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Vorsicht vor privaten Firmenregistern

Nach der Firmengründung flattert tonnenweise Papier in den Briefkasten. Mitunter auch zahlreiche Rechnungen von privaten Firmenregister. Die Eintragung in ein solches Register ist freiwillig und somit unnötig.

Du wirst von Handelsregisteramt deines Kantons eine Rechnung bekommen, die du begleichen musst. Die Zahlung geht dann aber an das entsprechende Handelsregister, nicht an eine private Firma (also keine AG oder GmbH).

Nachfolgend haben wir eine Liste zusammengestellt mit uns bekannten privaten Firmenregistern. Solltest du eine Rechnung einer solchen Institution bekommen, bist du nicht zur Zahlung verpflichtet.