Bezugsteuer in der Einzelfirma? So geht’s!

Die MWST-Abrechnung könnte doch so einfach sein. Besonders mit der Saldosteuersatzmethode wär die Rechnung relativ simpel. Doch die Bezugsteuer kann einem da einen Strich durch die Rechnung machen. In diesem Artikel will ich mit dir anschauen, was die Bezugsteuer ist, wann sie für dich relevant ist und wie du sie mit einer einfachen Buchhaltung handhaben solltest.

Wenn man sich dem Thema nämlich mal widmet, merkt man schnell, dass es gar nicht so eine grosse Sache ist.

Aber fangen wir ganz vorne an….

Was ist die Bezugsteuer?

Die Bezugsteuer ist eigentlich einfach die MWST, die auf Produkte und Dienstleistungen aus dem Ausland erhoben wird. Firmen müssen nämlich die MWST nicht verrechnen, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen ins Ausland liefern. Das gilt sowohl für Schweizer Firmen (also wenn du z.B. nach Italien lieferst) als auch für Firmen im Ausland, die in die Schweiz liefern.

Wenn du für deine Schweizer Firma also z.B. eine Webseite in Deutschland machen lässt, die dich 5000 Euro kostet, dann muss die Firma in Deutschland für diese Dienstleistung keine MWST verrechnen.

Stattdessen rechnest du das direkt mit dem Schweizer Steueramt ab, nämlich über die Bezugsteuer.

Wann wird die Bezugsteuer relevant für mich?

Wenn du jetzt das MWST-Formular am ausfüllen bist und dort dieses Feld 382 (oder ab Januar 2024 das Feld 383) siehst, magst du dich fragen, ob das für dich überhaupt relevant ist?

Diese Frage wird im Artikel 45 im MWSTG beantwortet. Die Bezugsteuer wird für dich relevant, sofern:

  • du sowieso bereits MWST-pflichtig bist oder dich bereits freiwillig bei der MWST angemeldet hast
  • oder wenn du pro Kalenderjahr mehr als 10’000 Franken solcher Leistungen im Ausland beziehst…

Wenn du also bereits MWST-pflichtig bist, musst du bereits ab dem ersten Franken, den du ins Ausland bezahlst, die MWST zurückzahlen.

Wenn du hingegen noch nicht MWST-pflichtig bist, dann musst du hier trotzdem aufpassen, dass du pro Jahr nicht mehr als 10’000 Franken an Leistungen im Ausland beziehst, da du sonst mit deinem gesamten Umsatz MWST-pflichtig wirst. Nicht nur mit den Leistungen aus dem Ausland.

Welche Ausgaben zählen zur Bezugsteuer?

Ich hab’s vorher schon angesprochen… Im Grundsatz sind da alle Dienstleistungen und Produkte davon betroffen, die du aus dem Ausland beziehst.

Das muss nicht unbedingt eine neue Webseite sein, die du ganz bewusst in Deutschland erstellen lässt. Auch wenn du z.B. Software von ausländischen Unternehmen nutzt, kann es sein, dass diese Ausgaben Bezugsteuerpflichtig sind.

Google und Facebook hatten beispielsweise für lange Zeit keine Zweigniederlassung in der Schweiz. Wenn du daher Werbung auf diesen Plattformen geschalten hast, waren diese Ausgaben Bezugsteuerpflichtig.

Google rechnet bei gewissen Services mittlerweile die MWST in der Schweiz ab – bei der Werbung aber noch nicht:

Bezugsteuer bei Google

Auch Facebook rechnet hat leider noch eine Anschrift in Irland. Wenn du also in einem Kalenderjahr mehr als 833 Franken im Monat auf Facebook für Werbung ausgibst, wärst du dementsprechend MWST-pflichtig, obwohl du die Umsatzgrenze von 100’000 Franken noch nicht überschritten hast.

Das Gleiche gilt auch z.B. beim Outsourcing. Wenn du z.B. mehr als 833 Franken im Monat auf Upwork, Fiverr oder anderen Plattformen ausgibst, greift die Bezugsteuer auch. Sogar wenn du eine Person aus der Schweiz über Upwork anstellen würdest, da du die Rechnung an die Plattform und nicht an die Person selbst bezahlst.

Im Idealfall behältst du diese Kosten im Laufe des Jahres im Blick, sodass du entweder schauen kannst, dass du die 10k nicht überschreitest oder du dich rechtzeitig bei der MWST anmeldest.

Wie berechne ich die Bezugsteuer?

Wenn du jetzt merkst, dass du die Bezugsteuer bezahlen musst, stellt sich natürlich die frage, wie sich diese berechnet.

Grundsätzlich rechnest du dafür einfach den Gesamtbetrag an Dienstleistungen aus dem Ausland mal dein entsprechenden MWST-Satz aus (meistens 8.1%).

Aber wenn du jetzt merkst: «oh okay, das Thema wird relevant für mich», dann musst du dich erstmal bei der MWST anmelden. Wenn du das gemacht hast, bekommst du vom Steueramt ein Formular, in dem du deine MWST-Abrechnung machen musst. Dieses Formular sieht für die Abrechnung per Saldosteuersatzmethode so aus:

mwst formular bezugsteuer
Quelle: admin.ch

In diesem Formular siehst du jetzt im Abschnitt «II. Steuerberechnung» das Feld 382 (ab Januar 24 heisst das Feld 383).

In diesem Feld musst du jetzt den Gesamtbetrag an Leistungen angeben, den du im Ausland bezogen hast. Für dieses Beispiel nehmen wir mal an, dass wir im 2022 insgesamt 20’000 Franken im Ausland bezogen haben.

Dann trägst du das im ersten Feld ein und anschliessend daneben eben den ausgerechneten Steuerbetrag. Bei uns wären das jetzt 1’620 CHF (weil 20’000 x 8.1%).

Bezugsteuer und die einfache Buchhaltung

Wenn du jetzt selbständigerwerbend bist und eine einfache Buchhaltung führst: keine Panik! Du musst dafür nicht extra auf eine doppelte Buchhaltung wechseln. Wir schauen uns jetzt an, wie du in diesem Fall am besten vorgehst.

Hier kommt’s jetzt natürlich drauf an, ob du eine Software für die einfache Buchhaltung verwendest oder nach wie vor ein Excel dazu nutzt. Ich zeig dir zuerst, wie du die Bezugsteuer mit MILKEE im Auge behältst und die Zahlen für das MWST-Formular vorbereitest. Anschliessend schauen wir uns noch an, wie du das mit einem Excel machen kannst.

Bezugsteuer mit MILKEE

Wenn du MILKEE verwendest, gestaltet sich das ganze recht einfach.

Sobald du in den Einstellungen die MWST aktiviert hast, kannst du bei deinen Ausgaben angeben, ob sie bezugsteuerpflichtig sind oder nicht.

Dazu klickst du einfach auf «Buchung hinzufügen», klickst dann oben auf «Ausgabe» und wählst anschliessend beim MWST-Code «Bezugsteuer» aus.

Jetzt kannst du unter «Auswertung» deinen Zusammenzug für die MWST generieren lassen.

Dafür musst du zuerst das Jahr und das Quartal angeben, dass du auswerten willst.

Anschliessend siehst du im Feld «383 – Bezugsteuer» wie hoch die Leistungen waren (also wie viel Geld du im Ausland ausgegeben hast) und welche Steuerlast daraus resultiert (also wie viel du bezahlen musst).

Keep in Mind: Wenn du das Formular jetzt für ein Jahr vor 2024 ausfüllst, haben die Felder andere Nummern. In diesem Beispiel wäre das Feld 383 dann das Feld 382.

Bezugsteuer mit Excel ausrechnen

bezugsteuer einfache buchhaltung excel

Wenn du eine Excel Buchhaltung verwendest, kannst du z.B. bei deiner Ausgabenliste eine neue Spalte hinzufügen namens «Bezugsteuer». Wenn eine jetzt bezugsteuerpflichtige Ausgabe hast, kannst du dort einfach ein «ja» reinschreiben und anschliessend mit SUMMEWENN ausrechnen, wie hoch die Summe der bezugsteuerpflichtigen ausgaben ist.

Wenn du das mit unserer Excel Buchhaltungsvorlage machst, sieht das letztendlich so aus:

bezugsteuer excel

Den eigentlichen Steuerbetrag (also den Betrag, den du bezahlen musst), berechnest du jetzt wie im vorherigen Beispiel.

Du brauchst also grundsätzlich keine Software, um das auszurechnen. Aber es macht dir dein Leben um einiges einfacher ?

Bezugsteuer – Das Fazit

Fassen wir also zusammen: Die Bezugsteuer kann dir einen Strich durch die Rechnung machen, wenn du als Selbständige:r keine Mehrwertsteuer bezahlen willst. Dementsprechend musst du im Auge behalten, wie hoch deine Ausgaben für Dienstleistungen und Produkte aus dem Ausland sind. Sobald diese Ausgaben in einem Jahr über 10’000 Franken liegen, wirst du MWST-pflichtig, auch wenn du die Umsatzgrenze von 100’000 Franken im Jahr noch nicht überschritten hast.

Zu den Produkten und Dienstleistungen gehören nicht nur «herkömmliche» Dinge. Auch Softwareprodukte, Werbeanzeigen oder Zahlungen an Outsourcing-Portale wie Upwork, Fiverr oder freelancer.com können unter Umständen unter die Bezugsteuer fallen.

Wie immer gilt auch hier: wenn du dir unsicher bist, hältst du am besten mit einer Fachperson Rücksprache. Wenn du da Steuern nachzahlen musst, kann das schnell zur Kostenfalle werden. Da kommt’s günstiger, wenn du das im Vorhinein kurz abklärst.

Du findest auf milkee.ch/partnerschaften unsere aktuellen Partner, die dich auch mit MILKEE unterstützen und dich gerne beraten.

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