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Wie lange muss ich Belege und Rechnungen aufbewahren?

In der Schweiz gilt für Geschäftsunterlagen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Nach Obligationenrecht (Art. 958f OR) musst du Buchhaltung, Belege, Rechnungen, Verträge und den Geschäftsbericht während zehn Jahren aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Geschäftsjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist.

Die Aufbewahrung darf elektronisch erfolgen, solange die Unterlagen jederzeit lesbar gemacht werden können und ihre Echtheit gewährleistet ist. Ein sauber digitalisiertes Belegarchiv erfüllt diese Anforderung – du musst also keine Papierberge horten, solange die Scans vollständig und unveränderbar abgelegt sind.

Tipp: Erfasse Belege am besten laufend statt am Jahresende. So bleibt deine Buchhaltung aktuell und du findest im Fall einer Revision oder MWST-Kontrolle jedes Dokument sofort wieder.