AHV für Einzelfirma / Selbständige anmelden

Du bist selbständig und musst dich langsam um die AHV kümmern? Kein Problem! Wir schauen uns in diesem Artikel die häufigsten Fragen zur AHV im Rahmen der Selbständigkeit an.

Diesen Blog-Beitrag gibt’s auch als YouTube Video:

Einzelfirma AHV Anmeldung

Ab wann muss ich mich bei der AHV anmelden?

Wenn du im Haupterwerb selbständig tätig bist, musst du dich grundsätzlich im ersten Jahr deiner Selbständigkeit bei der AHV anmelden. Wenn du das nicht tust und im selben Jahr keine AHV-Beiträge zahlst, entstehen Lücken in deinen AHV-Zahlungen, und du erhältst später eine geringere Rente.

Wenn du jedoch nur im Nebenerwerb selbständig tätig bist und nebenbei noch einen Job hast, mit dem du deinen Lebensunterhalt verdienst, musst du dich erst ab einem Gewinn von 2300 Franken im Jahr bei der AHV als Selbständigerwerbender anmelden.

An dieser Stelle ist es sehr wichtig zu beachten, dass wir hier von Gewinn sprechen, nicht von Umsatz. Wenn du also 10’000 Franken eingenommen hast, aber 8000 Franken geschäftlich begründet wieder ausgegeben hast, beträgt dein Gewinn 2000 Franken, und du musst dich deshalb noch nicht bei der AHV anmelden.Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einfach die Ausgleichskasse deines Kantons kontaktieren, deine Situation schildern und nachfragen; sie helfen meistens sehr gerne weiter.

Einzelfirma AHV Anmeldung – so geht’s

Gehen wir mal davon aus dass du AHV-pflichtig bist. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie du dich dort anmelden musst.

Ich empfehle dir, dies über easygov.swiss zu erledigen. Das ist ein kostenloses Tool des Bundes, mit dem du alle Formulare digital ausfüllen kannst, einschließlich des Handelsregister-Eintrags deiner Einzelfirma, wenn du eine Einzelfirma gründen willst.

Wenn du das nicht über easygov.swiss machen möchtest, kannst du einfach bei Google nach «AHV Selbständigerwerbende Anmeldung [dein Kanton]» suchen und wirst wahrscheinlich auf das entsprechende Formular stossen:

einzelfirma ahv anmeldung

Nachdem du dieses Formular ausgefüllt und an die zuständige Ausgleichskasse gesendet hast, erhältst du in den nächsten Tagen eine Bestätigung.

Wie viel AHV muss ich bezahlen?

Grundsätzlich werden 10% deines Einkommens an die AHV abgeführt. Wenn du angestellt wärst, würde dein Arbeitgeber die Hälfte dieser 10% übernehmen und du die andere Hälfte. Da du jedoch als Selbständigerwerbende Person grundsätzlich dein eigener Arbeitgeber bist, musst du die gesamten 10% zahlen.

Diese 10% gelten jedoch erst ab einem jährlichen Einkommen von 58’800 Franken. Wenn dein Einkommen weniger als das beträgt, reduziert sich dein Beitragssatz. Wenn du zum Beispiel weniger als 9’800 Franken im Jahr verdienst, zahlst du nur 5,371% an die AHV.

Dies sind die aktuellen Beitragssätze nach Einkommen:

Quelle: https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d

Wenn du jetzt weniger als 9800 Franken Einkommen hast, gibt es trotzdem einen Mindestbeitrag von 514 Franken (plus Verwaltungskostenbeitrag, in Zürich liegt der bei 5% der AHV-Beiträge).

Wenn du also im laufenden Jahr Rücklagen für deine AHV-Zahlungen bilden möchtest, kannst du am Ende des Monats jeweils 10% deines Monatsgewinns beiseite legen. Dies ist natürlich nur eine grobe Richtlinie.

Wenn du MILKEE nutzt, siehst du oben rechts immer dein durchschnittliches monatliches Einkommen der letzten 12 Monate, und aufgrund dessen kannst du genauer planen, wie viel AHV du zahlen musst.

Kann ich meine Zahlungen an die AHV abziehen?

Ja, du kannst alle Zahlungen, die du an die AHV machst, im Rahmen deiner Selbständigkeit vollständig von deinem Gewinn abziehen. Diese Zahlungen trägst du einfach in deiner Buchhaltung als Ausgabe hinzu und lädst noch den Beleg hoch.

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