
Kassenbuch führen: Was Selbständige in der Schweiz wirklich wissen müssen
Selbständige kennen das wohl nur zu gut: Du kommst vom Termin, in der Tasche ein zerknitterter Quittungsbeleg vom Coop für …
Du hast den Sprung gewagt oder planst ihn gerade: raus aus der Festanstellung, rein in die Selbständigkeit.Du willst deine eigene Chefin oder dein eigener Chef sein, deine Zeit frei einteilen, für Kund:innen arbeiten, die du selbst auswählst – kurz gesagt: dein Ding machen. Doch gleich am Anfang stolperst du über ein paar Begriffe, die sich irgendwie ähnlich anhören, aber scheinbar nicht dasselbe bedeuten: Freelancer, Freischaffende, Einzelfirma – und plötzlich merkst du: Ganz so einfach ist es nicht.
Was bist du denn jetzt genau? Und macht das überhaupt einen Unterschied?
Die Antwort: Ja, und zwar einen ziemlich grossen. Denn wie du dich bezeichnest und wie du offiziell organisiert bist, hat Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Buchhaltung.
Deshalb wollen wir uns jetzt die Unterschiede bei Freelancern, Freischaffenden und Einzelfirmen ansehen, damit du für dich entscheiden kannst, welche Form für dich am besten passt.
Dieser Artikel ist interessant für dich, wenn du gerade frisch startest oder vielleicht auch schon eine Weile selbständig arbeitest, aber nie so richtig sicher warst, ob du eigentlich „richtig“ organisiert bist.
Bevor wir genauer auf die verschiedenen Formen eingehen, hier ein kurzer Überblick:
Unter Freelancern versteht man selbständig tätige Personen ohne offizielle Rechtsform, die projektbezogen für verschiedene Auftraggeber arbeitet, oft im digitalen oder beratenden Umfeld.
Freischaffende sind selbständig Erwerbende, meist im kreativen oder kulturellen Bereich tätig, oft mit speziellem AHV-Status, aber ebenfalls ohne juristisch definierte Rechtsform.
Eine Einzelfirma ist eine offizielle Unternehmensform für Einzelpersonen mit oder ohne Handelsregistereintrag, die unter einem gewählten Firmennamen auftreten und persönlich haften.
Schauen wir uns die einzelnen Formen nun genauer an, um die einen möglichst umfassenden Blick auf deine Möglichkeiten zu geben. Viele nutzen die Begriffe Freelancer, Freischaffende und Einzelfirma synonym – das ist aber nicht korrekt. Jede Form bringt unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Pflichten und Sozialversicherungen mit sich.
„Freelancer“ ist ein Begriff, der aus dem Englischen kommt und gern genutzt wird – vor allem in Branchen wie IT, Kommunikation, Design oder Beratung. Damit gemeint sind selbständig Erwerbende, die ihre Auftraggeber bei Projekten unterstützen, in der Regel mit eher kurzen Vertragslaufzeiten. Der Begriff ist sehr weit gefasst – aber: „Freelancer“ ist in der Schweiz keine offizielle Rechtsform. Wenn du dich also als Freelancer:in bezeichnest, hast du damit noch nicht automatisch eine bestimmte rechtliche Struktur gewählt oder kommuniziert. Du bist selbständig erwerbend – und je nach Situation entweder als natürliche Person ohne Handelsregistereintrag oder als Inhaber:in einer Einzelfirma (mit oder ohne Handelsregistereintrag).
Ein Beispiel:
Du arbeitest als Webentwickler:in für verschiedene Firmen, stellst monatlich Rechnungen, arbeitest mit deinem eigenen Laptop, im Homeoffice oder bei Kund:innen – du bist ganz klar Freelancer:in. Ob du aber offiziell auch eine Einzelfirma hast oder einfach als selbständige natürliche Person tätig bist, hängt davon ab, ob und wie du dich bei den Behörden angemeldet hast.
Als Freischaffende bezeichnen sich häufig Selbständige im künstlerischen, kulturellen und kreativen Bereich: Musiker:innen, Künstler:innen, Schauspieler:innen, Journalist:innen, Autor:innen oder Fotograf:innen bezeichnen sich oft als freischaffend. Genau wie Freelancer sind sie nicht angestellt, sondern selbständig tätig, oft ebenfalls projektbezogen.
Im Unterschied zum allgemeinen Freelancer-Begriff schwingt bei freischaffend aber oft ein ideeller Aspekt mit – Kreativität, persönliche Ausdrucksform, Eigenverantwortung. Auch hier gilt: „freischaffend“ ist kein juristischer Status, sondern eine berufliche Selbstbeschreibung.
Der Unterschied zeigt sich manchmal im Umgang mit Behörden: Zum Beispiel gibt es bei der AHV spezielle Regelungen für freischaffende Künstler:innen oder Kulturschaffende, etwa bei der Abgrenzung zu unselbständigen Tätigkeiten oder der Abrechnung von Sozialversicherungen. Mehr dazu findest du auf der offiziellen Seite der AHV-IV bei den Regelungen für freie Mitarbeitende.
Die Einzelfirma ist eine offizielle Rechtsform für natürliche Personen, die ein Geschäft betreiben. Sie ist in der Schweiz die mit Abstand häufigste Rechtsform bei Selbständigen. Wenn du dich bei der AHV als selbständig erwerbend anmeldest und einen Firmennamen wählst – beispielsweise „Designstudio Lila“ oder „Waldmann Consulting“ – und dich gegebenenfalls ins Handelsregister eintragen lässt, dann betreibst du eine Einzelfirma.
Du brauchst kein Startkapital, keine Gesellschafter:innen, kein Notariat.
Wichtige Eigenschaften der Einzelfirma in der Schweiz:
Ob du dich Freelancer:in, Freischaffende:r oder Einzelfirma nennst – wichtig ist, dass du deine Selbständigkeit offiziell und korrekt anmeldest und deine Pflichten kennst. So vermeidest du spätere Überraschungen bei der Steuer oder Sozialversicherung.
Du musst dich nicht sofort ins Handelsregister eintragen lassen, kannst das aber freiwillig tun, um professioneller aufzutreten. Wenn du unter deinem eigenen Namen arbeitest, kannst du auch ohne Handelsregister loslegen – aber du bist trotzdem verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu dokumentieren und dich bei der AHV zu melden.
Eine Checkliste mit den 5 wichtigsten Schritten zur Gründung deiner Einzelfirma haben wir hier für dich erstellt.
Noch mehr Infos zur AHV findest du in diesem Artikel.
Damit hast du nun einen guten Einblick in die Unterschiede bei Freelancer:innen, Freischaffenden und Einzelfirmen bekommen und kannst diese Begriffe zukünftig für dich richtig einordnen. Denn am Ende ist es am wichtigsten, dass du deinen Weg als Selbständige klar, selbstbewusst und gut informiert gehen kannst. Und mit MILKEE tun wir unser bestes, um dich dabei zu unterstützen.
Keine Fachperson, aber selber seit einigen Jahren selbständig unterwegs. Da mir ein gutes Tool für die Buchhaltung und das Rechnungswesen meiner Einzelfirma gefehlt hat, hab ich MILKEE gegründet.
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