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Wenn du eine Einzelfirma gründen willst, stehst du unter anderen auch vor der Frage nach dem passenden Firmennamen. Dir wird bewusst: Der Firmenname ist nicht einfach nur ein Etikett. Er ist dein Aushängeschild – und nicht zuletzt ein Teil deiner Identität als Unternehmer:in. Doch bevor du kreativ wirst oder den Namen schon auf die Visitenkarten druckst, lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn in der Schweiz ist klar geregelt, wie ein Name für eine Einzelfirma aufgebaut sein muss – und was gar nicht geht. Ausserdem bietet der Name auch strategisches Potenzial: er ist dein erster Kontakt zur Aussenwelt, mit dem du dein Angebot kommunizieren kannst. Im Idealfall findest du einen Namen, mit dem du deine Zielgruppe direkt ansprechen und dich positionieren kannst. Leichter gesagt als getan? Von wegen. Wir gehen jetzt gemeinsam Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte, von den gesetzlichen Vorgaben bis zu praktischen Tipps für die Umsetzung. So wählst du einen Namen für deine Einzelfirma, der dir gerecht wird.
Die wichtigste Grundlage für die Namensgebung von Einzelfirmen findet sich im Schweizerischen Obligationenrecht, konkret im Artikel 945. Dieser legt fest, dass der wesentliche Bestandteil der Firmenbezeichnung der Nachname des Inhabers sein muss. Der Vorname darf, muss aber nicht enthalten sein. Beispielsweise ist es möglich, dein Unternehmen «Sandra Schmid» oder auch «Schmid Grafikdesign» zu nennen. Auch Add-ons, die dein Unternehmen hervorheben oder deiner Marke eine persönlichere Note verleihen, sind erlaubt, solange sie auf deine Tätigkeit hinweisen. Damit kannst du deiner Marke etwas mehr Persönlichkeit verleihen. Du könntest deine Einzelfirma also zum Beispiel auch „Schmid Kreativstudio“ nennen – so lange klar bleibt, dass du als Einzelperson dahinterstehst.
Mit oder ohne Handelsregistereintrag – was verändert sich für den Namen deiner Einzelfirma?
Grundsätzlich darfst du auch ohne Handelsregistereintrag eine Einzelfirma führen, solange dein Jahresumsatz unter 100’000 Franken liegt. In diesem Fall ist der Name rechtlich nicht geschützt und du darfst ihn nur lokal verwenden. Sobald du deinen Firmennamen aber im Handelsregister einträgst (egal ob freiwillig oder weil du die Umsatzgrenze überschreitest), ist dein Firmenname in deinem Kanton rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass eine andere Person denselben Namen nicht in derselben Region verwenden kann. Durch die Registrierung deines Unternehmens steigerst du also nicht nur deine Professionalität, sondern gewinnst auch ein gewisses Mass an Sicherheit, was deine Corporate Identity (Unternehmensidentität) betrifft.
Das waren nun die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die es bei der Namensgebung für deine Einzelfirma zu beachten gilt. Neben den rechtlichen Anforderungen geht es beim Firmennamen natürlich auch um deine Positionierung. Wie möchtest du auftreten? Welche Zielgruppe soll sich von deinem Namen angesprochen fühlen?
Es lohnt sich, dir ein jetzt paar grundlegende Fragen zu stellen:
Willst du deinen eigenen Namen in den Vordergrund stellen oder lieber eine kreative Bezeichnung, die dein Angebot oder deinen Stil widerspiegelt?
Möchtest du lokal wirken oder soll dein Name auch online – vielleicht sogar international – funktionieren?
Manche Selbständige entscheiden sich für eine reduzierte, klassische Form wie „Daniel Frei, Holzbau“. Andere setzen auf Fantasienamen mit einer persönlichen Note wie „Atelier Morgenrot, Inh. S. Frei“. Beide Varianten sind erlaubt, solange dein Nachname irgendwo im Namen vorkommt – insbesondere bei einem Handelsregistereintrag. Wichtig ist auch, dass du dich selbst im Namen wiederfindest. Ein guter Firmenname fühlt sich nach dir an, klingt natürlich und passt zu dem, was du anbietest. Räume dir also ruhig etwas Zeit ein, um verschiedene Varianten durchzuspielen, bevor du dich entscheidest.
Vor der Wahl eines Namens solltest du unbedingt prüfen, ob er bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Dafür gibt es das zentrale Firmenverzeichnis der Schweiz. Unter www.zefix.ch kannst du ganz einfach nach bestehenden Firmennamen suchen. Wenn du feststellst, dass dein Wunschname in deiner Gegend schon vergeben ist, kannst du dir eine Variante dafür überlegen – zum Beispiel mit einem anderen Zusatz oder einer anderen Wortreihenfolge.
Auch wenn du (noch) nicht vorhast, dein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen, macht es Sinn, den Namen jetzt schon mal online zu prüfen. Dabei kommen dann noch weitere Plattformen ins Spiel. Zum einen ist es wichtig, dass die passende Domain noch verfügbar ist. Denn wenn du eine eigene Website anlegen willst, brauchst du natürlich auch eine gute Domain. Prüfen kannst du das beispielsweise bei hostpoint.ch, aber auch bei anderen Anbietern. Auch ohne die Website bereits zu erstellen, kannst du die die Adresse schon jetzt reservieren. Am besten sicherst du dir gleich die .ch-Adresse und eventuell auch die .com-Adresse, je nach dem, was für dein Unternehmen in Zukunft relevant sein wird.
Zum anderen solltest du einen Blick auf Social Media werfen: Gibt es bereits Profile mit «deinem» Namen? Auch das kann, je nach dem um welche Art von Profilen es sich handelt, später noch Einfluss auf deinen Online-Auftritt haben. Diese Aspekte vorab abzuklären, bevor du den Namen deiner Einzelfirma wählst hilft dir, langfristig professionell aufzutreten.
Ein weiteres Stichwort zum Thema Firmenname ist Konsistenz. Sobald du dich für einen Namen entschieden hast, solltest du diesen konsequent in allen geschäftlichen Kontexten verwenden. Dazu gehören Rechnungen, Offerten, Verträge, aber auch dein E-Mail-Fuss, dein Logo oder dein Auftritt auf Plattformen wie LinkedIn. In vielen Tools, die du nutzen wirst, wie beispielsweise deinem Buchhaltungstool MILKEE, kannst du deinen Fimennamen hinterlegen und dann immer automatisch in deine Dokumente integrieren. Das spart Zeit und verhindert Missverständnisse mit Kund:innen oder Behörden.
Die Wahl des Firmennamens ist mehr als eine Formalität – sie ist ein wichtiger Baustein deiner Selbständigkeit. In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die dir gleichzeitig auch einen gewissen kreativen Spielraum lassen. Ob du klassisch mit deinem Nachnamen auftrittst oder eine persönliche Marke entwickelst: Entscheidend ist, dass dein Firmenname zu dir passt, juristisch korrekt ist und dich langfristig gut repräsentiert.
Und übrigens: Wir haben auf unserem Blog noch viele weitere wichtige Tipps rund um die Gründung deiner Einzelfirma.
Keine Fachperson, aber selber seit einigen Jahren selbständig unterwegs. Da mir ein gutes Tool für die Buchhaltung und das Rechnungswesen meiner Einzelfirma gefehlt hat, hab ich MILKEE gegründet.
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