Degressive Abschreibung: Steuern sparen in den Gründungsjahren
Degressive Abschreibung – was hat es damit auf sich, und wann ist sie für dein Business interessant? Wenn du gerade …
Die Kollektivgesellschaft passt zum modernen Zeitgeist der Unternehmerwelt: Statt gegeneinander arbeiten wir Gründer:innen heute gerne Hand in Hand. Die Kollektivgesellschaft ist deshalb eine beliebte Rechtsform für Schweizer Selbständige, die gemeinsam unternehmerisch tätig werden möchten.
Wenn sich zwei oder mehr Gesellschafter:innnen zusammenschliessen, um ihre Kräfte zu bündeln und von den Erfahrungen und Ressourcen der jeweils anderen zu profitieren, ermöglicht die Gründung einer Kollektivgesellschaft oft die passenden Rahmenbedingungen.
Wenn du mit dem Gedanken spielst, eine Kollektivgesellschaft zu gründen oder auch bereits gegründet hast, findest du hier wichtige Infos, die dir helfen, deine Unternehmensziele zu erreichen.
Die besten Ideen entstehen im Dialog, nicht im Wettbewerb.
Für eilige Leser:innen haben wir direkt eine Zusammenfassung der wichtigsten Vor- und Nachteile einer Kollektivgesellschaft erstellt. Die ausführlicheren Informationen dazu findest du in den nachfolgenden Kapiteln.
Du merkst selbst, es gibt einiges zu beachten. Und wie immer ist es wichtig, dass du individuell prüfst, was für dich als Selbständige wichtig ist. Denn was wir hier als Vorteil oder Nachteil sehen, kann sich für dich möglicherweise auch ganz anders auswirken.
Doch immer der Reihe nach. Lass uns zunächst einen genauen Blick darauf werfen, was eine Kollektivgesellschaft ausmacht und welche Kriterien für die Gründung relevant sind. Wir haben gründlich recherchiert und allerhand Informationen zusammengetragen, um dir alles Wichtige auf dieser Seite zu präsentieren. Danach solltest du genügend Wissen haben, um selbst zu entscheiden, ob die Form der Kollektivgesellschaft für dein Vorhaben geeignet ist. Und falls doch noch Fragen offen sein sollten, sind wir auch jederzeit gern persönlich für dich da. Schreib uns dafür einfach eine Nachricht.
Aber jetzt lass uns loslegen und direkt einsteigen mit der Frage:
Eine Kollektivgesellschaft (KIG) ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird. Wenn du dich also mit jemandem zusammenschliesst, mit dem du ein gemeinsames Geschäft betreibst, dann kommt die Gründung einer Kollektivgesellschaft für dich in Frage.
Die Kollektivgesellschaft eignet sich besonders dann, wenn es sich bei deinem bzw. eurem Geschäft um ein kleineres Unternehmen handelt und ihr eine enge Zusammenarbeit anstrebt. Das heisst, ihr macht die Unternehmensführung komplett gemeinsam und steht auch beide in der Haftung.
Eine Kollektivgesellschaft wird häufig von Familienmitgliedern und Freunden gegründet. Doch auch gute Geschäftspartner, die eine gemeinsame Vertrauensbasis haben, entscheiden sich gerne für diese Gesellschaftsform. Denn die Gründung einer Kollektivgesellschaft ist vergleichsweise einfach.
Einfache Gründung: Eine Kollektivgesellschaft kann relativ einfach gegründet werden, oft reicht ein Gesellschaftsvertrag aus, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen regelt.
Die Kollektivgesellschaft entsteht bereits durch den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen mit dem gemeinsamen Zweck, ein Geschäft zu betreiben, und benötigt keinen formellen Eintrag im Handelsregister, es sei denn, die jährlichen Umsätze übersteigen CHF 100’000.
Die Hürde zur Gründung ist also relativ klein und auch dann für dich geeignet, wenn du noch wenig unternehmerische Erfahrung mitbringst. Denn bei der Kollektivgesellschaft handelt es sich um eine flexible Rechtsform mit wenig formalen Gründungsanforderungen.
A propos kleine Hürde: finanziell sind deine unternehmerischen Anfänge mit einer Kollektivgesellschaft durchaus interessant.
Denn die Gründung einer KIG erfordert keine Mindesteinlage zum Geschäftsbeginn. Das heisst, ihr müsst keinen bestimmten Geldbetrag einzahlen oder nachweisen, um eine Kollektivgesellschaft gründen zu können.
Stattdessen ist eine andere Komponente wichtige Voraussetzung für euch als Gesellschafter:innen: eine solide Vertrauensbasis.
Das gegenseitige Vertrauen zwischen dir und deiner Geschäftspartnerin ist die wichtigste Grundlage für eure Zusammenarbeit in der Kollektivgesellschaft. Euer Wille zur gemeinsamen Geschäftsführung sollte keine Fragen in Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein offen lassen. Macht euch das im Vorfeld beide bewusst, denn ihr werdet eure Gewinne, aber eben auch alle geschäftlichen Risiken gemeinsam tragen.
Darüber hinaus könnt ihr eure Geschäftsbeziehung auch schriftlich definieren. Am besten in Form von einem Gesellschaftsvertrag.
“Kollektivgesellschaften sind wie eine gute Tasse Kaffee – sie schmecken besser, wenn man sie zusammen mit Freunden geniesst!”
Einer der grossen Vorteile in der Kollektivgesellschaft ist, dass ihr sehr frei in der Ausgestaltung eurer Rahmenbedingungen seid. Da es gesetzlich nur wenige Vorgaben gibt, die noch dazu auch schon von einem selbst aufgesetzten Gesellschaftsvertrag individuell ergänzt werden können, bietet eine KIG sehr hohe Flexibilität und Entscheidungsfreiheit.
Ihr seid als Gründer:innen zwar nicht gesetzlich verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag miteinander aufzusetzen. Jedoch würde ich euch in den meisten Fällen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag dringend empfehlen, um die internen Regelungen zu fixieren (z.B. Gewinnverteilung, Entscheidungsfindung, Auflösung). Das gibt euch gerade in der Anfangszeit als Geschäftspartner:innen mehr Sicherheit und Klarheit.
Jetzt stellst du dir natürlich ganz konkret die Frage: Was bedeutet es, die Risiken der Gesellschaft gemeinsam zu tragen? Das führt uns zum nächsten wichtigen Aspekt für alle Gründer:innen: die Haftung.
Eine weitere Besonderheit der Kollektivgesellschaft liegt in der persönlichen Haftung: Die Gesellschafter:innen führen das Unternehmen gemeinsam und haften unbeschränkt und solidarisch für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Wenn du dich im Gründungsprozess oder als Selbständige:r schon über unterschiedliche Gesellschaftsformen informiert hast, weisst du vielleicht, dass es die Möglichkeit gibt, die Gesellschaft und ihre Gesellschafter:innen rechtlich voneinander zu trennen (z.B. Kapitalgesellschaft). Bei der Kollektivgesellschaft musst du aber unbedingt wissen: hier ist das nicht der Fall.
Kurz gesagt: In der Kollektivgesellschaft gilt für alle Gesellschafter unbeschränkte Haftung. Das bedeutet, dass ihr für alle Verpflichtungen und Schulden der Gesellschaft persönlich haftet. Nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit eurem persönlichen Vermögen.
Das ist eben die andere Seite davon, dass die Kollektivgesellschaft so einfach zu gründen ist. Ihr habt zwar relativ wenig bürokratischen Aufwand, aber das liegt eben auch daran, dass die Kollektivgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, die die Gesellschaft und die Gesellschafterinnen rechtlich trennt.
Da macht die Sache mit der Vertrauensbasis, von der ich vorhin gesprochen habe, dann auch richtig Sinn, nicht wahr? Mach dir bewusst, dass du mit deinem privaten Vermögen für die geschäftlichen Entscheidungen deiner Geschäftspartnerin haftest. Umgekehrt ist es natürlich genau so. Prüft also vor der Gründung nochmal ganz genau, ob ihr wirklich die gleichen Ziele verfolgt und auch bei Herausforderungen am selben Strang zieht. Ihr braucht das beidseitige Commitment, grössere geschäftliche Entscheidungen nicht im Alleingang zu treffen, sondern immer gemeinsam, damit ihr dann auch die Konsequenzen mittragen könnt. Und natürlich ist euer Gesellschaftsvertrag, in dem ihr eure jeweiligen Rechte und Pflichten festgelegt habt, massgeblich.
So, das klingt jetzt alles erst einmal recht speziell, wenn man so viel über die Haftung liest. Natürlich ist das sehr wichtig in der Entscheidungsfindung für die passende Gesellschafts- oder Unternehmensform. Dein Fokus bei der Gründung liegt aber natürlich auf dem Erfolg deines Engagements und damit auch bei den Gewinnen, die du erzielst. Und da ist die Frage: Wie werden Gewinne in der Kollektivgesellschaft verteilt? Und das ist regulär genau wie bei der Haftung:
Die Gewinne werden zu gleichen Teilen unter den Gesellschafter:innen aufgeteilt, insofern nichts anderes vereinbart ist.
Möchtet ihr die Gewinne anders aufteilen, könnt ihr das in einem Gesellschaftsvertrag (zu dem ihr aber nicht verpflichtet seid) definieren.
Kriterien für die besondere Gewinn-und Verlustverteilung im Gesellschaftsvertrag können zum Beispiel sein:
Falls keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen des Schweizer Obligationenrechts (OR), nach welchen Gewinne und Verluste gleichmässig auf die Gesellschafter:innen verteilt werden.
Talente ergänzen sich gegenseitig! Darum geht es ja gerade bei einer gemeinsamen Gründung. Wenn du und deine Geschäftspartnerin nun aber an unterschiedlichen Punkten in eurer Karriere steht, heisst das nicht, dass euch das von einer gemeinsamen Gründung abhalten muss. Im Gegenteil. Das könnt ihr für euch bewerten und dann einfach im Gesellschaftsvertrag festhalten. Dazu ein kleines Beispiel.
Anna und Urs gründen zusammen ein Grafikdesign-Studio als Kollektivgesellschaft. Anna hat langjährige Berufserfahrung und bringt CHF 20’000 Startkapital und einen bestehenden Kund:innenstamm mit, während Urs erst wenige Berufserfahrung mitbringt, CHF 5’000 investiert und sich um Marketing sowie Kundenakquise kümmert. Um diese unterschiedlichen Beiträge fair zu entlohnen, einigen sie sich auf eine ungleiche Gewinnverteilung: Anna erhält 70 %, Marc 30 %. Diese Regelung berücksichtigt sowohl Annas finanziellen Einsatz und Kontakte als auch Marcs Arbeitsaufwand im Aufbau des Studios.
An diesem Beispiel siehst du einen Weg, wie sich niemand benachteiligt vorkommen oder den Eindruck bekommen muss, dass sie mehr investieren würde als die andere, da ihr eure persönliche Bewertung der Investments definiert.
Sagen wir also, ihr habt alle Fragen zu Gewinnverteilung und Haftung geklärt. Bevor ihr euch an die Preiskalkulation für eure Gewinne machen könnt, müsst ihr aber natürlich wissen, welche steuerlichen Regelungen auf euch zukommen.
Die Kollektivgesellschaft selbst unterliegt nicht der Unternehmenssteuer. Stattdessen werden euch eure Gewinne als Gesellschafter:innen zugerechnet und in euren persönlichen Steuererklärungen versteuert. Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben, je nach euren persönlichen Einkommensverhältnissen.
Die Regelung für die Sozialversicherung in einer Kollektivgesellschaft ist grundsätzlich die gleiche wie für alle Selbständigen in der Schweiz. Das bedeutet:
In einer Kollektivgesellschaft sind Gesellschafter:innen genau wie alle Selbständigen in der Schweiz sozialversicherungsrechtlich verpflichtet, Beiträge an die AHV (ca. 10 % des Einkommens), IV und EO zu zahlen (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung). Die BVG (berufliche Vorsorge) und eine Unfallversicherung sind freiwillig. Die Krankenversicherung ist für alle obligatorisch, und die ALV (Arbeitslosenversicherung) steht Selbständigen nicht zur Verfügung.
Für die Kollektivgesellschaft gelten Buchführungspflichten, die vom Jahresumsatz abhängen. Bei einem Umsatz von mehr als CHF 500’000 jährlich besteht eine doppelte Buchführungspflicht. Liegt der Umsatz unter dieser Grenze, genügt eine einfache Buchhaltung.
Auch wenn sie keine juristische Person ist, muss die Kollektivgesellschaft ihre Finanzen ordentlich führen, um eine transparente Grundlage für Steuer- und Haftungsfragen zu gewährleisten.
Ich erlaube mir an der Stelle mal, dich darauf hinzuweisen, dass du hier auf dem Blog von MILKEE gelandet bist. Wir haben ein passgenaues Buchhaltungstool für die einfache Buchhaltung entwickelt, das dir das Leben enorm vereinfacht. Wenn du dich dann also für die Gründung eine Kollektivgesellschaft entschieden hast oder auch sonst einfache Buchhaltung machst, teste doch gerne mal kostenlos, was sich schon für etliche andere Selbständige in der Schweiz bewährt hat. Unser Tool ist nicht nur easy, sondern auch günstig – versprochen! 😉
Gesellschafter:innen einer Kollektivgesellschaft bringen in der Regel ihr eigenes Kapital ein, um die Gründungskosten und laufenden Ausgaben zu decken. Solltet ihr neben dem Eigenkapital auch überlegen, Kredite oder Fördermittel in Anspruch zu nehmen, müsst ihr wissen, dass hierbei eure persönliche Bonität geprüft wird.
Ausserdem können Kollektivgesellschaften keine Aktien ausgeben. Die Beschaffung von externem Kapital durch Investoren oder Risikokapitalgeber ist daher eher schwieriger als in anderen Unternehmensformen. Wenn ihr aber ohnehin nicht viel Startkapital benötigt, weil ihr zum Beispiel ein digitales Produkt anbietet, oder mindestens eine von euch genügend Eigenkapital einbringt, ist das für euch nicht weiter relevant. Dennoch gut zu wissen für die Zukunft.
Ach ja, und was dich für die Unternehmensgründung natürlich auch interessieren wird, ist die Auswahl des passenden Namen.
Der Name der Kollektivgesellschaft muss mindestens den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter:innen enthalten sowie einen Zusatz, der die Rechtsform anzeigt, z. B. „& Co.“ oder „Kollektivgesellschaft“.
So, das war jetzt ganz schön viel auf einmal, oder? Es ist uns aber wichtig, dir wirklich Sicherheit in den Themen zu geben. Ich weiss selbst aus eigener Erfahrung, wie aufregend die Zeit der Unternehmensgründung ist und dass es da auf verlässliche Informationsquellen ankommt.
Wir haben Sven nach seinen Erfahrungen gefragt, der selbst eine Kollektivgesellschaft gegründet hat. Dabei hat er unseren Lesern auch gleich noch wertvolle Tipps mitgebeben:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kollektivgesellschaft durchaus eine spannende Möglichkeit für Unternehmer:innen ist, die zusammen mehr erreichen wollen. Die geringe Bürokratie, steuerliche Transparenz und die Freiheit bei der Gewinnverteilung machen diese Rechtsform attraktiv. Gleichzeitig erfordert das Führen einer Kollektivgesellschaft ein hohes Mass an Vertrauen und Klarheit in der Zusammenarbeit, da jede Gesellschafterin persönlich haftet. Wer die Vorteile und Pflichten dieser Gesellschaftsform versteht und bewusst nutzt, kann sich in der Kollektivgesellschaft eine stabile Basis für das gemeinsame Business schaffen.
Natürlich finde ich auch immer die Perspektiven von dir als Leser:in, bzw. Gründer:in spannend! Wie ist es bei dir?
Überlegst du, mit jemandem gemeinsam ein Unternehmen zu gründen? Was sind deine Hauptkriterien, auf die du Wert legst? Und in welchen Bereichen wünschst du dir noch mehr Input oder auch Austausch?
Schreib uns jederzeit gerne über unser Kontaktformular, ich teile meine Erfahrungen jederzeit gern und freue mich über Austausch!
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Keine Fachperson, aber selber seit einigen Jahren selbständig unterwegs. Da mir ein gutes Tool für die Buchhaltung und das Rechnungswesen meiner Einzelfirma gefehlt hat, hab ich MILKEE gegründet.
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