Bezugsteuer einfach erklärt - Musst du nachzahlen?
Die MWST-Abrechnung könnte doch so einfach sein. Besonders mit der Saldosteuersatzmethode wär die Rechnung relativ simpel. Doch die Bezugsteuer kann einem da einen Strich durch die Rechnung machen. In diesem Artikel will ich mit dir anschauen, was die Bezugsteuer ist, wann sie für dich relevant ist und wie du sie mit einer einfachen Buchhaltung handhaben solltest.
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Wenn man sich dem Thema nämlich mal widmet, merkt man schnell, dass es gar nicht so eine grosse Sache ist. Trotzdem muss man das im Auge behalten, denn sonst kann's richtig teuer werden!
Aber fangen wir ganz vorne an….
Was ist die Bezugsteuer?
Die Bezugsteuer ist eigentlich einfach die MWST, die auf Dienstleistungen aus dem Ausland erhoben wird.
Du kannst das mit der Einfuhrsteuer für physische Produkte vergleichen: Wenn du bei einer ausländischen Firma ein Produkt einkaufst, bezahlst du vorerst keine Mehrwertsteuer darauf. Erst der Zoll erhebt dann 8.1% Gebühren und schickt dir eine Rechnung.
Bei Dienstleistungen gibt es einen ähnlichen Mechanismus. Wenn ausländische Firmen in der Schweiz eine Dienstleistung verkaufen, dann verrechnen sie dir, wie bei den Produkten, auch keine MWST. Aber da ja kein Zollbeamter stehen kann und prüft, welche Dienstleistungen du importierst, musst du das selber bei der Steuerverwaltung deklarieren.
Gleichermassen verrechnest du als Schweizer Firma übrigens auch keine MWST, wenn du eine Dienstleistung an eine Kundin ins Ausland lieferst.
Dieser Prozess nennt man eben Bezugsteuer oder manchmal auch Reverse Charge Verfahren.
Wenn du für deine Schweizer Firma also z.B. eine Webseite in Deutschland machen lässt, die dich 5000 Euro kostet, dann muss die Firma in Deutschland für diese Dienstleistung keine MWST verrechnen. Stattdessen rechnest du das über die Bezugsteuer ab.
Wann wird die Bezugsteuer relevant für mich?
Wenn du jetzt das MWST-Formular am ausfüllen bist und dort dieses Feld 382 (oder ab Januar 2024 das Feld 383) siehst, magst du dich fragen, ob das für dich überhaupt relevant ist?
Diese Frage wird im Artikel 45 im MWSTG beantwortet. Die Bezugsteuer wird für dich relevant, sofern:
du sowieso bereits MWST-pflichtig bist oder dich bereits freiwillig bei der MWST angemeldet hast
oder wenn du pro Kalenderjahr mehr als 10’000 Franken solcher Leistungen im Ausland beziehst…
Wenn du also bereits MWST-pflichtig bist, musst du bereits ab dem ersten Franken, den du ins Ausland bezahlst, die MWST zurückzahlen.
Wenn du hingegen noch nicht MWST-pflichtig bist, dann musst du hier trotzdem aufpassen, dass du die Bezugsteuer deklarierst. Du wirst deswegen nicht MWST-pflichtig, du musst aber die 8.1% ans Steueramt bezahlen.
Wenn du also nicht der Mehrwertsteuer unterstellt bist und z.B. für CHF 20'000 Beratungen aus Deutschland beziehst, musst du das bei der Steuerverwaltung melden und dann die 8.1% auf 20'000 Franken, also 1'620 Franken nachträglich bezahlen.
Welche Ausgaben zählen zur Bezugsteuer?
Ich hab’s vorher schon angesprochen… Im Grundsatz sind da alle Dienstleistungen davon betroffen, die du aus dem Ausland beziehst.
Das muss nicht unbedingt eine neue Webseite sein, die du ganz bewusst in Deutschland erstellen lässt. Auch wenn du z.B. Software von ausländischen Unternehmen nutzt, kann es sein, dass diese Ausgaben Bezugsteuerpflichtig sind.
Google und Facebook hatten beispielsweise für lange Zeit keine Zweigniederlassung in der Schweiz. Wenn du daher Werbung auf diesen Plattformen geschalten hast, waren diese Ausgaben Bezugsteuerpflichtig.
Google rechnet bei gewissen Services mittlerweile die MWST in der Schweiz ab. Bei der Werbung aber noch nicht:
Auch Facebook rechnet hat leider noch eine Anschrift in Irland. Wenn du also in einem Kalenderjahr mehr als 833 Franken im Monat auf Facebook für Werbung ausgibst, müsstest du das beim Steueramt deklarieren und auf den Gesamtbetrag 8.1% Bezugsteuer bezahlen.
Das Gleiche gilt auch z.B. beim Outsourcing. Wenn du z.B. mehr als 833 Franken im Monat auf Upwork, Fiverr oder anderen Plattformen ausgibst, greift die Bezugsteuer auch.
Im Idealfall behältst du diese Kosten im Laufe des Jahres im Blick, sodass du entweder schauen kannst, dass du die 10k nicht überschreitest oder du das im neuen Jahr bei der MWST meldest.
Wie berechne ich die Bezugsteuer?
Wenn du jetzt merkst, dass du die Bezugsteuer bezahlen musst, stellt sich natürlich die frage, wie sich diese berechnet.
Grundsätzlich rechnest du dafür einfach den Gesamtbetrag an Dienstleistungen aus dem Ausland mal dein entsprechenden MWST-Satz aus (meistens 8.1%).
Wenn du sowieso MWST-pflichtig bist, kannst du das bei der MWST-Abrechnung im Feld 383 angeben. Dieses Formular sieht für die Abrechnung per Saldosteuersatzmethode so aus:
In diesem Formular siehst du jetzt im Abschnitt «II. Steuerberechnung» das Feld 382 (ab Januar 24 heisst das Feld 383).
In diesem Feld musst du jetzt den Gesamtbetrag an Leistungen angeben, den du im Ausland bezogen hast. Für dieses Beispiel nehmen wir mal an, dass wir im 2026 insgesamt 20’000 Franken im Ausland bezogen haben.
Dann trägst du das im ersten Feld ein und anschliessend daneben eben den ausgerechneten Steuerbetrag. Bei uns wären das jetzt 1’620 CHF (weil 20’000 x 8.1%).
Effektive Abrechnung oder Saldosteuersatz
Hier ist wichtig zu verstehen, dass du mit der effektiven Mehrwertsteuerabrechnung diesen Betrag bei der Vorsteuer wieder geltend machen kannst.
Wenn du hingegen mit der Saldosteuersatzmethode abrechnest, kannst du die Vorsteuer nicht geltend machen und du bleibst auf diesen 8.1% sitzen. Wenn du also regelmässig Dienstleistungen aus dem Ausland beziehst, lohnt es sich zu prüfen, ob die effektive Methode nicht doch mehr Sinn macht.
Bezugsteuer und die einfache Buchhaltung
Wenn du jetzt selbständigerwerbend bist und eine einfache Buchhaltung führst: keine Panik! Du musst dafür nicht extra auf eine doppelte Buchhaltung wechseln. Wir schauen uns jetzt an, wie du in diesem Fall am besten vorgehst.
Hier kommt’s jetzt natürlich drauf an, ob du eine Software für die einfache Buchhaltung verwendest oder nach wie vor ein Excel dazu nutzt. Ich zeig dir zuerst, wie du die Bezugsteuer mit MILKEE im Auge behältst und die Zahlen für das MWST-Formular vorbereitest. Anschliessend schauen wir uns noch an, wie du das mit einem Excel machen kannst.
Bezugsteuer mit MILKEE
Wenn du MILKEE verwendest, gestaltet sich das ganze recht einfach.
Sobald du in den Einstellungen die MWST aktiviert hast, kannst du bei deinen Ausgaben angeben, ob sie bezugsteuerpflichtig sind oder nicht.
Dazu klickst du einfach auf «Buchung hinzufügen», klickst dann oben auf «Ausgabe» und wählst anschliessend beim MWST-Code «Bezugsteuer» aus.
Jetzt kannst du unter «Auswertung» deinen Zusammenzug für die MWST generieren lassen.
Dafür musst du zuerst das Jahr und das Quartal angeben, dass du auswerten willst.
Anschliessend siehst du im Feld «383 – Bezugsteuer» wie hoch die Leistungen waren (also wie viel Geld du im Ausland ausgegeben hast) und welche Steuerlast daraus resultiert (also wie viel du bezahlen musst).
Keep in Mind: Wenn du das Formular jetzt für ein Jahr vor 2024 ausfüllst, haben die Felder andere Nummern. In diesem Beispiel wäre das Feld 383 dann das Feld 382.
Bezugsteuer mit Excel ausrechnen
Wenn du eine Excel Buchhaltung verwendest, kannst du z.B. bei deiner Ausgabenliste eine neue Spalte hinzufügen namens «Bezugsteuer». Wenn eine jetzt bezugsteuerpflichtige Ausgabe hast, kannst du dort einfach ein «ja» reinschreiben und anschliessend mit SUMMEWENN ausrechnen, wie hoch die Summe der bezugsteuerpflichtigen ausgaben ist.
Wenn du das mit unserer Excel Buchhaltungsvorlage machst, sieht das letztendlich so aus:
Den eigentlichen Steuerbetrag (also den Betrag, den du bezahlen musst), berechnest du jetzt wie im vorherigen Beispiel.
Du brauchst also grundsätzlich keine Software, um das auszurechnen. Aber es macht dir dein Leben um einiges einfacher!
Was passiert, wenn ich die Bezugsteuer nicht deklariere?
Wenn du jetzt merkst, dass du das nicht deklariert hast, obwohl du das hättest müssen, kontaktiere unbedingt eine Treuhänderin oder einen Treuhänder. Grundsätzlich kann man dann eine Selbstanzeige machen und die versäumten Beträge meist straffrei (abgesehen von den Verzugszinsen) nachzahlen.
Wenn du das nicht machst und bei einer Prüfung herauskommt, dass du die Bezugsteuer nicht deklariert hast, gilt das als Steuerhinterziehung. Das lohnt sich also nicht wirklich.
Bezugsteuer – Das Fazit
Fassen wir also zusammen: Die Bezugsteuer kann dir einen Strich durch die Rechnung machen, wenn du als Selbständige:r keine Mehrwertsteuer bezahlen willst. Dementsprechend musst du im Auge behalten, wie hoch deine Ausgaben für Dienstleistungen aus dem Ausland sind. Sobald diese Ausgaben in einem Kalenderjahr über 10’000 Franken liegen, musst du das bei der Steuerverwaltung deklarieren.
Zu den Dienstleistungen gehören nicht nur «herkömmliche» Dienstleistungen. Auch Softwareprodukte, Werbeanzeigen oder Zahlungen an Outsourcing-Portale wie Upwork, Fiverr oder freelancer.com können unter Umständen unter die Bezugsteuer fallen.
Wie immer gilt auch hier: wenn du dir unsicher bist, hältst du am besten mit einer Fachperson Rücksprache. Wenn du da Steuern nachzahlen musst, kann das schnell zur Kostenfalle werden. Da kommt’s günstiger, wenn du das im Vorhinein kurz abklärst.
Du findest auf milkee.ch/partner unsere aktuellen Partner, die dich auch mit MILKEE unterstützen und dich gerne beraten.
Ich habe MILKEE 2022 gegründet und entwickle die Software seither selbst. Meine eigene Einzelfirma buche ich natürlich auch damit, und nebenbei stecke ich gerade in der Ausbildung zum Sachbearbeiter Rechnungswesen (kvedupool).
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