
Finanzbuchhaltung für Einzelfirmen: Was Selbständige wissen müssen
Finanzbuchhaltung – das klingt nach verstaubten Ordnern, komplizierten Regeln und unverständlichen Begriffen. Aber das war einmal: Wenn du eine Einzelfirma …
Stell dir vor: Du hast eine Leidenschaft – vielleicht fürs Fotografieren, für Webdesign oder fürs Backen. Du arbeitest 80% angestellt, aber da ist diese Idee in deinem Kopf, die du nicht mehr ignorieren kannst. Du willst sie endlich ausprobieren. Aber ohne gleich dein ganzes Leben auf den Kopf zu stellen. Willkommen in der Welt der Teilselbständigkeit!
Viele Selbständige starten genau so: neben dem Job, mit einem kleinen Business, das wächst – oder einfach eine Weile nebenherläuft. Der Einstieg kann gerade in der Schweiz überraschend unkompliziert sein. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Teilselbständigkeit anmelden kannst und wie du von Anfang an den Überblick behältst (ja, auch bei der Buchhaltung 🙂 ).
Eins vorweg: Sprich unbedingt mit deiner Arbeitgeberin über dein Vorhaben und lass dir die schriftliche Bestätigung von deiner Arbeitgeberin geben, dass du ihr Einverständnis hast. Ansonsten kann dich das deinen Job kosten…
In der Schweiz ist man teilselbständig, wenn man eine selbständige Erwerbstätigkeit im Nebenerwerb ausübt – also neben einer Hauptbeschäftigung, zum Beispiel einem Angestelltenverhältnis.
Das kann alles sein: als Grafikerin nebenbei Freelancer-Jobs annehmen oder als Yogalehrer am Wochenende Kurse geben.
Es gibt zwei Regeln, von denen die Teilselbständigkeit bestimmt wird.
Die erste Regel lautet:
Festanstellung + zusätzliche Selbständigkeit = Teilselbständigkeit.
Hier gibt es aber noch eine zweite Regel, die du dabei beachten musst, und das ist der jeweilige Umfang von Anstellung und Selbständigkeit.
Es muss nämlich sichergestellt sein, dass du als Teilselbständige deinen Haupterwerb mit der Festanstellung erzielst und nicht mit der Selbständigkeit.
Die zweite Regel lautet also:
Festanstellung > Selbständigkeit = Teilselbständigkeit.
Die Ausgleichskasse(SVA) entscheidet, ob du als selbständig oder teilselbständig giltst. Zwar gibt es keine fixe gesetzliche Mindestprozentzahl, wie viel man angestellt sein muss, um als teilselbständig zu gelten. Doch an den Richtlinien kannst du dich auf jeden Fall orientieren:
60–100% Anstellungsgrad
Das wird in der Regel klar als Haupterwerb gesehen – Teilselbständigkeit problemlos möglich.
40–59% Anstellungsgrad
Hier ist der Status abhängig von deinen Einkommensverhältnissen – genaue Prüfung!
unter 40% Anstellungsgrad
Das kann kritisch werden – evtl. giltst du bereits als hauptsächlich selbständig.
Hinweis: Der Begriff „Teilselbständigkeit“ ist rechtlich nicht genau definiert, sondern wird meist im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen (insbesondere AHV) verwendet. Wann es sich um eine Teilselbständigkeit handelt, kannst du auch nochmal in diesem Merkblatt für Beiträge der Selbstständigerwerbenden nachlesen.
Die Idee der Teilselbständigkeit klingt für viele verlockend: Ein eigenes Projekt starten – und das ohne gleich den sicheren Job kündigen zu müssen. Und ja: Die Teilselbständigkeit kann ein sehr kluger erster Schritt in die Selbständigkeit sein. Aber sie passt nicht zu allen. Hier zeigen wir dir die Vor- und Nachteile und helfen dir, einzuschätzen, ob die Teilselbständigkeit der richtige Weg für dich ist.
Du behältst deinen angestellten Job und damit dein Einkommen und deine Versicherungen. Das reduziert den finanziellen Druck, während du dein eigenes Projekt aufbaust – gerade in der Anfangsphase.
Du kannst erst mal einfach loslegen. Für viele Tätigkeiten brauchst du für den Start keine Firma, kein Kapital und keine spezielle Genehmigung. Du kannst einfach anfangen, solange du dich korrekt bei der Ausgleichskasse meldest und deine Buchhaltung machst.
Teilselbständigkeit ist der ideale Testlauf: Du findest heraus, ob deine Idee funktioniert, ob dir das Unternehmerleben liegt und ob du langfristig mehr willst – ohne dass gleich alles davon abhängt.
Dein Tag hat 24 Stunden – und wenn du 80% arbeitest, Kunden betreust und Buchhaltung machst, bleibt oft wenig Zeit für Erholung. Viele Teilselbständige müssen hier ihre Belastungsgrenzen neu ausloten. Mache dir das also am besten schon im Voraus bewusst und plane genügend Pausen ein.
Da du nicht voll verfügbar bist, kannst du oft nur eine begrenzte Anzahl an Aufträgen annehmen. Das kann das Wachstum deines Projekts bremsen und dir möglicherweise ein verzerrtes Bild von der Auftragslage vermitteln – weil du ganz anders planen kannst, wenn du Vollzeit an deinem Business arbeitest. Es kann dir auch passieren, dass du mehr Nachfrage hast, als du bedienen kannst – dann musst du rechtzeitig reagieren können und dich vielleicht früher als gedacht für den einen oder anderen Weg entscheiden.
Arbeitgeber sind manchmal skeptisch, wenn Angestellte nebenher geschäftlich tätig sind – vor allem, wenn es um ähnliche Branchen oder Kunden geht. Hier kann es Interessenskonflikte oder rechtliche Einschränkungen geben (Stichwort: Konkurrenzverbot). Im offenen Gespräch mit deinen Vorgesetzten kannst du deine Interessen schildern und ihr könnt gemeinsam herausfinden, wie dein neuer Weg mit deiner Festanstellung vereinbar ist.
Viele starten ihre Teilselbständigkeit unbedarft – und schieben die Anmeldung, Buchhaltung oder ein separates Geschäftskonto auf später. Doch gerade die kleinen Dinge können später zu grossen Problemen führen. Ich rate dir also in jedem Fall, von Anfang an sauber zu arbeiten und dir damit eine Menge Stress zu sparen.
Teilselbständigkeit kann zu dir gut passen, wenn du:
Manchmal ist es aber besser,gleich voll einzusteigen, und (auch wenn wir dich natürlich vor allem zu neuen Wegen ermutigen wollen) in einigen Fällen kann es sich auch lohnen, die Selbständigkeit zeitlich noch aufzuschieben– z. B. wenn:
Teilselbständigkeit ist eine eigenständige Form, beruflich mehr Freiheit zu gewinnen und sich unternehmerisch zu entfalten. Für viele ist sie der perfekte Mittelweg zwischen Sicherheit und Selbstverwirklichung. Das gilt für einige nicht nur als Übergangsphase, sondern auch langfristig.
Wenn du nun bereits mit den Hufen scharrst und es kaum erwarten kannst, loszulegen, dann mach das! Hier eine kurze Übersicht über die ersten wichtigen Schritte.
Tipp: Falls du die einen ausführlicheren Leitfaden für die Gründung deines Business wünschst, kannst du dir hier unser E-Book kostenfrei herunterladen. Es behandelt alle wichtigen Schritte in der Firmengründung für Schweizer Selbständige, die für dich als Teilselbständige ebenso interessant sind!
Hier nun also die vier ersten Schritte:
Bevor du dich ins Administrative stürzt, nimm dir kurz Zeit für diese Fragen:
Klingt banal – ist aber die Grundlage für alles Weitere. Es geht nicht um den Businessplan deines Lebens, sondern um Klarheit, auch für die Behörden.
Spätestens wenn du regelmässig Aufträge annimmst, solltest du dich bei der SVA melden. Damit wirst du offiziell als „selbständig erwerbend“ anerkannt und erlebst keine unangenehmen Überraschungen bei den Sozialabgaben.
So funktioniert’s:
Tipp: Du brauchst keine GmbH oder eingetragene Einzelfirma, um teilselbständig zu sein – du kannst auch einfach unter deinem eigenen Namen arbeiten.
Wenn du teilselbständig bist, bleibst du in der Regel weiterhin über deinen Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Trotzdem solltest du das genau prüfen, und zwar die Berufsunfallversicherung (BU) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Auch eine Berufshaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein, je nachdem, was du machst.
Als Teilselbständiger machst du deine Steuererklärung wie gewohnt – aber mit einem Extra:
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Die Teilselbständigkeit ist eine gute Möglichkeit, dir neben deinem Job etwas Eigenes aufzubauen – ohne riesige Investitionen oder komplizierte Gründungsprozesse. Das wichtigste ist dein Wille zu Neuem finanzielle Planung und klare Kommunikation mit der SVA.
Wenn du dabei Hilfe brauchst – z. B. bei der Buchhaltung, Rechnungen oder Jahresabschluss – ist MILKEE genau für solche Selbständigen gemacht wie dich. Probier‘s einfach kostenlos aus.
Keine Fachperson, aber selber seit einigen Jahren selbständig unterwegs. Da mir ein gutes Tool für die Buchhaltung und das Rechnungswesen meiner Einzelfirma gefehlt hat, hab ich MILKEE gegründet.
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