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Muss ich als Einzelfirma eine Buchhaltung führen?

Ja, auch als Einzelfirma bist du zur Buchführung verpflichtet – der Umfang richtet sich nach dem Umsatz. Liegt dein Jahresumsatz unter 500’000 Franken, genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage, die sogenannte «Milchbüchlein-Rechnung».

Ab einem Jahresumsatz von 500’000 Franken bist du zur ordentlichen, doppelten Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung verpflichtet. Unabhängig vom Umsatz musst du deine Belege zehn Jahre aufbewahren und deine Aufzeichnungen so führen, dass sie für Dritte nachvollziehbar sind.

Für die meisten Selbstständigen reicht am Anfang die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eine Buchhaltungssoftware hilft dir dabei, den Überblick zu behalten und beim Wachstum problemlos auf die doppelte Buchhaltung umzustellen.