert werden. Denn zurück gibt es das Geld nur, wenn du die Erträge in deiner Steuererklärung angibst. Wer sie verschweigt, verliert die 35 Prozent endgültig. So entsteht ein starker Anreiz, ehrlich zu deklarieren.

Worauf fällt sie an?

Die Verrechnungssteuer betrifft nicht jeden Geldeingang, sondern gezielt Erträge aus Kapital und Lotterien. Die wichtigsten Fälle:

  • Zinsen auf Bankguthaben, allerdings erst ab einem Jahreszins von mehr als 200 Franken.

  • Dividenden und Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften und GmbH.

  • Erträge aus Anlagefonds.

  • Lotterie- und Geldspielgewinne über der Freigrenze.

Worauf die Verrechnungssteuer anfällt: 35 Prozent auf Bankzinsen, Dividenden, Fondserträge und Lotteriegewinne, mit reduzierten Sätzen auf Versicherungsleistungen

Der Satz beträgt in diesen Fällen 35 Prozent. Für Leibrenten und Pensionen gilt ein reduzierter Satz von 15 Prozent, für sonstige Versicherungsleistungen 8 Prozent. Für die meisten kleinen Unternehmen ist aber vor allem der Bankzins relevant.

Wie die Verrechnungssteuer funktioniert

Der Ablauf ist immer derselbe, egal ob Zins oder Dividende. Die auszahlende Stelle behält 35 Prozent ein, überweist sie dem Bund und zahlt dir den Rest aus. Zurück holst du dir die Steuer später über deine Steuererklärung.

Ablauf der Verrechnungssteuer: Bank oder Firma behält 35 Prozent ein und liefert sie an die ESTV ab, du erhältst 65 Prozent, deklarierst den Ertrag und bekommst die Steuer zurück

Ein Beispiel: Deine GmbH erhält 1000 Franken Zins zugeschrieben. Die Bank überweist dir nur 650 Franken, die anderen 350 Franken gehen als Verrechnungssteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Deklarierst du die 1000 Franken korrekt, bekommst du die 350 Franken wieder. Unter dem Strich hast du also den vollen Zins, nur mit einer zeitlichen Verzögerung.

So holst du sie zurück

Wie du die Verrechnungssteuer zurückforderst, hängt von deiner Rechtsform ab. Als Privatperson oder Einzelfirma deklarierst du die Erträge im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deiner Steuererklärung. Die Verrechnungssteuer wird dann mit deinen Kantons- und Gemeindesteuern verrechnet oder dir ausbezahlt.

Juristische Personen wie eine GmbH fordern die Steuer mit einem eigenen Formular direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurück, in der Regel innerhalb von drei Jahren. In beiden Fällen gilt: Ohne korrekte Deklaration verfällt der Anspruch (Art. 23 VStG). Die 35 Prozent sind dann definitiv verloren, deshalb lohnt es sich immer, die Erträge sauber anzugeben.

Verrechnungssteuer in der Buchhaltung

Buchhalterisch ist die einbehaltene Verrechnungssteuer für dich eine Forderung gegenüber dem Staat, du bekommst sie ja zurück. Deshalb wird sie als Guthaben im Umlaufvermögen geführt. Im Schweizer KMU-Kontenplan ist dafür das Konto 1176 «Verrechnungssteuer» vorgesehen.

Ein kurzer Hinweis zur Abgrenzung: Die Verrechnungssteuer hat nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun. Sie betrifft Kapitalerträge, nicht deinen Umsatz, und funktioniert ganz anders als die Vorsteuer. Beide sind zwar Steuern, die du zurückbekommst, aber über völlig verschiedene Wege.

Verrechnungssteuer in MILKEE

Erhältst du Zins auf dein Geschäftskonto, erfasst du in MILKEE den vollen Zinsertrag und die einbehaltene Verrechnungssteuer als Guthaben. Mit einer Buchhaltungssoftware für die Schweiz behältst du den Überblick, wie viel Verrechnungssteuer du noch zurückzufordern hast, und vergisst sie am Jahresende nicht.

Fazit

Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Lotteriegewinne, die direkt an der Quelle abgezogen wird. Sie ist eine Sicherungssteuer: Deklarierst du deine Erträge korrekt, bekommst du sie vollständig zurück, verschweigst du sie, ist das Geld weg.

Für dein Unternehmen ist die einbehaltene Verrechnungssteuer nur geparktes Geld, ein Guthaben im Umlaufvermögen. Wer die betroffenen Erträge sauber deklariert und in der Buchhaltung festhält, holt sich jeden Franken zurück.

Häufige Fragen